Hallo. Habe das Programm Steuersparerklärung. Dort will ich die SE für 2019 machen. Kann ich damit auch die für 2018 machen und wie?
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Hallo. Habe das Programm Steuersparerklärung. Dort will ich die SE für 2019 machen. Kann ich damit auch die für 2018 machen und wie?
Geht meines Wissens nach nicht.
--> PN geht nicht!
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Hallo.
Offenbar muss ich für die Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke eine EÜR machen. Hierbei kommt bei mir raus, dass ich keinen Gewinn gemacht habe. In der Anlage L der Steuererklärung wird aber explizit nach einem Gewinn gefragt. Heißt das, dass ich die Anlage nicht ausfüllen muss, da ich keinen Gewinn gemacht habe?
Kann ich den Verlust über mehrere Jahre vortragen?
Beispiel: Herstellungskosten 2.000 Euro. Einnahmen: 50 Euro Pacht. = -1.950 Euro.
Folgejahr: 50 Euro Pacht - Verlustvortrag von 1.950 Euro= 1.900 Euro
Folgejahr 2: 50 Euro Pacht - Verlustvortrag von 1.900 Euro = 1.850 Euro?
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Hallo.
Offenbar muss ich für die Verpachtung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke eine EÜR machen. Hierbei kommt bei mir raus, dass ich keinen Gewinn gemacht habe. In der Anlage L der Steuererklärung wird aber explizit nach einem Gewinn gefragt. Heißt das, dass ich die Anlage nicht ausfüllen muss, da ich keinen Gewinn gemacht habe?
Kann ich den Verlust über mehrere Jahre vortragen?
Beispiel: Herstellungskosten 2.000 Euro. Einnahmen: 50 Euro Pacht. = -1.950 Euro.
Folgejahr: 50 Euro Pacht - Verlustvortrag von 1.950 Euro= 1.900 Euro
Folgejahr 2: 50 Euro Pacht - Verlustvortrag von 1.900 Euro = 1.850 Euro?
ich behaupte das du einen negativen Gewinn gemacht haben könntest - der kommt dann mit dem entsprechenden Vorzeichen da rein.
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Inzwischen konnte ich es über die Anlage zur EÜR einbauen.
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Weiß jemand zufällig, wann das Veranlagungsjahr 2015 nicht mehr über Elster.de erklärt werden kann bzw. abgeschaltet wird?
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Es dürfte sich um Stunden handeln, so war es jedenfalls bisher. Vielleicht geht's aber auch noch nächstes Jahr. Bald wissen wir mehr.
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Konnte sein, dass es zum 01.01.2023 rausgenommen wird. Was weiß ich, was sich das Finanzamt denkt oder welche Verwaltungsvorschriften die umsetzen.
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Aktuell kann bei Elster für ESt1a 2015 nicht mehr neu ausgewählt werden.
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Hallo.
Nochmal zu meinem Problem.
Ich habe einer Steuererklärung für Vermietung und Verpachtung für 2015 in 2022 gemacht (geht laut Google 7 Jahre rückwirkend). Nun teilte mir das Finanzamt mit, dass Sie den nicht anerkennen können, da für 2015 keine Einkommensteuererklärung gemacht wurde. Ist diese tatsächlich notwendig oder kommt es nur auf das Kreuz im Mantelbogen an:
ZitatUm einen Verlustvortrag zu beantragen, müssen Sie auf der ersten Seite Ihrer Einkommensteuererklärung das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen. Beachten Sie dabei, welche Angaben das Finanzamt benötigt und berücksichtigen Sie die Frist zur Abgabe der Steuererklärung.
Quelle: https://www.vr.de/privatkunden…t-ein-verlustvortrag.html
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