Widerruf eines Mobilfunkvertrags kostenpflichtig? Ist das rechtens?

  • Grinsekatze
    Leider ist das aber absoluter Usus. Das machen auch nicht nur eBay-Händler, sondern teilweise auch Großunternehmen, die oftmals bewußt rechtswidrige Klauseln verwenden und sich damit einen Vorteil zu verschaffen.
    Siehe z.B. Tiscali.


    Aus Sicht des Unternehmens macht das wirtschaftlich aber Sinn. Die "Mobilfunkprofis" werden nun zwar eine Abmahnung erhalten und schätzungsweise € 300 aufwärts zahlen müssen, aber inzwischen konnten sie womöglich weitaus mehr Einnahmen durch nicht erfolgte Widerrufe bzw. (unberechtiger) Schadensersatzzahlungen erzielen.


    Die Abmahnerei wird in den Medien zwar immer wieder als ungnädiges Instrument gieriger Anwälte dargestellt, aber meines Erachtens ist das ein unverzichtbares Mittel und in solchen Fällen viel zu mild dazu.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • So ganz sauber ist das bei denen sowieso alles nicht - da kosten Handys laut Auktion € 1,89, wenn man sich die Beschreibung einmal anschaut, gibt es da aber gar nichts für € 1,89...


    z.B. hier eBay

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • Ich war zur doppelten Absicherung jetzt bei der Verbraucherzentrale in meiner Nähe, und die haben mir dasselbe bestätigt, was auch hier schon geschrieben wurde.


    Ich habe mit meinem fristgerecht in Textform gesandten Widerruf korrekt gehandelt.


    Das Widerrufsrecht darf nicht eingeschränkt werden.


    Bearbeitungs- oder Stornogebühren sind nicht rechtskonform und somit unwirksam.


    Ich mußte noch eine Einverständniserklärung für die Abmahnung unterschreiben.


    Und mir wurde noch gesagt, sollten mir weitere Schreiben oder Forderungen zugehen, soll ich mich auf jeden Fall wieder bei der VZ melden.

    Handys: SonyEricsson W890i, K750i, Samsung SM-G920F Galaxy S6, SM-T805 Galaxy Tab S 10.5 LTE, P300, D880, E1080i, B100, Nokia 2610, Motorola V3i Dolce & Gabbana, C121, W156, Siemens SL55, SL45i, C55, Sagem My230x, LG KB770, KP100, GB102, Huawei U8600 (Telekom Move)

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyjunkie
    Ich habe mit meinem fristgerecht in Textform gesandten Widerruf korrekt gehandelt.


    Handelte es sich hierbei um eine E-Mail, bzw. ist sowas ausreichend?
    (insbesondere wenn der Empfänger sich in seiner Antwort darauf bezieht)

  • Ja, Textform umfäßt auch eMails und ist für den Widerruf nach § 355 BGB ausdrücklich bestimmt. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Textform

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
    postpaid: O2 IP100 + IPM (3 MCs), O2 active data + IPL, T-Mobile Relax 50
    prepaid: DE: solomo pro, congstar, simyo, Vodafone, O2 Loop, Tchibo; UK: T-Mobile, Vodafone; BG: MTel, Globul, vivatel, Petrol Mobile; INT'L: United Mobile +423 mit Datenoption, United Mobile +44, SIM4Travel

  • ich würde bei solchen problemen trotzdem immer die schriftform bevorzugen, da sie im gegensatz zu emails beweiskraft hat (afaik)

  • Zitat

    Original geschrieben von Grinsekatze
    ich würde bei solchen problemen trotzdem immer die schriftform bevorzugen, da sie im gegensatz zu emails beweiskraft hat (afaik)


    Aha. Welche den?


    Staro

  • Schadenersatz bei Widerruf


    Hi,
    bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich bei ebay ebenfalls einen Mobilfunkvertrag "ersteigert" habe, den ich am selben Tag widerrufen habe. Daraufhin bekam ich eine Antwort, dass ich 29,-EU Bearbeitungskosten zu zahlen hätte, obwohl ich lediglich eine Email von denen bekommen habe. Bezahlt habe ich noch nicht, habe die Forderung aber mitllerweile auch per Post bekommen. Bin nun unschlüssig was zu tun ist.
    Irgendjemand von Euch hatte geschrieben, dass er das an die Verbraucherzentrale weitergegeben hat und diese geantwortet hätten. Mich würde die konkrete Antwort von denen mal interessieren? Hieß es eindeutig, dass dies nicht rechtens ist?


    Gruß Kawaer6F

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