Also ich habe gerade den neuen EVN bei Base bekommen. Ich finde ihn so viel übersichtlicher weil ich mir die kostenlosen Verbindungen eh nicht angesehen habe..
Info: E+ Einzelverbindungsnachweis wird schlanker
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auch ich habe endlich meine rechnung bekommen
und wie schon gesagt, beim t&m hat sich nichts verändert.mfg
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Zitat
Original geschrieben von Styler
auch ich habe endlich meine rechnung bekommen
und wie schon gesagt, beim t&m hat sich nichts verändert.mfg
zum glück hat sich bei t&m nichts verändert, denn selbst kostenlose gespräche, oder auch halt in den freiminuten sind manchmal ganz hilfreich um nachzuweisen, dass man mit jemandem telefoniert hat!
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Nun, bei T&M wird sich auch nix verändern. Schließlich muss E-Plus Nachweisen, warum diese Gespräche vom den ink.Min abgezogen wurden.
Beim FN (Versatel) bekomme ich schon seit gut 1 Jahr keine Flatgespräche im EVN aufgeführt. TPH Base ist schon seit mindestens mitte letzten Jahres ohne "Flatrate" Gespräche.
Unbenommen ist es nicht doof, Gespräche nachweisen zu können.
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Welche Lösung nutzt man wenn man Flat-Gespräche, die nicht mehr im EVN gelistet sind, nachweisen können muß?
Wenn man's vorher weiß wäre die Nutzung eines Call-Through/Call-Back-Anbieters mit EVN denkbar (bietet EasyTelecom Top-Up einen EVN?).
Oder Zweithandy mit nicht-Flat-SIM gezückt und darüber angerufen.
Andere Ideen?
hjrauscher
P.S.: Für Gespräche wo man erst hinterher erfährt das man dafür einen Nachweis braucht - bieten die Mobilfunkanbieter einen nachträglichen (kostenpflichtigen ist eh klar) EVN der "kostenlose" Gespräche enthält? Oder werden diese Datensätze gar nicht mehr im Billing-Server abgelegt? (Auf dem VDS-Server liegen Sie, aber das hat nix mit Abrechnung zu tun ...).
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Wozu sollte man denn einen solchen Nachweis, der eigentlich keinen Beweiswert hat, gebrauchen können?
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Zitat
Original geschrieben von crooks
Wozu sollte man denn einen solchen Nachweis, der eigentlich keinen Beweiswert hat, gebrauchen können?
Besser hätte man es nicht formulieren können.
Vielleicht bieten die NB und Provider bald einen kostenpflichtigen Zusatzdienst an, bei dem sämtliche Gespräche aufgenommen und in schriftlicher Form dem Anrufer zur Verfügung gestellt werden. Arbeitssuchende Fachleute mit Berufserfahrung für solche Tätigkeiten gibt es östlich des 10. Längengrades genug. -
Zitat
Original geschrieben von crooks
Wozu sollte man denn einen solchen Nachweis, der eigentlich keinen Beweiswert hat, gebrauchen können?Wer sagt Dir das der - vom Provider ausgedruckte - EVN keinen Beweiswert darstellt?
hjrauscher
P.S.: Nicht immer gehts gleich um eine Gerichtsverhandlung ...
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Stimmt ja.
Aber wenn ich auch noch anfangen sollte, meinen Bekannten oder Geschäftspartnern den Aufbau einer Verbindung zu einem bestimmten Zeitpunkt (ein Gespräch kann man damit ja nicht beweisen) nachzuweisen, dann würde ich mich ernsthaft fragen, ob ich in meinem Umfeld richtig aufgehoben bin.
Aber so sind die Bedürfnisse wohl unterschiedlich.
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Zitat
Original geschrieben von crooks
Aber so sind die Bedürfnisse wohl unterschiedlich.Du sagst es. Ich hatte es zum Glück auch nur zwei mal in 8 Jahren gebraucht ...
hjrauscher
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