Ebay Problem mit XDA Orbit

  • Also DaRappa hatte mir damals geschrieben dass die Geräte volle Garantie haben.
    Jetzt müsste ich nur wissen was das Genau in zahlen heisst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Würde mich wundern, denn 6 Monate Garantie sind Pflicht. ;)


    Garantie ist etwas anderes als Gewährleistung.


    1. "Pflicht" in Deutschland ist folgendes:


    Als gewerblicher Händler


    24 Monate Gewährleistung auf Neuwaren (nach 6 Monaten Beweislastumkehr zulasten des Käufers)
    12 Monate Gewährleistung auf Gebrauchtwaren


    Als privater Verkäufer KANN die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Wenn man aber nichts dazu vereinbart, bleibt die Gewährleistung auch als privater Händler. Ein Satz wie "Verkauf von privat" reicht dafür nicht.


    2. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers, die dieser im Grunde völlig frei gestalten kann und die sowohl über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen kann, als auch dahinter zurückbleiben kann.

    Hier stand eine Signatur.

  • Und jetzt die Frage an die Spezialisten, was man am sinnvollsten in seiner Auktion schreibt, wenn man ein Gerät verkaufen möchte?

  • Was mich am meisten aufregt ist dass der Typ erst nach 10 Tagen das Geld überwiesen hat und anschliessend nachdem er es erhalten hat 10 Tage wartet und sich dann meldet mit seiner Beschwerde.


    Da hab ich doch voll die Wertminderung, seitdem ist das Gerät 50€ günstiger geworden weil das Xda Orbit 2 raus ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von d_s
    Und jetzt die Frage an die Spezialisten, was man am sinnvollsten in seiner Auktion schreibt, wenn man ein Gerät verkaufen möchte?


    Kuck mal da


    Das (juristische) Problem ist folgendes:


    Wenn man nicht nur einmal etwas verkauft (egal ob bei Ebay oder woanders) und dabei immer denselben "Gewährleistungssausschluß" verwendet, stellt man aus juristischer Sicht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf, die dann einer rechtlichen Überprüfung standhalten müssen und unsonsten unwirksam sind. Da durch einen kompletten Ausschluß auch Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz wegen Körper- und Gesundheitsschäden (so unwahrscheinlich diese in der Regel auch sein mögen, oder wurdest du schon mal von deinem Handy verletzt ?) sowie sonstigen Schäden bei Fahrlässigkeit auch ausgeschlossen werden, ist der GANZE Gewährleistungsausschluß komplett unwirksam.


    Man müßte daher einen Gewährleistungsausschluß in etwa so formulieren (ohne jede Gewähr !!!):


    Verkauf von Privat. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen. Davon ausgenommen sind Schäden des Käufers an Körper und Gesundheit, die auf meinem Verschulden beruhen sowie sonstige Schäden des Käufers, sofern diese nicht durch leichte Fahrlässigkeit von mir entstanden sind.

    Hier stand eine Signatur.

  • Der Käufer hat kein Rückgaberecht.
    Du hast geschrieben: "24 Monate Garatie".
    Daraus ergibt sich, dass du dafür einstehst das er 24 Monate Garantieansprüche, die nicht genauer spezifiziert sind weil du keine AGB hast, gegen dich hat.


    Der Punkt ist: Er hat Garantieansprüche gegen dich



    Da allerdings gar kein Garantiefall vorliegt und er auch nicht beweisen kann, das du ihm diese "irgendwie" geartete Garantie nicht geben kannst, hat er auch kein Rückgaberecht.

  • Zitat

    Original geschrieben von tylerdurden23
    ...
    Daraus ergibt sich, dass du dafür einstehst das er 24 Monate Garantieansprüche, die nicht genauer spezifiziert sind weil du keine AGB hast, gegen dich hat.


    Der Punkt ist: Er hat Garantieansprüche gegen dich


    So ein riskantes „Garantieversprechen“ ist dann eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.
    Und Du garantierst dann vollumfänglich alles, ohne Ausschluss von z.B. fahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Schäden, schädigende Reparaturversuche etc.


    (Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee))


    Beim xda orbit fällt einem als "klassischer Defekt" als erstes ein gebrochenes Display ein (angeblich ab und zu bei starken Temperaturschwankungen auch ohne äußere Einwirkung) ... :D

  • Das Gewähren von Garantie ist sicherlich riskant. Aber der Punkt ist: In der jetzigen Situation ist es vollkommen irrelevant was Garantieumfang ist, da der Käufer gar nicht die Garantie in Anspruch nehmen will.


    Der Käufer behauptet: Garantie wurde zugesichert, aber Garantie gibt es gar nicht. Diese Behauptung ist aber aus der Luft gegriffen, er hat ja gar nicht versucht Garantieansprüche geltend zu machen die dann nicht erfüllt wurden.


    Somit gibt es keinen Grund den Kauf rückabzuwickeln.

  • Wenn es stimmt, was die Vorredner schreiben, dass du Garantie über 24 Monate gewähren musst, ohne irgednwelchen Ausschluss, dann aber ganz schnell der Rückabwickelung zustimmen.
    Oder bist du bereit, etwa in 1 Jahr ein gebrochenes Display auf deine Kosten ersetzen zu lassen?

  • Zitat

    Original geschrieben von notch
    Garantie auf die Hardware gibt es bei O2 nicht: ...


    Was aber nicht ausschließt, dass man Ansprüche gegenüber dem Hersteller hat, wenn es soetwas wie eine Garantiekarte des Herstellers bei dem Gerät dazu gab, in der der Garantiezeitraum und weitere Modalitäten bei eventueller Garantieinanspruchnahme aufgeführt sind.


    http://www.o2online.de/nw/supp…e/handy/defekt/index.html


    Ciao

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