Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Ja, unter Arbeitsmittel.


    Beispiel:
    KP 1188€ in 2005 im August, Abschreibung auf 3 Jahre.


    1188/36Mte. = 33p.M.
    2005 - 165€ (für 5Mte.)
    2006 - 396€
    2007 - 396€
    2008 - 231€ (für 7Mte.)


    Alles klar?


    GP

  • Also kann ich bei einem Kaufpreis von 1200 € 400 € als Werbungskosten "Laptop" absetzen und muss nur eine Kopie der Rechnung beilegen?
    Auch wenn ich die ganzen Jahre vorher davon nix eingereicht habe?


    MfG DerOli

  • Versuchen solltest du das auf alle Fälle. Du solltest dir allerdings eine gute Begründung zurecht legen, warum du den Laptop zu 100 % als Arbeitsmittel (und darum geht es ja hier, dass ein als Arbeitsmittel angeschaffter Laptop steuerlich abgesetzt werden kann) benötigst.


    Solltest du das Teil auch privat nutzen empfielt sich von vornherein nur einen gewissen Prozentsatz des Kaufpreises anzugeben und diesen über die Jahre steuerlich zum Ansatz zu bringen.

    Och danke! Und selbst so?

  • Zitat

    Original geschrieben von hollyj
    Solltest du das Teil auch privat nutzen empfielt....


    Es empfiehlt sich grundsätzlich
    einen alten PC privat zu besitzen und daneben
    dienstlich einen neuen Laptop voll abzuschreiben
    ;)

    Gier frisst Hirn, soweit vorhanden | Rauchen bildet - Krebs Meine Frau starb daran.

  • Wann sieht denn das Finanzamt eine dienstliche Laptopnutzung als gegeben an?


    Nur wenn man einen IT-Beruf ausübt, oder auch bei bspw. kaufmännischen Berufen?

  • Ist nicht so einfach. Denn in der Regel wird vom FA davon ausgegangen, dass wenn Du unbedingt einen Laptop für die Ausübung Deines Jobs brauchst auch einen vom Arbeitgeber gestellt bekommst.


    Die Argumentation, dass man als normaler Angestellter einen privat angeschafften Laptop zwingend und zu 100% für die Arbeit braucht ist nicht gerade einfach hinzubekommen wenn jemand blöde Nachfragen stellt.

  • Zitat

    Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
    Umzugspauschale für einen Single: ca 600 Euro

    Pro Umzug oder pro Jahr? Sprich: Wenn ich zweimal im Jahr (nachweislich) berufsbedingt umgezogen bin, habe ich dann pauschal einen Anspruch auf 1200 Euro? Was steckt außerdem alles in der Pauschale (Transporter, Fahrtkosten) und müssen zusätliche Nachweise (Quittungen) erbracht werden?

    Signatur ist so 2002.

  • Pauschale für Alleinstehende 561 € und beinhaltet:
    Beleuchtung + Einbauküchen Ab-u. Aufbau,
    Elektro- Gas- u. Wasserleitungen,
    Änderung v.Antennenanschluss,
    Telefon Anschluss- Übernahmekosten,
    Geschirrspüler Abbau u. Anschlusskosten,
    Lädierte Umzugsgüter Reparatur oder Wiederbeschaffung (nicht Hausrat), Mülltonnen,
    Personalausweis Umschreibung,
    PKW Umschreibungskosten,
    Schönheitsrep. i.d. alten Wohnung lt. Mietvertrag,
    Trinkgeld,
    Vorhänge + Rollos Abnehmen, Anbringen u. Anpassen.


    Sind Kosten über Pauschale, können gegen Einzelnachweis die tatsächlichen
    Kosten geltend gemacht werden.


    War innerhalb der letzten 5 Jahre bereits ein berufsbedingter Umzug nötig,
    erhöht sich die Pauschale um 50%



    Darüber hinaus zusätzlich zur Umzugspauschale:


    Speditionskosten
    Fahrten am Umzugstag von alten zu neuem Wohnort, 0,30€ pro Kilometer
    Verpflegung am Umzugstag wie bei Reisekosten
    Wohnungssuche für max. 2 Reisen, Fahrtkostenerstattung bis zur billigsten
    Fahrkarte f. öff.Verkehrsmittel
    Miete f. Altwohnung, wenn Miete f. Neuwohnung überschneidet u. die
    Kündigung der Altwohnung frühestmöglich erfolgte.
    Kosten für Neuwohnung z.B. Makler, Inserate, Telefonate
    Einrichtung bis zu 230€ für Herd
    Hausrat, Wiederbeschaffung wenn bei Umzug verloren oder beschädigt.



    Ansonsten empfehle ich dir mal dieses Heft



    GP

  • Hallo Zusammen,


    ich habe auch mal eine Frage, da ich mir da unschlüssig bin.


    Kann ich Kosten eines berufsbegleitenden Erststudiums (Studiengebühren, Fahrtkosten, Lerngemeinschaft) als Werbungskosten/Fortbildungskosten geltend machen oder nur als Sonderausgaben/Ausbildungskosten?


    Letztes Jahr habe ich diese Kosten als Sonderausgaben/Ausbildungskosten geltend machen können, diese Jahr sagt mein Steuerprogramm, dass ich die Kosten des berufsbegleitenden Erststudiums unter Werbungskosten/Fortbildungskosten geltend machen soll, da Sie voll abzugsfähig sind.


    Bei der Berechnung habe ich aber eine deutlich höhere Erstattung wenn ich Sonderausgaben anstatt Werbungskosten geltend mache.


    Ich hoffe ich konnte das Problem ausreichend schildern.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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