ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Es gibt ja von Apple eine Konformitätserklärung: Klick!
Es stellen sich somit 2 Fragen:
1. MUSS auf einem Handy zusätzlich zur vorliegenden CE-Erklärung des Herstellers in Schriftform auch das CE-Zeichen aufgebracht sein?
...
JA, da sie nicht "vorliegt" im sinne von "dem gerät beigefügt" (sprich: auf der anleitung aufgedruckt o.ä.)
ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
....
2. Falls die Antwort auf 1. "ja" ist: Ist es dann bei vorliegender CE-Erklärung in Schriftform rechtens, dass quasi jeder, der Lust drauf hat, ein CE-Zeichen auf das Gerät klebt?
JEIN. für privatpersonen ohnehin uninteressant. ein händler jedoch, der dadurch, dass die us-version in deutschland nicht offiziell erhältlich ist, als importeur auftritt (bzw. dessen großhändler) kann und sollte dieses zeichen aufbringen. er wäre dann dafür verantwortlich, dass die erforderlichen prüfungen für die ce-zertifizierung durchgeführt worden sind. was er wiederum in geeigneter form im zweifelsfalle nachweisen mus. was wiederum durch die vorliegende "declaration of conformity" geschehen kann. (-> hier jetzt vorausgesetzt, dass diese für die us-version gültigkeit besitzt)
das erklärt auch die unsägliche flut an china-schrott, die mit ce-zeichen versehen in deutschland angeboten werden. eine echte prüfung ist gar nicht geschehen (muss auch nicht!!). der importeur (sprich: meist der großhändler) ist aber in der verantwortung, dass die gesetzlichen richtlinien erfüllt werden. da dies recht häufig eine GmbH oder ltd. ist scheren die sich einen dreck um die sicherheit der produkte. (hatte selber leider schon zu lange für einen solchen "importeur" gearbeitet)