ZitatOriginal geschrieben von CLK
Hallo Miramal,
du musst das erhaltene Geld als negative Werbungskosten angeben. Dagegen sind die tatsächlichen Werbungskosten abziehbar. Die Mehreinnahmen stellen im Endeffekt eine zusätzliche Einnahmen ein, welche versteuert werden muss.
Übrigens ist es nicht korrekt von deinem AG, dir zuviel zu erstatten. Das wird ihm auch der nächste Sozialversicherungsprüfer sagen. Denn bei dem von dir genannten Vorgang bleibt die Sozialversicherung bisher auf der Strecke...
Erstmal danke für eure Antworten, also hatte ich mehr oder weniger den richtigen Riecher gehabt dass da irgendetwas nicht passt.
Zum Glück arbeite ich bei dem Laden nicht mehr -.-
Mal gucken, was da noch kommt :o