Wenn man so etwas liest, wird einem ganz übel und weiß gar nicht, wie man bei eBay richtig formulieren sollte um es auch wirklich gut abwickeln zu können.
Was ist denn, wenn der Käufer sich erst nach 6 Monaten gemeldet hätte und sagt, dass er nicht die in den Auktionsbeschreibungen erhaltenen Leistungen erhaltn hat? Müsste der Verkäufer es dennoch zurückabwickeln?
Wann ist, wenn er schreibt: "...eine Rechnung zwecks 24 Monate Garantie wird natürlich beigelegt"?
Dann ist die Beschreibung auch fehlerhaft, weil die Rechnung keine 24 Monate Garantie abdeckt und der Käufer erst nach vielen Monaten später erst herausfindet, dass es keine Garantie ist, sondern nur eine Gewährleistung?