Recht ; Whg. ohne Heizquelle vermieten ?

  • Hier findest Du vielleicht Rat!?;)

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

  • Ich habe gerade mal das BGB überflogen im Mietrecht steht keine Legaldefiniton zur Wohnung.


    Im Netz habe ich allerdings folgendes gefunden:
    " Gesamtheit von einzelnen oder zusammen liegenden Räumen, die nach außen abgeschlossen, zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen, gleichgültig, ob die Räume in Wohngebäuden oder Nichtwohngebäuden liegen.


    Einer der Räume muß stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit (eine baulich als solche vorgesehene Kochnische) sein. Zu einer Wohnung gehören ferner Wasserversorgung, Beheizbarkeit, Ausguß und Abort, die auch außerhalb des Wohnungsabschlusses liegen können.


    Grundsätzlich hat eine Wohnung einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum. Einfamilienhäuser zählen als eine Wohnung. Ebenso zählen Einzimmer-Appartements sowie Wochenend- und Ferienhäuser über 50 qm, sofern sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, zu den Wohnungen"


    Jetzt ist nur die spannende Frage ob "Beheizbarkeit" heißt das eine Heizung vorhanden sein muss oder ob ein elektrischer Anschluss reicht um etwa einen Heizlüfter anzuschließen.


    Gruß
    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Jetzt ist nur die spannende Frage ob "Beheizbarkeit" heißt das eine Heizung vorhanden sein muss oder ob ein elektrischer Anschluss reicht um etwa einen Heizlüfter anzuschließen.


    hi und danke ! ...genau so is es :confused: :rolleyes:

    xxx

  • Ich denke auch, dass z.B. ein Stromanschluss hier reicht. Es gibt schliesslich jede Menge Heizungen, die auf Strombasis funktionieren. Übrigens nicht nur Radiatioren sondern auch richtige Festeinbauten, die fast wie normale Heizköper aussehen.


    Und wenn Dir der Strom zu teuer ist. Gasofen aufstellen wie mein Vormieter (als man ihm die Heizung wg. nicht bezahlter Rechnungen abgestellt hat) und schon explodiert alles...


    Mein Tipp: Mit dem Vermieter zwecks Einbau einer vernünftigen Heizlösung verhandeln, ggf. mehr Miete zahlen. Oder halt die Miete angemessen aushandeln, so dass sich eine Elektroheizung lohnt...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Also ich würde mal sagen, in unseren Breitengraden ist eine Wohnung ohne Heizung keine vollwertige Wohnung. Und für Heizung hat der Vermieter zu sorgen, da langt IMHO nicht ine Steckdose für nen Heizlüfter

    \/\/olfgangS

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Und wenn Dir der Strom zu teuer ist. Gasofen aufstellen wie mein Vormieter (als man ihm die Heizung wg. nicht bezahlter Rechnungen abgestellt hat) und schon explodiert alles...


    ich heize zur zeit mit gas und aufs explodieren hab ich gar keinen bock :mad: :(

    xxx

  • Ich denke auch, das einer Vermietung ohne Heizung grundsätzlich erstmal möglich ist, allerdings stellt das ein Mangel der Whg. dar.


    Spätere Minderungsansprüche (Weil im Winter die Temparatur unter die Behaglichkeitstemp. fallen dürfte) sind wahrscheinlich auch keine gegeben, da der Mieter den Mangel vorher kannte.


    Davon abgesehen verstehe ich nicht, warum man eine Whg noch ohne Heizung vermieten möchte/kann.


    Gr.
    kai

  • Zitat

    Original geschrieben von Zed
    hey danke ! hab zwar noch nix gefunden aber das forum is ja auch groß ;) :top:


    Bitteschön!:)


    Du kannst dort ja auch deine Frage stellen!?;)


    Grundsätzlich würde ich solch eine Wohnung aber mit Sicherheit ablehnen!
    Was meinst Du bloß,was ein Heizlüfter verbraucht?!!!:rolleyes:
    Und Gas kommt mir auch ganz bestimmt nicht ins Haus!:rolleyes:

    Wer viel Geld hat, kann spekulieren; wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren; wer kein Geld hat, muß spekulieren. Zitat:Andre Kostolany

    Gruss
    beugelbuddel

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