Ebay Problem mit XDA Orbit

  • Wenn man so etwas liest, wird einem ganz übel und weiß gar nicht, wie man bei eBay richtig formulieren sollte um es auch wirklich gut abwickeln zu können.


    Was ist denn, wenn der Käufer sich erst nach 6 Monaten gemeldet hätte und sagt, dass er nicht die in den Auktionsbeschreibungen erhaltenen Leistungen erhaltn hat? Müsste der Verkäufer es dennoch zurückabwickeln?


    Wann ist, wenn er schreibt: "...eine Rechnung zwecks 24 Monate Garantie wird natürlich beigelegt"?
    Dann ist die Beschreibung auch fehlerhaft, weil die Rechnung keine 24 Monate Garantie abdeckt und der Käufer erst nach vielen Monaten später erst herausfindet, dass es keine Garantie ist, sondern nur eine Gewährleistung?

  • Da wird einem ja echt ganz übel.


    Der Käufer hat sich jetzt wieder grad gemeldet und er will es dabei belassen.


    Jetzt stellt sich die Frage, ob er nicht vieleicht vorhat in 6 Monaten wirklich anzukommen und von mir die Garantie zu verlangen.

  • Zitat

    Original geschrieben von cluemenati
    Da wird einem ja echt ganz übel.


    Der Käufer hat sich jetzt wieder grad gemeldet und er will es dabei belassen.


    Jetzt stellt sich die Frage, ob er nicht vieleicht vorhat in 6 Monaten wirklich anzukommen und von mir die Garantie zu verlangen.


    Ich würde an Deiner Stelle rückabwickeln. Denn er hat ja auf jeden Fall die 24 Monate Garantieübernahme Dir gegenüber. Er ist sozusagen auf der sehr sicheren Seite.


    Ob er sich diesem Vorteil bewusst ist, weiß keiner. Sollte er es nicht sein, so stehst im Glück. Ansonsten kann es zu Problemen kommen, denke ich.

  • Also mal grundsätzliches, weil hier falsche Tatsachen behauptet werden.
    Der Verkäufer hat ein Garantieversprechen abgegeben, das ist Bestandteil des Kaufvertrages. Der Kunde hat das Recht von diesem Kaufvertrag zurückzutreten, da eine zugesicherte Eigenschaft in dem Vertrag nicht erfüllt wurde, bzw. nicht erfüllt werden kann. Dem Verkäufer bleiben rechtlich 3 Möglichkeiten. 1. Rücknahme unter Übernahme der Versandkosten und Rückerstattung des Kaufpreises oder 2. Änderung des Kaufvertrages (Streichung Garantieversprechen) , wobei der Verkäufer die Zustimmung (schriftlich) des Käufers benötigt oder 3. Einstehen für das Garantieversprechen (riskant, kann teuer werden zumal keine Garantieinhalte vereinbart wurden und somit der Käufer von einer "üblichen" Garantie ausgehen kann).


    Die stressfreiere Maßnahme ist die Änderung des Kaufvertrages. Folgendes muss dafür getan werden. Biete dem Käufer eine Änderung des Kaufvertrages an. Erkläre ihm, dass du dich geirrt hast (garantieversprechen), dass du den Vertrag dahingehend gerne ändern möchtest und biete ihm eine Minderung des Kaufpreises an (ungefähr in Höhe des Nutzungsentgeltes + mögliche Versandkosten bei Rücknahme durch Verkäufer) also rund 20 bis 30 Euro. Wenn der Käufer auch ohne Minderung zustimmt um so besser, aber es kann nichts schaden ihm einen kleinen Rabatt anzubieten, da du den neuen Vertragsinhalte schriftlich vom Käufer unterschreiben lassen musst. Somit bist du relativ kostengünstig aus deinem Garantieversprechen draussen. Bedenke, ein weiterhin bestehendes Garantieversprechen kann 24 Monate in Anspruch genommen werden und eine Rückgabe wäre für den Verkäufer auch relativ teuer. Wertverlust + 2 mal versandkosten abzüglich einer Nutzungspauschale.


    gruss

  • Zitat

    Original geschrieben von tylerdurden23


    Da allerdings gar kein Garantiefall vorliegt und er auch nicht beweisen kann, das du ihm diese "irgendwie" geartete Garantie nicht geben kannst, hat er auch kein Rückgaberecht.


    Deine Überlegung ist ja nicht falsch, deine Schlussfolgerung aber schon.


