Hi, habe mir eine neue und unregistrierte Nummer zugelegt damals bei eBay, samt Starterset. Finde jedoch nicht mehr den Starterset, muss sie irgendwo verlegt haben - da ist auch die SIM drin gewesen.
Die damalige Email von ebay, daß ich sie auch ersteigert habe, hab ich noch. Bevor ich an der 0900er Hotline Geld verpralle um mir eine Ersatzkarte eventuell zu bekommen, wollte ich von euch eine Meinung einholen, ob der ebay Kaufvertrag+schriftl. Verkaufsbestätìgung vom Verkäufer als rechtlich ausreichend gilt um eine Ersatz Sim zu bekommen?
Ersatzkarte ohne Starterset?
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Die Ersatzkarte kostet doch auch wieder Geld. Warum holst Du Dir nicht einfach ne neue Karte mit neuer Nummer?
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Klar könnte ich das weil es die einfachste Methode wäre, aber es geht mir ums rechtliche Prinzip. Hatte eben trotzdem mal dort angerufen, die Hotlinerin war mit meinem Anliegen überfragt - sie meinte nur zum Schluss dass ihr Leid tut mir nicht helfen zu können.
Viele Euros weg nur um ein NEIN zu hören!!Ich hab doch die ebay Kaufbestätigung und eine extra schriftl. Bestätigung des Verkäufers.
Ist das Normal von denen??
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Naja, da du nichtmal geschrieben hast um welchen Anbieter es geht ist deine Frage wohl nicht so einfach zu beantworten. Da die Karte noch nicht auf deinen Namen registriert ist und du wohl noch kein Kennwort vereinbart hast ist es natürlich schwierig sich gegenüber der Hotline als Berechtigter auszuweisen. "Damals" ist auch nicht gerade genau definiert - wie lange ist es denn her?
Vom "rechtlichen Prinzip" mal abgesehen, ein neues Starterset ist in den meisten Fällen billiger als eine Ersatzkarte. Deine Kaufbestätigung wird auch nicht viel helfen - wäre ja möglich dass du die Karte schon weiterverkauft hast.
EDIT: Habe gerade gesehen, dass es wohl um eine Fonic-Karte geht. Falls du die Rufnummer und Freischaltungsnummer noch hast, kannst du sie eventuell noch freischalten und dann eine Ersatzkarte anfordern.
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"Damals" ist leicht übertrieben, so um die 3 Wochen. Hab die Karte nicht weiterverkauft, habe sie nur irgendwohin verlegt in meiner Wohnung, aber habe sie bis jetzt nicht finden können.
Ebay gilt doch rechtlich anerkannte Verkaufs/Kaufplattform? Dann müsste doch die Kaufbestätigung auch rechtlich wirksam sein? Wenn das der Fall ist wieso macht Fonic so ein Theater draus??
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Du kannst aber nicht beweisen, dass du das Starterset nicht weiterverkauft hast, es sei denn du hast es noch. Vielleicht hat es auch schon jemand gefunden und auf sich selbst registriert (ist in deiner Wohnung unwahrscheinlich, aber du kannst das Gegenteil nicht beweisen).
Du hast etwas gekauft und es dann verloren/verlegt. Das ist nunmal einzig und allein dein Problem.
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Und dafür gibts den Kaufbeleg. Ich denke fast jeder Rechtler würde sich an den Kopf fassen, wenn ein Kaufbeleg + schriftl. Bestätigung des Verkäufers nicht als Beweisgrundlage gut genug ist.
Der Sinn des Threads sollte eigentlich dahinaus gehen, dass man mir hilft einen Schritt weiter zur Lösung des Problems behilflich zu sein.
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:gpaul:
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Düster ist Deiner Rede Sinn. Bei solchen Kunden wie Dir kann ich genervte Callcenteragents verstehen.
Wo ist jetzt das Problem, erst die Karte zu registrieren und dann eine neue anzufordern?
Oder hast Du die Daten auch verlegt?
Mir wär' als Provider der Ibäh-Sch... auch egal. 'rechtlich anerkannte Verkaufs/Kaufplattform' - hast Du noch mehr solche Scherze auf Lager?
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@ DH3000
Welche Daten?? Noch nicht gewusst dass die ganzen Codes für eine Registrierung am Clip beschriftet sind??!Wenn du in deinem Wortschatz keine Wörter für Käuferrecht durch Kaufbelege hast, weiss ich jetzt um einiges wieso viele der Callcenteragenten unkompetent sind.
Die Netzbetreiber sollten endlich durch höhere Löhne höher qualifiziertes Personal einstellen als irgendwelche Halbwissende die durch eine SGB II Maßnahme so eine Stelle beim Callcenter bekommen haben.
Ich pauke auf mein Recht deswegen so stark, weil ich keine 15 Euro bezahlt habe, sondern etwas mehr!
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