ich denke er stellt die von sonntag auf montag online und bis abends müssen die sachen weg sein....
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Zitat
Original geschrieben von mastaplan2k2
Erfreu mich jeden Tag an denen. :top:
Nichts für ungut, aber das merkt man kaumZitatOriginal geschrieben von mastaplan2k2
Einfach klasse. Heute sind meine BOSE OE angekommen u direkt ausprobiert. Ich bin hin und weg....
für den Preis ein Schnapper ....
Nochmals ein dickes LOB an Sascha, Stephan und das ganze Team :top:ZitatOriginal geschrieben von mastaplan2k2
Ich hab mir diese hier:
(Bild vom Kopfhörer)
für 60€ inkl. Versand gegönnt.
Uuuuups, .... das Teil ist schon weg
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2836443#post2836443ZitatOriginal geschrieben von mastaplan2k2
Möcht mich nochmal bedanken für diesen klasse, reibunglosen Ablauf mit meinen erworbenen Bose OE.Bin ja mal gespannt, ob dieses Mal was für mich dabei ist.
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Bist du ein Stalker
Du weisst, dass es Folgen haben könnte oder? :p
ZitatTäter können in Deutschland unter Voraussetzung des § 112 a StPO (Haftgrund Wiederholungsgefahr) in Untersuchungshaft genommen werden. Dies bietet unter den engen Voraussetzungen des § 112 a StPO einen verbesserten Schutz der Opfer vor Wiederholungstätern. Damit wird die Untersuchungshaft auch weiterhin für verfahrensfremde Zwecke angeordnet.
Ein Opfer hat nach beispielsweise der polizeilichen Anzeigenerstattung die Möglichkeit sich nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) eine oder mehrere Schutzanordnungen in der Regel beim zuständigen Amtsgericht zu erwirken.
Eine entsprechende Schutzanordnung nach § 1 I GewSchG stellt die Zuwiderhandlungen gegen die persönlich Freiheit und Unversehrtheit unter Strafe, sofern ein Vorsatz begründet ist.Diese können je nach Verhältnismäßigkeitsgründen aufgrund des Wortes „insbesondere“ im § 1 I 3 GewSchG auch unbefristet sein, entgegen einer rein zivilrechtlichen Schutzanordnung nach § 794 ZPO. Diese ist in der Regel auf 1 Monat befristet und wird nur auf Antrag des Opfers verlängert entgegen einer Anordnung aus dem GewSchG.
Ein Verstoß gegen § 794 ZPO stellt lediglich eine Ordnungswidrigkeit dar, wogegen ein Verstoß gegen eine Anordnung des GewSchG ein Straftat darstellt und weitere strafrechtliche Maßnahmen gegen den Täter eröffnet.
quelle: wiki
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mal sehen wie viele newbies morgen sich neu anmeldennur um dabeizusein. vielleicht bricht auch der server zusammen. gut dass ich mich heute gut versorgt habe...
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Ich habe ne bessere Idee. Wir organinisieren eine Bussfahrt nach Hameln und machen einen Lagerverkauf "der ganz besoneren Art"
Peter du wolltest mir doch antworten :p Schlingel!
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o ha,
nicht zu viel interesse zeigen! sasha soll ja gute preise machen :cool:wann geht es denn genau los?
4.2.08 um 0.00? -
Zitat
Original geschrieben von f l a m 3
Ich habe ne bessere Idee. Wir organinisieren eine Bussfahrt nach Hameln und machen einen Lagerverkauf "der ganz besoneren Art"Schreibe zwar Montag eine wichtige Klausur, aber da wäre ich dabei
Von wo gehts wann los ? :top: -
Wird's bei dir eine Limitierung wie bei DaRappa im XDA Thread geben? Ich zitiere mal DaRappa:
"Aufgrund der sehr schlechten Erfahrungen mit "neuangemeldeten Usern" ist dieses Angebot auf folgende User begrenzt: Entweder 50 Post's ( nicht nur im Werbeforum ) oder Anmeldung länger als 6 Monate."
Finde ich gar nicht schlecht, was der Junge da sich einfallen hat lassen
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am besten wär beides :top:
...und ich seh mich schon mit handy am surfen inner disco und aufm zug
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