Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von lars1509
    ist hier zufällig jemand, dessen frau 2007 elterngeld bekommen hat und wo ER während dieser zeit in steuerklasse 3 war?


    müsst ihr nachzahlen? hat ja wohl so einige eiskalt erwischt...


    gruß
    lars


    Du meinst wegen dem Progressionsvorbehalt das dem Elterngeld zugrundeliegt?


    Wir, also meine Frau hat 2007 Elterngeld bezogen. Wir waren und sind bisher aber in Steuerklasse IV/IV geblieben, damit wir eine ordentliche Erstattung anstatt einer Nachzahlung und Aufforderung der quartärlichen Vorauszahlung entgegenzuwirken.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • genau das meinte ich.


    ist halt ne entscheidung, ob man erstmal monatlich mehr in der tasche haben möchte (III/V) und vielleicht etwas zurücklegt für evtl. nachzahlungen oder es so macht, wie ihr...


    kommt wohl drauf an, ob man die kohle fest einplanen muss...

  • Muss hier auch mal ein paar Fragen an die Experten unter uns stellen.
    Wie kann ich meine EKST für 2007 ab besten machen.


    Habe bis Sept. 2007 als Bankkaufmann gearbeitet(10 km/Weg). War dann ab 01.10. bei der Deutschen Bundeswehr mit Grundwehrdienst in Sigmaringen(ca. 100KM/Weg). Bin dort jede Woche hin- und zurück mit meinem eigenen KFZ gefahren. Musterung hatte ich bereits im Mai 2007 (90KM/Weg).


    War danach dann für die restlichen sech Monate im ca. 35km entfernten Ort in meiner Stammeinheit(zum GLÜCK). Bin somit auf die Schiene des "Heimschläfers" gewechselt und jeden Tag gependelt.


    War auch noch an Einsätzen bzw. Übungen welche ich alle mit dem Privat-KFZ getätigt habe.


    Arbeite jetzt seit Juni 2008 wieder als Bankkaufmann und beginne am 01.10. mein Abendstudium zum Betriebswirt an der Gewerbeakademie.
    Einen gebrauchten PC(Neuwert 700) habe ich mir die letzten Tag für ca. 500 € gekauft, inwiefern kann ich auch in Zukunft Studium, PC, Studiengebühren, Fahrtkosten ect. absetzten?


    Wäre über jede Info dankbar.

  • also die Studienkosten (Fahrt, Gebühren, Bücher, Material usw.) kannst du als Werbungskosten ganz problemlos in die entsprechende Zeile der Steuererklärung aufführen. Den PC mußt du über 3 (?) Jahre abschreiben.


    (Bin kein Fachmann - so ungefähr lief das aber bei mir immer. Immer wenn sich bei mir was größeres ändert geh ich zwischenzeitlich aber zum Steuerberater - kann dann wenn sich an meinen Lebensumständen nichts ändert idR seine Erklärung für die Folgejahre einfach als Vorlage verwenden).
    Steuerberater hat glaub bei mir immer so 150,-€ gekostet.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Nutzungsdauer PC ist 3 Jahre.
    Wenn der gebraucht z.B. 2 Jahre alt ist, kannst du ihn auf 1 Jahr abschreiben,
    d.h. Aug. 08 erworben sind für 2008 5/12 u. für 2009 7/12 Abschreibung.


    GP

  • Kann ich eigentlich meine Handygrundgebühren von der Steuerabsetzen?
    Bei mir fallen im Monat 100 Euro an Grundgebühren an Sprich einmal genion Xl 75 Euro + 25 Euro L Internetflat.
    Arbeite im Außendienst und brauche das um Kunden anzurufen etc.

  • Zitat

    Original geschrieben von EifelMarc
    Kann ich eigentlich meine Handygrundgebühren von der Steuerabsetzen?
    Bei mir fallen im Monat 100 Euro an Grundgebühren an Sprich einmal genion Xl 75 Euro + 25 Euro L Internetflat.
    Arbeite im Außendienst und brauche das um Kunden anzurufen etc.


    Ich meine, das geht auf jeden Fall. Details weiß ich nicht genau, aber es geht. Bitte googeln, um näheres zu erfahren.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von EifelMarc
    Kann ich eigentlich meine Handygrundgebühren von der Steuerabsetzen?
    Bei mir fallen im Monat 100 Euro an Grundgebühren an Sprich einmal genion Xl 75 Euro + 25 Euro L Internetflat.
    Arbeite im Außendienst und brauche das um Kunden anzurufen etc.


    Ohne Nachweis, dass die Anrufe berufsbedingt geführt wurden, werden allerdings 30 % als Privatgespräche angesetzt. Das gilt entsprechend auch für die Grundgebühr. So hat es mir jedenfalls mal ein Steuerberater erklärt.

  • Arbeitszimmer und Mietvertrag mit Arbeitgeber


    Ich möchte mein Arbeitszimmer nun an meinen Arbeitgeber vermieten, da dies eine der wenigen, noch verbliebenen Möglichkeiten für angestellte AD's zu sein scheint, nicht ganz auf den Kosten sitzen zu bleiben.
    Für ein bervorstehendes Gespräch möchte ich einen Mietvertrag vorlegen.


    Kennt jemand eine Seite, wo ich einen Muster-Mietvertrag für genau diesen Zweck downloaden kann? Einen allgemeinen Mietvertrag habe ich schon gefunden, der ist jedoch nicht geeignet. Es gab da mal eine Seite, wo man genau einen solchen für 2,50€ runterladen kann, die finde ich aber nicht mehr...


    Vielleicht ist jemand mit derselben Thematik beschäftigt ...?


    Danke schon mal,


    Hardy

  • Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Ohne Nachweis, dass die Anrufe berufsbedingt geführt wurden, werden allerdings 30 % als Privatgespräche angesetzt. Das gilt entsprechend auch für die Grundgebühr. So hat es mir jedenfalls mal ein Steuerberater erklärt.


    Sprich wenn ich vom arbeitsgeber eine schriftliche bescheinung bekommen würde das ich das Handy dienstlich benutzen würde. Könnte ich im fall der der fälle im Jahr 1200 Euro zurück bekommen nur für die Grundgebühr? Im schlimmsten fall nur 900 Euro??
    Denke mal das nachweisen dürfte ja nicht so schwierig sein. Da ich in der Woche gute 70 Stunden arbeite gehe und dadurch fast keine Freizeit mehr übrig bleibt.

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