Erlischt das Wiederrufsrecht bei aktivierter Sim?

  • Hallo Leute,


    ich hab ma ne schnelle Frage,
    erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Händler meine Sim Karte aktiviert, ich die Ware aber erst 2 Wochen später etwa erhalte?


    Also kann ich dann meinen Auftrag nicht mehr widerrufen etc.??
    Kann mir da jemand Bescheid geben?


    MFG Andy


    EDIT: Und wie bring ichs am besten fertig, dass der Widerruf Übermorgen bei den Partnern ist?
    Einwurf-Einschreiben wird wohl sehr knapp

  • Schau ins Kleingedruckte Deines Vertrages.


    Ich kenne das so, daß sich dort irgendwo eine Klausel versteckt a la "Der Unterzeichner willigt ein, mit der Erbringung der Leistung sofort zu beginnen" - und faktisch ist das die Freischaltung. Damit ist das Widerrufsrecht beim Teufel.


    Und in Sachen Post: Hast Du das Wort "Express" schon mal gehört? ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Abre gilt das auch, wenn es heisst dass die Ware sofort lieferbar ist und ich dann ewig noch Gebühren zahlen muss, auch wenn ich die Ware dann erstmal 2 Wochen lang nicht erhalte?


    Ich mein dann will ich meine Willenserklärung wegen irrtums anfechten ?

  • Zitat

    Original geschrieben von HisAirness231
    Abre gilt das auch, wenn es heisst dass die Ware sofort lieferbar ist und ich dann ewig noch Gebühren zahlen muss, auch wenn ich die Ware dann erstmal 2 Wochen lang nicht erhalte?


    Ich mein dann will ich meine Willenserklärung wegen irrtums anfechten ?


    Schwachsinn mit dem Anfechten wg. Irrtums.


    Wenn das da oben heissen soll, dass Du Dein Handy nicht oder nicht rechtzeitig (zwei Wochen sind nicht nicht rechtzeitig) bekommst, obwohl es Dir zugesichert wurde, bist Du hier richtig aufgehoben: http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Damit ist das Widerrufsrecht beim Teufel.


    Ist das eine laienhafte Vermutung oder eine juristisch fundierte Aussage?

  • Das Widerrufsrecht erlischt, weil der Kunde durch die o.g. Klausel ausdrücklich auf selbiges verzichtet.

  • Ausdrücklich?


    Stichworte: AGBs, Inhaltskontrolle, Überraschungsklausel.


    usw.


    In diesem Forum traut sich jeder Bäckerlehrling an die kompliziertesten Rechtsfragen ran - und jetzt auch noch die Mod´s.


    :rolleyes:

  • Hi,


    ich habe mal den Thread durchgelesen und ich habe noch eine Frage (eventl. hat sie ja der Sebastion beantwortet, aber bin mir nicht sicher):


    Sagen wir mal, ich kaufe am 01.02.08 bei ebay einen Vertrag, schicke 1 Woche später die Unterlagen (Kommt dort am 08.02.08) und am 09.02.08 erfolgt die Boni-Prüfung und Freischaltung. Am 15.02.08 kriege ich Sim + Ware in einem!


    So, ab wann (Datum?) erfolgt die Widerrufsfrist von 2 Wochen genau? Falls der VT freigeschaltet wird, gibt es da ein zurück?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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