Mal wieder eine IMHO recht interessante Rechtsfrage.
Lese gerade in der Zeitung, dass letzte Nacht irgendwo in NRW eine Tanke aufgrund eines SW-Fehlers nachts einen Spritpreis von 3 Cent angezeigt und diesen beim Tanken auch berechnet hatte. Es war wohl so eine automatische Tanke, wo man zuerst ec- bzw. Kreditkarte reinsteckt, die Säulennummer eingibt und dann tankt. Das Ganze machte via Mundpropaganda natürlich schnell die Runde; da müssen haufenweise Leute getankt haben. Gegen Morgen wurde die Tanke dann mit Hilfe der Polizei geschlossen.
Nun die interessante Frage: Es ist in so einem Fall ja völlig offenkundig, dass ein Preisauszeichnungsfehler vorliegt, da die Differenz zwischen dem üblichen Preis und dem ausgezeichneten Preis dermaßen riesig war. Kann die Tanke jetzt von den Kunden, die für 3 Cent / l getankt haben, und deren Daten ja aufgrund der Kartenzahlungen bekannt sind bzw. in Erfahrung gebracht werden kann, die Differenzbeträge nachfordern, oder bleibt sie auf dem Schaden sitzen (bzw. es würde dann vermutlich irgendeine Versicherung zahlen)?