3. Mal Handy eingeschickt für Reparatur. Sofortiger Anspruch auf ein Neues?

  • Guten Tag,



    ich habe mir vor knapp 3 Monaten das S500i gekauft zusammen mit einem Vertrag. Nach zwei Wochen habe ich das Gerät zum ersten Mal einschicken müssen (Slider defekt, Hörmuschel defekt, Softwarefehler: Konnte sms nur einmal lesen dann waren sie weg, Tastatur gebrochen). Nach 7 Werktagen war das Gerät wieder da, mit EXAKT den gleichen Mängeln, quasi unangetastet. Der einzige Unterschied war das die Software auf Englisch war. Also direkt wieder eingeschickt, diesmal kam es nach 14 Werktagen zurück und WIEDER war rein gar nichts daran verändert worden bis auf die Software.


    Gut, mein Kundenberater sagte mir direkt das ich ein neues Gerät bekomme sobald das Eingeschickte wieder da ist. Das Problem nur dabei: Es ist nunmehr 2 Monate weg ohne das dass Gerät wieder da ist. Ich habe in dem Laden angerufen und mich beschwert und gesagt das ich auf das Handy angewiesen bin und ich sowieso das neue Gerät nehmen werde, warum ich denn nicht das neue Gerät direkt haben kann. Man sagte mir das dass nicht ginge aus mir unerklärlichen Gründen.


    Nun hat mir heute ein Arbeitskollege erzählt das er bei Galileo einen Beitrag zum Thema Verbraucherschutz gesehen hätte, wo zum einen bestätigt wird das ich nach dreimal einschicken Anspruch auf ein neues Gerät hätte, des weiteren wurde dort angeblich behauptet das ich das neue Gerät bekomme wenn die Reparatur länger als 14Werktage dauern würde, was bei mir ja nun der Fall ist.


    Könnt ihr Speziallisten mir da vielleicht helfen, wisst ihr da was genaueres?


    Bin für jede Hilfe dankbar.



    mfg

  • ich habe den beitrag auch gesehen es heisst aber nich länger als 14 tage sondern wenn es unzumutbar lange wäre. In deinen fall würde ich auf jeden sagen das es unzumutbar lange ist. desweiteren hat man nach 2 fehlgeschlagenen reparatur versuchen anrecht auf ein neues handy.

  • Zitat

    Original geschrieben von wdata83
    ich habe den beitrag auch gesehen es heisst aber nich länger als 14 tage sondern wenn es unzumutbar lange wäre. In deinen fall würde ich auf jeden sagen das es unzumutbar lange ist. desweiteren hat man nach 2 fehlgeschlagenen reparatur versuchen anrecht auf ein neues handy.


    Erstmal danke für deine Antwort.


    Ich denke das dass in meinem Fall, wie du schon anmerktest, unzumutbar ist. Zumal die "netten" Leute mir noch eine Versicherung fürs Handy angedreht haben die ich trotz nicht besitzen des Handys ja trotzdem zahle.... total die verarsche :)


    Was schlagt ihr vor, was ich tun soll! ich den Laden gehen und mit Verbraucherschutz drohen oder wie sollte ich an die Sache ran gehen?




    lg

  • Falls ein Fehler das dritte mal auftaucht, hast du Anspruch darauf es gegen Auszahlung oder Austausch zurückzugeben! Du musst nicht dulden, dass es ein drittes mal eingeschickt wird!!!
    und das wissen auch die Leutchen im Laden ;)


    Einfach direkt vor Ort ohne Widerworte verlangen, dass das Gerät zurückgenommen wird bzw. du ein selbes Neues erhältst!


    Natürlich kannst du auch mit dem Verbraucherschutz drohen... besser wäre direkt mit dem Anwalt. Und ich denke spätestens dann, solltest du zufriedengestellt werden :)

  • Ich würde zuerst mal im Laden nachfragen, den Fall Schildern, ggfls. Belege mit nehmen. vielleicht hast Du Glück und bekommst sofort auf Kulanz ein neues Handy. Wenn die nicht Reagieren, dann würde ich zum Anwalt gehen. Keine Angst vor den Kosten, denn die müßten m.E. die gegenseite tragen. Ich würde dann auch direkt im Laden erwähnen, das Du zum Rechtsanwalt gehst! Bestimmt und Freundliches auftreten mit ein wenig Nachdruck hat schon bei manchen Wunder Bewirkt. :top:


    Gruß
    Kay

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Wandlung wie lange ??


    Ich habe auch so ein ähnliches Problem, bei mir wahr mein Nokia N95 gleich nach dem Kauf das erste mal defekt ( Reparatur 2 Wochen ) danach 1 Wochen genutzt und wieder defekt wegen den gleichen Problem ( Reparatur wieder 2 Wochen ) dieses mal konnte ich das Handy nur 4 Tage nutzen als er wieder wegen den gleichen Problem Kaput gegangen ist.
    Mein Händler sagte mir, das ich jetzt eine Wandlung machen kann ( das heißt ich krieg entweder mein Geld oder ein neues Handy meiner Wahl ) hört sich ja sehr gut an aber wo ist der Hacken dachte ich mir. Der Hacken wahr, ich muss dann ca. 6 bis 10 Wochen warten bis Nokia das bearbeitet hat .
    Und jetzt kommt der Hammer, ich warte schon seid 16 Wochen drauf und wenn ich bei dem Händler anrufe sagt er mir das er das auch nicht verstehen kann wieso es so lange dauert und das er sich Persönlich jetzt drum kümmern wird bla bla bla….
    Ich weis echt nicht was ich machen soll, zu Anwalt gehen möchte ich schon aber wer zahlt Ihn dann ich oder der Händler??
    Oder soll ich etwas anderes zuerst machen, Verbraucherzentrale melden oder ein Brief an den Händler schreiben mit einer Frist oder sowas Ähnliches biete hilft mir.
    :flop:

  • Ist eine Sache mangelhaft kann der Verkäufer, wenn die Voraussetzungen der Vorschriften gemäß vorliegen……


    1. Nachhaftung nach §439 BGB verlangen


    Wenn die Nachbesserung 2mal gemäß § 440 Satz 2 ,fehlgeschlagen ist.


    Kann man gemäß BGB §437 (2) i.V.m BGB §440 Satz 2 geltend vom Vertrag zurückzutreten


    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__440.html

    Life is too short to be small.

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