Premiere: Jugendschutz

  • Rein mit dem original Betriebssystem (Betanova) ist nix zu machen. nur mit einer anderen Software kann man das umgehen. Aber dies ist bei einer Leihbox nicht zu verwirklichen. Nomals,... eine andere Software aufspielen ist nicht illegal.


    Zudem hat ein anderes Betriebssystem etliche weitere Vorteile. Man kann per Netzwerkkabel filme in SVCD Qualität auf die Festplatte übernehmen. Endlich wird die DBox mal ausgereizt. Betanova hat dies nicht verstanden. Seitdem ich Neutrino habe macht zapping auch Spass. Man schaltet um wie am Fernseher. Kein lästiges warten mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von Frank
    Rein mit dem original Betriebssystem (Betanova) ist nix zu machen. nur mit einer anderen Software kann man das umgehen. Aber dies ist bei einer Leihbox nicht zu verwirklichen. Nomals,... eine andere Software aufspielen ist nicht illegal.


    Zudem hat ein anderes Betriebssystem etliche weitere Vorteile. Man kann per Netzwerkkabel filme in SVCD Qualität auf die Festplatte übernehmen. Endlich wird die DBox mal ausgereizt. Betanova hat dies nicht verstanden. Seitdem ich Neutrino habe macht zapping auch Spass. Man schaltet um wie am Fernseher. Kein lästiges warten mehr.


    ...genausowenig illegal, wie das flashen von Handys oder das Entfernen eines Simlocks? Mit irgendwelchen Änderungen in der Firmware von Geräten greifst Du in das Urheberrecht ein. Und das ist definitiv illegal.


    Der Stefan...

  • Erstmal allen: Thanks for information!


    Ich bin schon wieder etwas schlauer geworden. Wobei mir das Aufspielen einer anderen Software viel zu aufwendig wäre...


    Dann werden wir wohl immer wieder den Jugendschutz-Code eingeben! ;)


    Auch wenn Zapping sch... bleibt. Man muss halt Geduld aufbringen. ;)

  • Hi,


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    ...genausowenig illegal, wie das flashen von Handys oder das Entfernen eines Simlocks? Mit irgendwelchen Änderungen in der Firmware von Geräten greifst Du in das Urheberrecht ein. Und das ist definitiv illegal.


    diese Dinge sind nicht direkt vergleichbar.


    Du kannst Dir mit Dingen wie zB Neutrino nicht Leistungen "erschleichen" (also zB Premiere "schwarz" sehen), sondern die Sender die Du mit der Original-Software auch sehen koenntest, kannst Du einfach komfortabler sehen. Natuerlich liegt es dann in der Hand des Besitzers, dass er mit den Faehigkeiten von Neutrino nichts Verbotenes tut.


    Wenn Du eine selbst-gekaufte Box "umprogrammierst", ist das ungefaehr vergleichbar, wie wenn Du auf einen Aldi-PC mit WinXP ein Linux aufspielst.
    Natuerlich verfaellt jeglicher Garantieanspruch.


    cu
    XlF

  • Zitat

    Original geschrieben von aleusius


    Natürlich kann man den Jugendschutzcode ändern!
    Im Menue Jugendschutzcode ist dieser zu ändern ebenso wie der Boxcode.
    Ich beziehe das auf die Dbox1



    AFAIK kann man bei der dbox2 den Code nur über die Hotline ändern.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed



    AFAIK kann man bei der dbox2 den Code nur über die Hotline ändern.


    Dem muss ich widersprechen!


    Habe selbst bei meiner Dbox2 den Code auf "0000" geändert, da dies doch bequemer ist.


    Gruß


    Michael

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed



    AFAIK kann man bei der dbox2 den Code nur über die Hotline ändern.



    Da die Box 1 oder 2 nicht angegeben ist,hatte ich geschrieben; bezogen auf Dbox1!
    Edit : War einer schneller

  • Zitat

    Original geschrieben von Frank
    Zudem hat ein anderes Betriebssystem etliche weitere Vorteile. Man kann per Netzwerkkabel filme in SVCD Qualität auf die Festplatte übernehmen. .


    Ne, so schlecht ist die Qualität nicht! Man kann absolut verlustfrei aufzeichnen, SVCD ist ja deutlich schlechter und unflexibler

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von aleusius
    Aus rechtlichen Gründen muss Premiere das so machen. Mit legalen Mitteln ist dieser nicht abzuschalten.


    Auch Premiere könnte sich hier legale Methoden überlegen, z.B. automatische Eingabe aus einem Speicherplatz der dbox per Makro, wenn die Codeeingabe erforderlich ist, wenn der Benutzer dort einmal den Code eingespeichert hat.
    Ob ihn der User jetzt auch die Fernbedienung klebt oder in die dbox einspeichert ist schliesslich nicht Premieres Sache.
    Aber es ist ja so schön bequem, alles auf die Rundfunkgesetze zu schieben, spart kosten. Man sollte sich aber über die ausbleibende Kundschaft dann auch nicht wundern...

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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