Arbeitsrecht: alten Arbeitsvertrag wg neuer Arbeitsstelle kündigen - einige Fragen...

  • Meiner Meinung nach kündigt er einfach irgendwann im April auf Ende Mai, wo ist das Problem? :confused:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Das Problem ist, dass er so wenig wie möglich beim alten Arbeitgeber noch arbeiten will. ;)

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Ich verstehe das Problem auch nicht so wirklich.


    Er will den April über noch arbeiten, den Mai aber nicht mehr und im Juni dann beim neuen AG anfangen oder wie?


    Dann kündigt er halt am 01.04. zum Ende April, die 4 Wochen zum Monatsende sind ja die Mindestfrist die er einhalten muss. Wenn er aber schon genau weiß zu wann er da weg will kann er problemlos schon jetzt eine Kündigung für den Zeitpunkt X schreiben auch wenn dieser noch länger als 4 Wochen hin ist.

  • Nein, er will natürlich im April so wenig wie möglich arbeiten, aber verhindern, dass der Arbeitgeber Ihn seinerseits zum 30.04.08 raushaut. Die Gefahr besteht doch durchaus, wenn er heute oder morgen die Kündigung übergibt und dann sagt er geht zum Wettbewerb, oder sieht er das falsch? Er will auch nicht irgendwelche Aufhebungsverträge unterzeichnen.

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

  • Nach wie vor ? oder auch "Häh".


    Wann will er denn nun bei seinem alten AG konkret raus? Und was heißt "Er will so wenig wie möglich arbeiten" Die letzten Tage nur noch den faulen Lenz machen?


    Und warum sollte ein AG wenn der AN von sich aus schon gekündigt hat dann seinerseits eine Kündigung aussprechen? Vor allem mit welcher Begründung?
    (Mal davon ab das man seinem alten AG ja nicht auf die Nase binden muss wo man hingeht. Und ist er sicher, dass in seinem AV keine Wettbewerbsklausel drin steht?)

  • Hi,


    also wenn er im April zum 31.05 kündigt, muß er bis zum 31.05 arbeiten. Fertig. Wenn der alte AG ihn freistellt, ok. Wenn nicht, dann nicht.


    bs

  • Klar ist, er arbeitet ab 01.06.2008 woanders.
    Er will bis 31.05.2008 bei seinem alten AG beschäftigt sein.
    Er will so schnell wie möglich freigestellt werden (wird er sowieso), ohne dazu getrieben zu werden schon zum 30.04. zu gehen.


    Deshalb ist es doch empfehlenswert erst am 07.04.2008 die Kündigung zu übergeben, oder?

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  • darf ich es so zusammenfassen:
    1.Er möchte bis zum 30.5. angestellt sein/Gehalt bekommen
    2.Er möchte schnellstmöglich freigestellt werden


    Wie du auf den 7.2. kommst weis ich nicht, außerdem hab ich kein Plan von dieser "zum 15. kündigen" Geschichte.


    Würde mal sagen das ne Kündigung am 16.4. zum 30.5. wohl passen wird, sollte keine Gefahr bestehen schon am 15.5. raus zu sein könnte er imho auch am 3.4. zum 30.5 kündigen.


    Das ist nur meine Meinung!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn er aber schon genau weiß zu wann er da weg will kann er problemlos schon jetzt eine Kündigung für den Zeitpunkt X schreiben auch wenn dieser noch länger als 4 Wochen hin ist.


    Stimmt eigentlich - kann einem ja keiner vorwerfen das man seinem AG "zu früh" gesagt hat wann man raus will! Das der AG ihn dann freistellt kann ihm ja "egal" sein. Man wollte ja nur fair sein und seinem AG die Chance geben frühzeitig nach einem Nachfolger zu suchen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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