T-Mobile D mahnt Verkäufer von US-iPhones ab!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Es gibt ja von Apple eine Konformitätserklärung: Klick!


    Es stellen sich somit 2 Fragen:


    1. MUSS auf einem Handy zusätzlich zur vorliegenden CE-Erklärung des Herstellers in Schriftform auch das CE-Zeichen aufgebracht sein?
    ...


    JA, da sie nicht "vorliegt" im sinne von "dem gerät beigefügt" (sprich: auf der anleitung aufgedruckt o.ä.)


    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    ....
    2. Falls die Antwort auf 1. "ja" ist: Ist es dann bei vorliegender CE-Erklärung in Schriftform rechtens, dass quasi jeder, der Lust drauf hat, ein CE-Zeichen auf das Gerät klebt?


    JEIN. für privatpersonen ohnehin uninteressant. ein händler jedoch, der dadurch, dass die us-version in deutschland nicht offiziell erhältlich ist, als importeur auftritt (bzw. dessen großhändler) kann und sollte dieses zeichen aufbringen. er wäre dann dafür verantwortlich, dass die erforderlichen prüfungen für die ce-zertifizierung durchgeführt worden sind. was er wiederum in geeigneter form im zweifelsfalle nachweisen mus. was wiederum durch die vorliegende "declaration of conformity" geschehen kann. (-> hier jetzt vorausgesetzt, dass diese für die us-version gültigkeit besitzt)


    das erklärt auch die unsägliche flut an china-schrott, die mit ce-zeichen versehen in deutschland angeboten werden. eine echte prüfung ist gar nicht geschehen (muss auch nicht!!). der importeur (sprich: meist der großhändler) ist aber in der verantwortung, dass die gesetzlichen richtlinien erfüllt werden. da dies recht häufig eine GmbH oder ltd. ist scheren die sich einen dreck um die sicherheit der produkte. (hatte selber leider schon zu lange für einen solchen "importeur" gearbeitet)

  • Zitat

    Original geschrieben von Primetime
    Und richtig dreist wird es dann, wenn selbst das CE-Zeichen noch "gefälscht" wird und für "China Export" steht. :rolleyes:


    [/url]




    ..der war jetzt echt gut, auf den gib ich ein Bier aus " Prost " :p

    sakrefix, das geht wie nix

  • Zitat

    Original geschrieben von duci.monster
    ..der war jetzt echt gut, auf den gib ich ein Bier aus " Prost " :p


    Irgendwie will mir nicht ersichtlich werden, was daran gut, bzw. gar lustig sein soll...


    Solche Geschichten sind in meinen Augen einfach nur ärgerlich.

    Klingt interessant, isses aber nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Primetime
    Irgendwie will mir nicht ersichtlich werden, was daran gut, bzw. gar lustig sein soll...


    Solche Geschichten sind in meinen Augen einfach nur ärgerlich.


    ....das war ja auch sarkastisch gedacht !!!!!

    sakrefix, das geht wie nix

  • Zitat

    Original geschrieben von nehvada
    JEIN. für privatpersonen ohnehin uninteressant. ein händler jedoch, der dadurch, dass die us-version in deutschland nicht offiziell erhältlich ist, als importeur auftritt (bzw. dessen großhändler) kann und sollte dieses zeichen aufbringen. er wäre dann dafür verantwortlich, dass die erforderlichen prüfungen für die ce-zertifizierung durchgeführt worden sind. was er wiederum in geeigneter form im zweifelsfalle nachweisen mus. was wiederum durch die vorliegende "declaration of conformity" geschehen kann. (-> hier jetzt vorausgesetzt, dass diese für die us-version gültigkeit besitzt)


    Tut sie, denn die in dem Dokument genannte Modellnummer des iPhones (A1203) ist genau die, die auch auf US-iPhones hinten draufsteht.


    D.h. also, gewerbliche Wiederverkäufer könnten (und sollten) sich irgendwoher CE-Bempel besorgen, diese auf die Geräte draufkleben, das PDF-Dokument ausdrucken und beilegen und wären dann im Grunde aus dem Schneider, richtig?

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Tut sie, denn die in dem Dokument genannte Modellnummer des iPhones (A1203) ist genau die, die auch auf US-iPhones hinten draufsteht.
    D.h. also, gewerbliche Wiederverkäufer könnten (und sollten) sich irgendwoher CE-Bempel besorgen, diese auf die Geräte draufkleben, das PDF-Dokument ausdrucken und beilegen und wären dann im Grunde aus dem Schneider, richtig?


    Exakt das gleiche hab ich mir auch schon überlegt. Damit dürfte man dann auf der sicheren Seite sein!
    Wobei ich nicht weiß, ob ein Aufkleber reicht, oder ob dieses CE-Zeichen fest mit dem Gerät verbunden sein muß. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, daß es fest drauf sein muß.

    Zitat

    Original geschrieben von Iphone0007
    Sogar in den T Com Shops haben die ein 4 GB mit CE


    Das ist in der Tat interessant, denn die 4GB-Geräte wurden doch nie offiziell verkauft, oder?
    Vor allem ist es lustig, daß die ein 8GB-Gerät bewerben und dann zum Ausprobieren ein 4GB-Gerät hinlegen :D


    Gruß, Diet

  • Zitat

    Original geschrieben von Diet
    Wobei ich nicht weiß, ob ein Aufkleber reicht, oder ob dieses CE-Zeichen fest mit dem Gerät verbunden sein muß. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, daß es fest drauf sein muß.


    Das glaube ich nicht. Denn dann wären z.B. unsere ThinkPads schon seit Jahren illegal ge-CE-t, denn das CE-Zeichen ist dort auch "nur" auf einem Aufkleber (auf dem noch alles mögliche andere steht), den man abziehen könnte.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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