ZitatOriginal geschrieben von Rappelsack
Die wollen, dass wir für alle Verträge (der Jüngste ist nun 1 Jahr alt), die damals bekommenen Handies, inkl. zubehör und OVP zurücksenden. Erst dann werden wir aus den Verträgen gelassen.
Kann mir Jemand sagen, ob das so rechtlich Bestand hat? Weil unser Wirtschaftsanwalt hat genau von dem Thema nicht so sehr die Ahnung, und schrieb uns, dass wir dann am Besten die OVPs fertig machen.
Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung darf man seine Handys behalten. So kann/konnte, wer rechtzeitig vor dem Barring Wind davon bekam noch rechtzeitig Telefone abgreifen.
Was ich mich dabei nur frage: Warum hat man bei O2 nicht rechtzeitig daran gedacht das nationale Roaming in den AGBs als freiwillige Leistung ohne Rechtspflicht zu beschreiben. Die Leute hätten doch trotzdem zum Großteil die Verträge unterschrieben und könnten nun erstens nicht raus und zweitens wäre der Schaden durch Subventionsmissbrauch gleich Null.
Für Ostsachsen bin ich echt gespannt, wie man in absehbarer Zukunft ohne D1 auskommen will. Da gibts dann in ganzen Landstrichen nur noch 3 Netze...