Ebay Problem mit XDA Orbit

  • Zitat

    Original geschrieben von sanfran
    Also eine zugesicherte Eigenschaft der Verkäufers.


    Ach, weisst Du - Du tust zwar unheimlich kompetent, aber was soll man denn davon halten wenn Du andauernd auf einem Begriff rumreitest den es in dem von Dir genannten Kontext schon lange nicht mehr gibt?

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von Zapp Brannigan ...


    mit dem kaufvertrag trete ich sämtliche garantie- und gewährleitungsansprüche an den kaüfer ab und wenn die rechtsprechung mich als privatmann da im unklaren lässt, weil der eine hü und der ander hott sagt ,ist das nicht meine schuld. ich würde es dann auf eine klage ankommen lassen.ende.


    Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Ach, weisst Du - Du tust zwar unheimlich kompetent, aber was soll man denn davon halten wenn Du andauernd auf einem Begriff rumreitest den es in dem von Dir genannten Kontext schon lange nicht mehr gibt?


    :confused: wie bitte? ich verstehe nicht was du meinst, wie wäre es, wenn du nicht nur eine behauptung aufstellst, sondern sie auch noch halbwegs schlüssig begründest.


    der folgende text ist nicht von mir...


    Zugesicherte Eigenschaft bedeutet, daß der Verkäufer einer Sache für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften der Sache die Gewähr übernommen hat. Die Zusicherung einer Eigenschaft setzt also eine vertragsmäßig bindende Erklärung bezüglich der Eigenschaft voraus. Fehlt dem Vertragsgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer gemäß § 463 S. 1 BGB neben Wandlung und Minderung auch Schadensersatz verlangen. Ist der Kaufvertrag noch nicht abgewickelt, gewährt § 119 II BGB ein Anfechtungsrecht.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Was gibt es nicht "mehr"? Den § 434 I 1?



    Wo bitte kommt dort der Begriff "zugesicherte Eigenschaft" vor?
    Wenn man mit solchen feststehenden Schlagwörtern argumentiert, dann sollte man evtl. mal seine Quellen auf Aktualität hin prüfen...




    Zitat

    Original geschrieben von sanfran


    der folgende text ist nicht von mir...


    Natürlich nicht.
    Genausowenig wie er noch aktuell ist


    Zitat

    Fehlt dem Vertragsgegenstand eine zugesicherte Eigenschaft, so kann der Käufer gemäß § 463 S. 1 BGB


    Man man man - das ist jetzt nun schon geschlagene 6 Jahre her, dass dieser § geändert wurde.
    Schlag einfach mal in einer aktuellen Auflage des BGB nach.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Da cluemenati nicht bei O2 sondern bei Darappa gekauft hat: diesen betreffs der "Garantie"-Bedingungen ansprechen. Vielleicht kann darappa über KOMSA oder so Garantie offerieren. (Die meisten Handyshops werben mit "24 Monaten Garantie")
    Dann muß cluemenati keinen Verlust machen und der Verkäufer kann mit dem Gerät weitertelefonieren ...


    Beinahe OT: Vielleicht ist für den Käufer auch der 50€-Preisrutsch, den cluemenati bereits nannte (aufgrund des Orbit 2), eine Ursache für die Idee der Rückabwicklung ...

  • Zitat

    Original geschrieben von stevenson-.-
    Unwissendheit schützt vor Strafe nicht.


    das problem ist, man kann so wissend sein wie man will,man hat eigentlich immer die arschkarte ;)
    siehe z.B. die falsche widerrufsbelehrung vom justizministerium.man nutzt diese und bekommt trotzdem ne abmahnung. man ist nie auf der sicheren seite.
    ich verweise immer gern auf:
    "Es ist ein Privatverkauf, daher keine Garantie" ist vom Landgericht Osnabrück, Urteil vom 25.11.2005 AZ: 12 S 555/05 jedenfalls als wirksamer Gewährleistungsauschluss angesehen worden.
    das der BGH das anders sieht ist mir schon klar, aber zeigt auch wie weit entfernt die rechtsprechung von der realität ist.
    so wie ich das sehe,sollte man wohl nen jurastudium absolvieren,bevor man bei ebay nen "lustiges taschenbuch" einstellt :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Zapp Brannigan
    das problem ist, man kann so wissend sein wie man will,man hat eigentlich immer die arschkarte ;)
    ...


    Da stimme ich Dir zu. Heutzutage kann man kaum noch aus der Tür rausgehen ohne einen Anwalt als Bodyguard dabei zu haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von notch
    Da cluemenati nicht bei O2 sondern bei Darappa gekauft hat: diesen betreffs der "Garantie"-Bedingungen ansprechen.


    Gerne...


    Zitat

    Vielleicht kann darappa über KOMSA


    Habe ich nichts mit am Hut


    Zitat

    (Die meisten Handyshops werben mit "24 Monaten Garantie")


    Ich werbe mit "volle Herstellergarantie"
    Allerdings habe ich bisher noch nie einen Kunden weggeschickt, sodass auch Geräte die 1,5 Jahre alt sind und nurnoch "Gewährleistung" haben ganz normal repariert werden. Unser "Reparaturservice" ist nen befreundeter Händler bei uns in der Nähe!

    Elektrohaus Kurzer GmbH talkthisway.de Support: 06652/7945115 E-Mail: info@talkthisway.de |
    Vertragshandys - Handyvertragsverlängerung - Handyvertrag online - Handyshop
    Dies ist KEIN Supportaccount, Statusanfragen per PN/Forum weden nicht beantwortet

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!