ZitatOriginal geschrieben von tOmAtEl
Fernabsatzgesetz gilt ab Lieferung.
Also prinzipiell schon, das ist klar.
Aber bei reinen Handyverträgen gilt normalerweise der Zeitpunkt an dem ich ihn unterschrieben in die Post werfe (man bekommt ja nichts geliefert).
Wird diese Frist, bei 2x myfaves + Handy nichtig gemacht und auf den Termin des Endes der Frist des erst später zugesandten Handys verschoben?