Recht ; Whg. ohne Heizquelle vermieten ?

  • Müsste man mal in Ruhe ausrechnen, wieviel Kw/h man für angemessenes Heizen an Strom verbraucht. Für eine Wohnung ohne Heizung kann die Miete ja nicht allzu teuer sein, so das sich das evtl. "lohnt"!?;) Aber allein die Anschaffung der Heizkörper wird nicht billig sein, also zumindest das Wohnzimmer sollte schon vernünftig beheizbar sein!

  • Also ich kann Euch nur sagen in Hamburg gibt es noch ein paar Tausend Wohnungen ohne Heizung ! Die kommen alle von der "Saga".
    Das sind Sozialwohnungen und ohne Heizung !


    Billig sind sie trotzudem nicht. Viele haben sich eine Nachtspeicherheizung einbauen lassen und andere haben nur Kachelöfen und heizen mit Kohle.


    Wie gesagt in Hamburg im Jahr 2003 ganz normal :-(

  • ich wills mal ein wenig verdeutlichen ; in meiner wohnung stehen 2 gas-kachelöfen. einer der beiden ist defekt und die vermieterin will das ich die reparatur selbst bezahle. die öfen wären nicht mit vermietet worden.
    ich habe die öfen jedoch übernommen und nicht gekauft.
    ich werde wohl mal zum mieterschutzbund gehen.


    danke euch...

    xxx

  • Zitat

    Original geschrieben von Zed
    ich wills mal ein wenig verdeutlichen ; in meiner wohnung stehen 2 gas-kachelöfen. einer der beiden ist defekt und die vermieterin will das ich die reparatur selbst bezahle. die öfen wären nicht mit vermietet worden.
    ich habe die öfen jedoch übernommen und nicht gekauft.
    ich werde wohl mal zum mieterschutzbund gehen.


    danke euch...


    Sofern nicht im Mietvertrag vereinbart wurde, dass Du die Kosten einer evtl. Reparatur der Heizkörper übernehmen musst (davon gehe ich nicht aus) sind die Kosten von der Vermietern zu tragen, weil sie Bestandteil der vermieteten Whg. sind – Du bist schließlich nicht der Eigentümer der Kachelöfen. Ob die Heizkörper nun als separater Mietgegenstand im Mietvertrag erwähnt sind, ist m.E. ohne Belang.


    Hinweis:
    Ich bin kein Jurist und kann daher natürlich keine verbindlichen Rechtsauskünfte erteilen.

  • Re: Recht ; Whg. ohne Heizquelle vermieten ?


    Zitat

    Original geschrieben von Zed
    hi,


    kann ein vermieter eine wohnung ohne heizung vermieten ?



    warum sollte der besitzer mit seinem eigentum nicht umgehen dürfen wie er es will?


    du weist es doch schon vorher das die wohnung keine heizung hat, warum nimmst du dann an das er die wohnung nicht vermieten darf?


    bei manchen beiträgen hier oder in anderen foren frage ich mich tatsächlich wo die menschen denn leben oder ob sie sich überhaupt bewusst sind wie es in deutschland zugeht.


    Bis mal jemand drauf kam, das man auch mit kohle oder gas heizen kann habe fast 7 leute gepostet.

  • Re: Re: Recht ; Whg. ohne Heizquelle vermieten ?


    Wenn die Heizung vom Vormieter stammt und du diesem evtl. einen Abschlag für die Übernahme gezahlt hast, ist es doch logisch, das der Vermieter nicht zuständig ist.


    Anders sieht es aus, wenn die Heizung bei Besichtigung/Vermietung der leeren Wohnung in der Whg. stand und du davon ausgehen musstest, das die Heizung Vermieterseits gestellt wurde.


    In diesem Fall bist du aber auch (nach den meisnten Formularmietverträgen) zu einer jährlichen Wartung verantwortlich.
    Ohne Wartung kann (je nach Schaden) eine Kostenbeteiligung verlangt werden.


    Wenn noch Fragen sind....


    Kai

  • Re: Re: Recht ; Whg. ohne Heizquelle vermieten ?



    erst lesen dann posten :eek: :mad:


    Zitat

    Original geschrieben von Zed
    ich wills mal ein wenig verdeutlichen ; in meiner wohnung stehen 2 gas-kachelöfen. einer der beiden ist defekt und die vermieterin will das ich die reparatur selbst bezahle. die öfen wären nicht mit vermietet worden.
    ich habe die öfen jedoch übernommen und nicht gekauft.

    xxx

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