Hallo,
ich haben mal eine Frage an diejenigen, die sich etwas genauer mit Zivilrecht auskennen:
Mein Vater hat zur Zeit bei einer Zeitarbeitsfirma einen unbefristeten Arbeitsvertrag für Leiharbeitnehmer. Dieser läuft seit mehr als sechs Monaten; es gelten also die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Die Arbeitsstelle ist derzeit (dauerhaft) ca. 350km von zuhause (und Frau) entfernt; die Anmietung eines kleinen Zimmers dort war also notwendig. Er ist nur am Wochenende zuhause. Diese Tatsache stellt für meine Eltern eine enorme psychische Belastung dar (sind beide Anfang 50).
Jetzt hat mein Vater in der kommenden Woche hier zuhause ein Vorstellungsgespräch, verbunden mit sehr guten Chancen bezüglich einer Einstellung.
Wenn ich mich richtig informiert habe, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. bzw. zum Monatsende, d.h. demnach könnte er zu Ende Februar ordentlich kündigen. Ist dies so korrekt?
Was ist jetzt, wenn der neue Arbeitgeber sagt, er könnte bereits zum 01.02.08 die neue Arbeit aufnehmen? Ist dies dann überhaupt nicht möglich oder nur im gegenseitigen Einvernehmen mit dem alten Arbeitgeber? Würde dies dann unter §626 (Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) fallen?
Letzte Frage: Ist es grundsätzlich unproblematisch, in der kommenden Woche schon einen Arbeitsvertrag für die neue Arbeitsstelle zu unterschreiben, wenn der alte Arbeitsvertrag noch nicht gekündigt bzw. das alte Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist?
Danke!