Ich habe bei E... ein Handy mit Mobilfunkvertrag ersteigert, bekam dieses Gerät dann aber von meinem Freund geschenkt, vor Versendung der Vertragsunterlagen zum Verkäufer.
Also habe ich dann den Verkäufer angeschrieben und ihm mitgeteilt, daß ich von meinem 14-tägigen Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz Gebrauch machen möchte und er meine per Mail zugesandten Unterlagen bitte vernichten möge.
Daraufhin erhielt ich vom Verkäufer ein Schreiben, daß ich zur Übersendung der Vertragsunterlagen verpflichtet sei und dies innerhalb von fünf Tagen auch tun möge, da bei einem Rücktritt laut AGB eine Gebühr (Storno und Bearbeitungsgebühren) in Höhe von 29,- Euro anfällt.
Es steht zwar so in den AGB, aber mich würde mal interessieren, ob das überhaupt rechtmäßig ist.
Hier mal ein kleiner Auszug der AGB:
5.2. Wenn der Kunde eine Bestellung vornimmt, die ein Mobilfunktelefon (Handy) und einen Mobilfunkvertrag zum Gegenstand hat und bei der das Handy unter der Bedingung des Abschlusses eines Mobilfunkvertrages zu einem vergünstigten Preis verkauft wird, muss der Kunde den Mobilfunkvertrag nach angemessener Vertragsprüfungsdauer, jedoch spätestens nach einer Woche vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die xxx versenden.
Der Kunde muss den der xxx aus einer verspäteten oder unvollständigen
Vertragsübersendung entstehenden Schaden ersetzen. Dieser kann sich wie folgt ergeben:
5.2.1. Widerruft der Kunde den bei der xxx geschlossenen Vertrag über den Kauf eines Mobilfunktelefons, sowie den Mobilfunkvertrag innerhalb der
Widerrufsfrist (vgl. Ziffer 9), so ist er der xxx gegenüber zur Zahlung eines nach folgender Massgabe ermittelten Schadenersatzes verpflichtet:
5.2.1.1 Widerruft der Kunde den Vertrag vor Zusendung der Vertragsunterlagen
und vor Freischaltung der SIM-Karte, so ist er der xxx gegenüber zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 29,- Euro, je Antrag, verpflicht (Bearbeitungskosten).
5.2.1.2. Widerruft der Kunde den Vertrag nach Zusendung der Vertragsunterlagen und nach Freischaltung der SIM-Karte, so ist er der xxx gegenüber zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 39,- Euro, je Antrag, verpflichtet (Bearbeitungskosten und Kosten für die Freischaltung der SIM-Karte).
5.2.1.3. Widerruft der Kunde den Vertrages, nachdem er die xxx beauftragt hat, ihm das Mobilfunktelefon, einschliesslich SIM-Karte auf dem Wege des Post-Ident-Verfahrens zuzuschicken und nimmt er dies nicht an oder sendet beides zurück, so ist er der xxx gegenüber zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 49,- Euro, je Antrag, verpflichtet (Bearbeitungskosten, Kosten für die Freischaltung der SIM-Karte sowie das Post-Ident-Verfahren).
5.2.1.4. Widerruft der Kunde den Vertrag, nachdem er das Mobilfunktelefon
erhalten hat und die SIM-Karte freigeschaltet wurde und er das Mobilfunktelefon
bereits in Benutzung hatte, ist er der xxx gegenüber zur Zahlung des durch die nutzlose Freischaltung der SIM-Karte entstandenen Schadens, einschliesslich der durch das Post-Ident-Verfahrens entstehenden Kosten verpflichtet.
Die Höhe des der xxx für die Benutzung des Mobilfunktelefons zustehendenen Schadensersatzes richtet sich nach dem Grad der Abnutzung des Mobilfunktelefons, sowie der Möglichkeit dessen Weiterveräusserung durch die
xxx. Für den Fall, dass das Mobilfunktelefon aufgrund der Ingebrauchnahme durch den Kunden nur noch als gebraucht weiterveräussert werden kann, ist der Kunde der xxx gegenüber zur Zahlung der Differenz zum Neupreis verpflichtet.
5.2.2. Widerruft der Kunde den bei der xxx geschlossenen Vertrag über den Kauf eines Mobilfuntelefons, sowie den Mobilfunkvertrag überhaupt nicht oder nicht innerhalb der Widerrufsfrist (vgl. Ziffer 9) und sendet er dennoch der xxx die von ihm geschuldeten Vertragsunterlagen nicht zu, stehen der xxx die sich aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche gegenüber dem Kunden zu.
Insbesondere ist sie berechtigt, den Kunden auf Erfüllung des Vertrages in Anspruch zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung vom Kunden zu beanspruchen.
Wenn ich Nichts zusende, was entsteht dann an Bearbeitungskosten?
Da ich früh genug (ein paar Stunden später) storniert habe, ist noch keine Freischaltungsprüfung des Mobilfunkvertrags erfolgt.
Das einzig Logische ist für mich, die Ebay-Provision für den Artikel (Preis 1,89) und evtl. die Angebotsgebühr zu zahlen.
Wer kennt sich mit dem Widerrufsrecht und dem Fernabsatzgesetz aus und kann mir zu der Problematik etwas sagen?