Fragen zur Steuererklärung / Sammelthread

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Hallo Miramal,


    du musst das erhaltene Geld als negative Werbungskosten angeben. Dagegen sind die tatsächlichen Werbungskosten abziehbar. Die Mehreinnahmen stellen im Endeffekt eine zusätzliche Einnahmen ein, welche versteuert werden muss.


    Übrigens ist es nicht korrekt von deinem AG, dir zuviel zu erstatten. Das wird ihm auch der nächste Sozialversicherungsprüfer sagen. Denn bei dem von dir genannten Vorgang bleibt die Sozialversicherung bisher auf der Strecke...


    Erstmal danke für eure Antworten, also hatte ich mehr oder weniger den richtigen Riecher gehabt dass da irgendetwas nicht passt.


    Zum Glück arbeite ich bei dem Laden nicht mehr -.-


    Mal gucken, was da noch kommt :o

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  • Hi


    mal eine komplizierte Frage zur Buchhaltung, wo selbst die MA vom Finanzamt nicht weiterhelfen konnte.


    Bekanntlich muß ein PKW, der zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, zum Betriebsvermögen genommen werden.


    Was ist aber, wenn man einen PKW in 2 (oder mehr Firmen) nutzt?


    Muß man ihn dann, sobald die SUMME der gewerblichen Nutzungsanteile 50% überschreitet, ihn in einer Firma (wenn ja, welcher) zum Betriebsvermögen zählen? Oder muß die Nutzung in einer Firma die 50% überschreiten?


    Beispiel:


    Firma1 40% Nutzung
    Firma2 40% Nutzung
    Privatnutzung 20% ->PKW ins Betriebsvermögen oder nicht?


    Ist es relevant, wenn eine der Firmen freiberuflich ausgeübt wird?


    Danke und Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Hi,


    ich bin gerade dabei meine Steuererklärung für 2011 zu machen (mit Wiso Steuer) und habe nun eine Frage.


    Bei mir sieht es so aus,


    ich wohne in Krefeld, habe einen Zweitwohnsitz (meine Freundin) in Hilden und arbeite hinter Wuppertal.


    Mein Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen und versteuert einen Teil der Fahrtkosten pauschal (15 Tage x km x 0,03 soweit ich weiss).


    Nun ist es so, dass für die Kilometerberechnung der Weg vom Zweitwohnsitz zur Arbeitsstätte genommen wird (40km), statt der weg von meinem Wohnort zur Arbeit (80km). Da ich oft bei meiner Freundin bin macht das für mich Sinn, da so meine Steuerbelastung pro Monat niedriger ist.


    Nun weiss ich aber nicht, wie ich das in der Steuererklärung angeben muss/soll.


    Ich muss ja die Adresse des Arbeitgebers angeben und die km zur Arbeit. Da ich nur 40km versteuere, gebe ich dort natürlich auch nur 40km an. Aber das Finanzamt wird ja nicht blöd sein und sehen, dass ich in Krefeld wohne und es zur Arbeit eigentlich 80km und nicht 40 wären.


    Wie mache ich das nun? Einfach nichts angeben geht ja auch nicht, weil mein Arbeitgeber ja pauschal schon was versteuert und das somit auf meinem Lohnsteuerbescheid draufsteht. Wenn ich nun nichts angebe werde die sicher auch fragen.


    Oder ist denen egal, dass die Wegstrecke theoretisch nicht passt?!


    Dann habe ich dieses Jahr noch den Arbeitgeber gewechselt (innerhalb des Konzerns). Dadurch hatte ich von Jan - April eine Fahrtweg von 7km pro Tag (zweitwohnsitz -> Arbeit) und von Mai - Dez von 40km pro Tag (zweitwohnsitz -> Arbeit).


    Mache ich dann einfach 2 Einträge mit den entsprechenden km?


    Gruß und danke
    Sebastian

  • Nachzahlung bei III/V


    Hallo,


    seit meine Frau nur noch teilzeit arbeiten geht, sind wir in die Steuerklassen III/V gewechselt.
    Nun müssen wir für 2011 wohl eine nicht gerade kleine Summe nachzahlen.


    Ist es richtig, dass man in III/V große Gefahr läuft, zu wenig Steuern pro Monat zu zahlen?

  • hab von meinem alten Arbeitsplatz (weite Anfahrt) noch nen relativ hohen Freibetrag in der "Lohnsteuerkarte" eingetragen - bekomm ich Probleme wenn ich das nicht ändern lasse?
    Womit muss ich rechnen außer natürlich einer Steuernachzahlung?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Re: Nachzahlung bei III/V


    Zitat

    Original geschrieben von NiceIce
    Hallo,


    seit meine Frau nur noch teilzeit arbeiten geht, sind wir in die Steuerklassen III/V gewechselt.
    Nun müssen wir für 2011 wohl eine nicht gerade kleine Summe nachzahlen.


    Ist es richtig, dass man in III/V große Gefahr läuft, zu wenig Steuern pro Monat zu zahlen?


    Hi,


    die "Gefahr" besteht schon. Die Wahrscheinlichkeit ist umso höher, wenn beide Einkommen relativ gleich hoch sind, oder der Partner mit der Steuerklasse 5 weniger als 40% des Gesamteinkommens erzielt.

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    hab von meinem alten Arbeitsplatz (weite Anfahrt) noch nen relativ hohen Freibetrag in der "Lohnsteuerkarte" eingetragen - bekomm ich Probleme wenn ich das nicht ändern lasse?
    Womit muss ich rechnen außer natürlich einer Steuernachzahlung?


    Folge ist eine Steuernachzahlung und ggfls. quartalsweise Vorauszahlungen in der Zukunft an das Finanzamt neben dem Lohnsteuerabzug.

  • Re: Re: Nachzahlung bei III/V


    Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    Hi,


    die "Gefahr" besteht schon. Die Wahrscheinlichkeit ist umso höher, wenn beide Einkommen relativ gleich hoch sind, oder der Partner mit der Steuerklasse 5 weniger als 40% des Gesamteinkommens erzielt.


    Ok, das zweite ist bei uns der Fall.
    Ich habe mal die Steuerlast mit IV/IV+Faktor ausgerechnet. Dabei wäre die Nachzahlung natürlich deutlich geringer bzw. nicht vorhanden.
    IMHO sinnvoller wäre es aber, die Differenz der Steuerlast pro Monat auf ein Tagesgeldkonto zu legen. Oder kann das Finanzamt den Wechsel in einer andere Klasse verlangen, damit es mit den "Abschlägen" besser hinkommt?

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