Wie macht ihr das dieses Jahr? Gebt ihr trotzdem noch eure gefahrernen Kilometer an?
Ich als Informatiker würde gerne meinen neuen Laptop absetzen. Wie stehen die Chancen dafür? Muss ich einfach nur die Kosten unter "Werbungskosten" angeben oder noch die Rechnung beilegen?
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Zu 1.:
Ja, das soll man so machen. Das Finanzamt wird die km zunächst kürzen, denn Bescheid aber als "vorläufig" laufen lassen.
Zu 2.:
Die Chancen sollten gut stehen. Wenn du die Erlärung komplett online abgibst, musst du auch keine Rechnungen abgeben.
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Ich geb die vollen Kilometer an. Den Rest werden die sich schon selber wegkürzen.
Den Laptop mußt Du auf 36 Monate abschreiben. Auf einmal ansetzen wird sicherlich nicht akzeptiert. Des weiteren mußt Du damit rechnen, daß die Laptopgeschichte näher durchleuchtet wird. Du solltest eine plausible Begründung parat haben, daß dieser für die Ausübung Deines Berufes unbedingt notwendig ist.
NiceIce
Manschmal fordern die auch bei Abgabe via Elster nachträglich noch Belege an. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen steht auch sofort der Hinweis dabei, daß die Originale mizusenden sind. -
Was bedeutet denn die Abschreibungsgeschichte? Ich auf dem Gebiet leider ein totaler Rookie.
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Den Wert des Laptops, also nehmen wir mal 1.500 Euro schreibst du ueber drei Jahre ab. Das heisst, dass du pro Jahr 500 Euro absetzen darfst. Hast du den Laptop am 1.1. gekauft, sezt du die vollen 500 ab, ansonsten eben anteilig...z.B. 1.7. 250 EUR.
Belege muessen mitgesendet werden!
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Zitat
Original geschrieben von KingBoa
Was bedeutet denn die Abschreibungsgeschichte? Ich auf dem Gebiet leider ein totaler Rookie.Wenn Du bspw. Dein Notebook im August 2007 gekauft hast, kannst Du den Anschaffungswert (inkl. Zubehör) wie folgt abschreiben:
2007: 5 Monate => 5/36 des Anschaffungswertes
2008: 12 Monate => 12/36 des AW
2009: 12 Monate => 12/36 des AW
2010: 7 Monate => 7/36 des AWKorrigiert mich, wenn ich falsch liege. Ao war es auf jeden Fall bei meinem Notebook.
Anders ist es wenn das Notebook max. 410,00 € (exkl. MwSt) gekostet hat, dann kannst Du es als "Geringwertiges Wirtschaftsgut" auf einmal abschreiben.
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passt hier denke ich gut rein gerade:
[URL=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,530393,00.html]Bundesfinanzhof hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig[/URL]
slurpee
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Schlecht ist das zwar nicht, aber noch nicht rechtlich bindend. Erst muss noch das Verfassungsgericht entscheiden und das dauert sicherlich noch einige Monate.
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Zitat
Original geschrieben von KingBoa
Schlecht ist das zwar nicht, aber noch nicht rechtlich bindend. Erst muss noch das Verfassungsgericht entscheiden und das dauert sicherlich noch einige Monate.Schon richtig, nur ist hier ja schon eine Richtung zu erkennen.
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Was bedeutet "vorläufig"?
Ich gebe meine kompletten Kilometer an, das Finanzamt erkennt nur die KM ab dem 21 Kilometer an und zahlt dennoch die Kosten ab dem ersten KM? Und zieht dann aber das Geld nach einer Entscheidung wieder ein falls das Gesetzt doch rechtens ist? Ist das so richtig oder verstehe ich das Falsch, weil ansonsten würde es ja nichts bringen weil dann das Finanzamt nach der Entscheidung alle Bescheide nochmals neu berechnen müsste.
Aufklärung hop hop
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