Arbeitsrecht: alten Arbeitsvertrag wg neuer Arbeitsstelle kündigen - einige Fragen...

  • Hallo,


    ich haben mal eine Frage an diejenigen, die sich etwas genauer mit Zivilrecht auskennen:


    Mein Vater hat zur Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Arbeitsvertrag für Leiharbeitnehmer. Dieser läuft seit mehr als sechs Monaten; es gelten also die gesetzlichen Kündigungsfristen.
    Die Arbeitsstelle ist derzeit (dauerhaft) ca. 350km von zuhause (und Frau) entfernt; die Anmietung eines kleinen Zimmers dort war also notwendig. Er ist nur am Wochenende zuhause. Diese Tatsache stellt für meine Eltern eine enorme psychische Belastung dar (sind beide Anfang 50).
    Jetzt hat mein Vater in der kommenden Woche hier zuhause ein Vorstellungsgespräch, verbunden mit sehr guten Chancen bezüglich einer Einstellung.


    Wenn ich mich richtig informiert habe, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende, d.h. demnach könnte er zu Ende Februar ordentlich kündigen. Ist dies so korrekt?
    Was ist jetzt, wenn der neue Arbeitgeber sagt, er könnte bereits zum 01.02.08 die neue Arbeit aufnehmen? Ist dies dann überhaupt nicht möglich oder nur im gegenseitigen Einvernehmen mit dem alten Arbeitgeber? Würde dies dann unter §626 (Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) fallen?


    Letzte Frage: Ist es grundsätzlich unproblematisch, in der kommenden Woche schon einen Arbeitsvertrag für die neue Arbeitsstelle zu unterschreiben, wenn der alte Arbeitsvertrag noch nicht gekündigt bzw. das alte Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist?


    Danke! :)

  • Ok, danke erstmal! :)
    Wie es aussieht, wäre das ja genau das richtige. Nachteile dürfte es dabei wohl keine geben; die übliche Sperrfrist bezüglich des Arbeitslosengeldes sollte hier ja unerheblich sein, da hier ja direkt eine neue Arbeit aufgenommen wird.


    Gibt es bei Aufhebungsverträgen sonst noch irgendetwas zu beachten (typische Fallen z.B.) oder ist das "ne ganz normale Sache"? Mein Vater kommt mit dem für ihn zuständigen Ansprechpartner bei der Zeitarbeitsfirma zwar gut klar, aber vielleicht muss man da noch auf etwas achten?


    Kann man denn trotzdem schon problemlos einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben (z.B. zum 01.03.08)?

  • Vor Kündigung auf jeden Fall den neuen Vertrag unterschreiben, ansonsten
    sitzt dein Vater u.U. nach seiner Kündung plötzlich ohne Vertrag da.


    Muss natürlich bei der neuen Stelle von der regulären Kündigungsfrist ausgehen, wenn es eine gütliche Einigung gibt umso besser.


    Eines noch zur Beachtung, kann er auch das Zimmer jederzeit kündigen?


    GP

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Kann man denn trotzdem schon problemlos einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben (z.B. zum 01.03.08)?


    Das ist überhaupt kein Problem


    (sofern dein Vater nicht eine wirksame Konkurenzschutzklausel in seinem Vertag hat, was ich für extremst unwahrscheinlich halte)

    Hier stand eine Signatur.

  • In meinem Vertrag steht z.B. das ich auch sofort kündigen kann, nur kann mein Arbeitgeber dann 1 Monatsgehalt einbehalten. Schau einfach mal was bei deinem Vater drin steht.

  • Eine Frage habe ich noch zum generellen Ablauf bei einem Aufhebungsvertrag:


    Muss man in einem solchen Fall für den alten Arbeitgeber (in unserem Fall die Zeitarbeitsfirma bzw. der Personaldienstleiter) noch etwas schriftliches verfassen oder kontaktiert man i.d.R. die alte Firma vor Ort oder telefonisch mit der Bitte, einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen, so dass die alte Firma den Aufhebungsvertrag dann verfasst und man selber nur noch unterschreiben braucht?
    Eine Kündigung (mit dem Hinweis auf einen Aufhebungsvertrag) darf man ja eigentlich nicht verfassen, richtig?

  • Bei solchen Sachen sollte man nicht auf Hobby-Juristen hören (Hobby-Juristen richten schon genug Schaden an), sondern jemand Fragen der sich mit sowas auskennt.


    Also entweder zum Anwalt oder die meisten Gewerkschaften bieten Rechtsberatung zum Thema Arbeitsrecht. In den meisten Bundesländern kann man sich auch -wenn man kein Geld für einen Anwalt hat- einen Beratungsschein (gegen 10,00 € Selbstbeteiligung) ausstellen lassen.

  • Hi,


    erstmal eins: wenn dein Vater früher raus will, muß der alte Arbeitgeber zustimmen. Alles andere ist Blödsinn.


    Er soll beim neuen Arbeitgeber sagen, dass er so und so lange dort arbeiten muß. Er wird aber versuchen früher rauszukommen, wenn es aber nicht klappt, dann ist es halt so.


    Ich hab das damals so geregelt: hab dem neuen gesagt, ich kann spätestens bis dann und dann. Alles andere ist Goodwill vom alten Arbeitgeber. Als ich dann den Vertrag unterschrieben hatte, hab ich gekündigt und mit dem alten Arbeitgeber geredet, ob ich früher gehen kann/darf.


    Bei echtem Interesse an dem neuen Arbeitnehmer, ist eine Kündigungsfrist auch kein Problem.


    bs

  • Das Thema ist für einen Freund von mir aktuell geworden. Er hat eine neue Stelle zum 01.06.2008 und bei seinem Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von vier Wochen (sind ja wohl 28 Tage) zum Monatsende. Er will allerdings jetzt noch die paar Tage im April mitnehmen um noch zweimal Lohn zu kassieren (freigestellt wird er sowieso, da er zum Wettbewerb geht!) und hat mich gefragt, wie das nun sei. Auf der sicheren Seite ist er doch mit einer Kündigung am 07.04.2008, oder?

    "Jeder, der wie ich ein fanatischer Liebhaber der Kleinelektronik ist, weiß, dass man Geräte alle paar Wochen wechseln muss, will man den Zustand tiefer Befriedigung erhalten, den diese Objekte in frischem Zustand erzeugen." Dieter Nuhr - wie recht er doch hat!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!