Hallo,
ich habe ein Problem mit meinem LCD TV. Er ist nun schon zum zweiten mal wegen dem gleichen Fehler von einer beauftragen Werkstatt des Herstellers abgeholt worden (bzw. er kam zurück, hatten den Fehler immer noch und ging direkt wieder weg).
Der Hersteller hat in seinen Daten auch eingetragen, dass dies nun der zweite Serviceauftrag ist.
Aus diversen Foren weiss ich aber, dass es für dieses Problem bei dem Gerät anscheinend momentan keine Lösung gibt, somit bin ich mir sehr sicher, dass der Fernseher auch dieses mal mit dem gleichen Fehler zurück kommt.
nun habe ich mich schon mit dem Thema Wandlung/Rückgabe beschäftigt.
Da ich das Gerät nicht im Internet gekauft habe, fällt das Fernabsatzgesetz ja leider schon mal weg. Deshalb hab ich ihn auch überhaupt erst zur Reparatur gegeben. Sonst wäre er schon längst weg und ich hätte einen anderen.
Nun zu meiner Frage. Ich habe jetzt 2 unterschiedliche Versionen zu dem Thema gefunden.
Die erste lautet:
nach 3 fehlgeschlagenen Versuchen (also wenn er wieder da ist noch 1 mal) darf ich den Fernseher zurück bringen und bekomme mein Geld zurück.
Dann habe ich aber auch das hier gefunden:
http://dejure.org/gesetze/BGB/440.html
wenn ich dieses Anwaltsdeutsch richtig verstehe, hätte ich schon ein recht auf Rückgabe und Rückerhalt meines Geldes, wenn er jetzt wieder kommt und den Fehler immer noch haben sollte?
Was ist nun richtig? Am liebsten wäre mir natürlich ihn so schnell wie möglich los zu werden, da es wie gesagt momentan noch keine Lösung zu geben scheint.
Danke für eure Hilfe