ZitatOriginal geschrieben von CLK
Absetzten war einmal. Die entsprechende Nummer ist aus dem EStG gestrichen worden, steht aber zZt höchstrichterlich auf dem Prüfstand. Lediglich der Teil, welche auf die Ermittlung deine Einkünfte entfällt, kann noch abgezogen werden. Wer es ganz genau wissen will: BMF-Schreiben
Aha... das wußte ich nicht. Schön, jetzt stellt sich die Frage, was kann man überhaupt noch absetzen.... Die kürzen ja alles nach und nach.... echt zum K****