ZitatOriginal geschrieben von polli
Du bist das Gesetz - nee, im Ernst, Arbeitsrecht ist wohl genausowenig mein wie dein Fachgebiet aber was ich aus einer Firmenübernahme noch in Erinnerung habe war das die Arbeitsplätze innerhalb eines Konzerns gesichert sind, also nicht aus betrieblichen Gründen wegen Aufgabe der Niederlassung gekündigt werden kann wenn es den Job in einer anderen Niederlassung noch gibt.
Dementsprechend bleibt der Arbeitsvertrag bestehen nur die Niederlassung ändert sich.
Ist natürlich aus einem innerdeutschen Beispiel aber da ja die EU gerne den Rahmen für nationale Gesetzgebungen vorgiebt sehe ich das auch innerhalb Europas als gegeben.
Wie gesagt - bin weder Richter noch Spezialist im Arbeitsrecht, wenns jemand mit Substanz korrigiert bedanke ich mich!
Das ist ja richtig, aber wenn u nicht nach Rumänien willst, dann musst Du eben gehen. Wenn das Werk in Deutschland schließt, dann bleiben ja nicht viele Alternativen, denn in Deutschland kann der Vertrag ja nicht erfüllt werden. Es kann Dich auch wiederum keiner zwingen ins Ausland zu gehen (nicht mal das Gesetz )