    Der Käufer hat die Ware geliefert bekommen. Vertragsbestandteil ist eine 24 Monatige Garantie. Also eine zugesicherte Eigenschaft der Verkäufers. Zwar kann sich der Verkäufer hier auf einen Irrtum berufen, dies entbindet ihn aber leider nicht auf die Einhaltung des Kaufvertrages. Da der Käufer keine Garantieunterlagen bei der Ware gefunden hat und Nachforschungen bei O2 ergeben, dass es nur eine 24 monatige Gewähleistung seitens Hersteller/O2 gibt, ist der Vertrag nicht erfüllt. Denn eine Garantie ist üblicherweise eine Herstellergarantie, bei der es egal ist, ob die vom Hersteller oder Händler (über Vertrag mit Hersteller) abgewickelt wird. Somit hat der Kunde ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Es sei denn der Verkäufer hätte eine Händlergarantie gegeben. Davon ist bei einem privaten Verkäufer nicht auszugehen. Somit muss der Käufer von einer "Hersteller"Garantie ausgehen. Die gibt es nicht. Somit kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.

  • ihr könnt sagen was ihr wollt,solche typen die nach 10 Tagen ankommen und mit winkelzügen versuchen den kauf rückabzuwickeln, weil sie jetzt ihren spieltrieb mit dem teil befriedigt haben, gehen mir auf den geist.
    als erstes würde ich den auf meine blacklist setzen, damit ich nicht nochmal von ihm bei einer auktion belästigt werde.
    grundsätzlich schließe ich immer jegliche gewährleistungs- und garantieansprüche gegen mich(privat) aus und das war wohl dein fehler, für den du jetzt wohl büsen musst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Zapp Brannigan


    grundsätzlich schließe ich immer jegliche gewährleistungs- und garantieansprüche gegen mich(privat) aus und das war wohl dein fehler, für den du jetzt wohl büsen musst.


    Ich hab ja nicht wirklich gesagt dass ich die Garantie übernehmen möchte. Ich bin nur jetzt sozusagen gezwungen es selber anzubieten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Zapp Brannigan
    ihr könnt sagen was ihr wollt,solche typen die nach 10 Tagen ankommen und mit winkelzügen versuchen den kauf rückabzuwickeln, weil sie jetzt ihren spieltrieb mit dem teil befriedigt haben, gehen mir auf den geist.


    Warum, dass ist sein gutes Recht, zumal, wenn er nachweisen kann, dass er so lange gebraucht hat, um herauszufinden, dass es keine 24-monatige Garantie bei O2 gibt. Was ist daran verwerflich? Nicht alles isnd Profis auf diesem Gebiet.

    Zitat

    als erstes würde ich den auf meine blacklist setzen, damit ich nicht nochmal von ihm bei einer auktion belästigt werde.


    Deine freie Entscheidung aber leider völlig unverständlich, da der Käufer im Recht ist.

    Zitat

    grundsätzlich schließe ich immer jegliche gewährleistungs- und garantieansprüche gegen mich(privat) aus und das war wohl dein fehler, für den du jetzt wohl büsen musst.


    Und auch mit diesem Ausschluss kannst Du ganz gewaltig auf die Fre*** fallen. Schau mal in die einschlägige Literatur. Und auch hier wurde dieses bereits beschrieben.

    Wenn´s einfach wär´, wären wir nicht hier.

  • Zitat

    Original geschrieben von ingok.
    Warum, dass ist sein gutes Recht, zumal, wenn er nachweisen kann, dass er so lange gebraucht hat, um herauszufinden, dass es keine 24-monatige Garantie bei O2 gibt. Was ist daran verwerflich? Nicht alles isnd Profis auf diesem Gebiet.


    schön das du immer an das gute im menschen glaubst und sicher glaubst du auch noch an den weihnachtsmann, aber wenn es sich einer nach knapp 2wochen anders überlegt, wohlgemerkt bei einem funktionierenden xda, weiß ich schon welch geistig kind der käufer ist.

    Zitat


    Und auch mit diesem Ausschluss kannst Du ganz gewaltig auf die Fre*** fallen. Schau mal in die einschlägige Literatur. Und auch hier wurde dieses bereits beschrieben.


    mit dem kaufvertrag trete ich sämtliche garantie- und gewährleitungsansprüche an den kaüfer ab und wenn die rechtsprechung mich als privatmann da im unklaren lässt, weil der eine hü und der ander hott sagt ,ist das nicht meine schuld. ich würde es dann auf eine klage ankommen lassen.ende.

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