frewilliges Praktikum: gleichzeitig immatrikuliert - Beiträge Krankenkasse?

  • Hallo,


    nachdem ich mir seit ca. 1 Stunde einen Wolf google und jede Menge widersprüchliche Antworten bekomme, kann vielleicht einer von euch Klarheit schaffen:


    Ich mache ab März 2008 ein 6-monatiges Praktikum, dieses ist nicht in meiner Studienordnung vorgeschrieben. Ich bleibe an der Uni eingeschrieben, weil ich in der Zeit noch meine Bachelorarbeit verfassen muss. Ich bin momentan studentisch krankenversichert für ca. 55 Euro monatlich, da eine Familienversicherung nicht mehr möglich war (wegen zusätzlicher Einnahmen aus Miete).


    Das Praktikum wird mit 400 Euro bezahlt.


    Dass ausser Krankenversicherung für mich keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen, bestätigte mir die Glasgoogle und meine Krankenversicherungs-Hotline. Bei den Krankenversicherungsbeiträgen gibts allerdings widersprüche:


    Manche Seiten im Internet sprechen bei Beschäftigungen von bis zu 400 Euro von kompletter Beitragsfreiheit für den Arbeitnehmer (juhu!).


    Andere wiederum davon, dass ich mich freiwillig versichern müsse. Das sagt auch die Hotline meiner Krankenkasse, allerdings "ohne 100% sicher zu sein" (oha). Wenn das der Fall wäre, fielen ca. 136 Euro im Monat an, solang meine monatlichen Einnahmen (inkl. Miete) nicht über 828 Euro liegen (tun sie zum Glück nicht).


    So, nun meine Frage :D


    Was stimmt den nun? Inwieweit spielen die Mieteinnahmen (ca. 300 Euro im Monat) eine Rolle? Kann ich irgendwie studentisch krankenversichert bleiben?


    Bitte um Tipps! :top:
    Danke!

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  • Du schreibst, dass du nebenher noch die Bachelor-Arbeit machst. Bist du dann überhaupt mehr als 20 Stunden pro Woche bei deinem Praktikum? Denn ansonsten hättest du ganz sicher keine Probleme, egal wie viel du verdienst.


    Ansonsten: Ist in deinem Studiengang überhaupt kein Praktikum vorgeschrieben?

  • Ja, ich würde mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die Bachelorarbeit ist das einzige, was ich nächstes Semester noch machen muss. Da zum Teil schon vorgearbeitet, geht das auch neben einem Vollzeitpraktikum.


    Ein Pflichtpraktikum ist vorgeschrieben, aber schon absolviert. Könnte also höchstwahrscheinlich die Bescheinigung darüber nicht nochmals bekommen ;)


    Der Arbeitgeber muss wohl Pauschalbeiträge in diesem Fall zahlen, zumindest für die Kranken- und Pflegeversicherung, wie bei einem Minijobber. Allerdings nicht für die Rentenverischerung, Sonderfall Praktikum:

    Zitat

    Macht Ihr während des Studiums ein freiwilliges Praktikum, so gelten die gleichen Regelungen wie für jobbende Studierende. Einzige Ausnahme ist, dass der Arbeitgeber bei Praktika, die einer geringfügigen Beschäftigung gleichgestellt sind, keinen Pauschalbeitrag in die Rentenversicherung einzahlen muss.


    und:

    Zitat

    Bei geringfügigen Jobs ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Pauschalbeitrag in die Rentenversicherung einzuzahlen. Obwohl freiwillige Praktika ansonsten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen wie geringfügige Beschäftigungen behandelt werden, gilt diese Regelung hier nicht (§ 172 Abs. 3 Satz 2 SGB VI)

    (Quelle: studis-online.de) Also alles so wie bei einem 400-Euro Jobber, ausser der Rentenversicherung.


    Sehe gerade, dass der Pauschalbeitrag des Arbeitgebers in den allgemeinen Topf fließt, also keine Krankversicherung daraus für mich resultiert.


    Toll, das heißt dann also wirklich, dass ich wegen "mehr als 20 Stunden" nicht mehr Student bin (für die Krankenkasse) und damit ca. 136 Euro Beiträge zahlen muss (als "freiwillig Versicherter") :confused: :flop:
    Und der Arbeitgeber tütet in dem Fall seinen Pauschalbetrag trotzdem noch zusätzlich ein :eek:

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  • Kein Pflichtpraktikum und Vollzeit -> Selbst versichern, nicht in der Studentischen KV und nicht mitversichert.


    In die Falle bin ich im Sommer getappt, bin normalerweise in einer privaten KV versichert, über die 3 Monate hab ich dann erst eine Gesetzliche, die aber auf Anfrage direkt meine Karte einbehalten hat, weil ich ja bei der Privaten bleiben könnte.
    Ende vom Lied: 2 Krankenkassen bezahlt, gesetzliche stellt sich trotz nachweislichem Fehler auf dumm und erstattet nicht einen Cent (bisher).


    Falls du dir so einen Stress ersparen willst, versichere dich lieber ganz normal für die Dauer des Praktikums.


    Du kannst natürlich versuchen von der Uni eine Bescheinigung zu bekommen, dass zu so einem Praktikum geraten wird, einige hatten damit Erfolg.

  • Argh. Das ist wirklich total blöde...


    Gibts da Ausnahmen? Wenn man nachweist, dass man während des Studiums meist nachts und am Wochenende arbeitet, darf man ja auch über die 20 Stunden kommen. Da wird im Einzelfall entschieden.


    Ich bin komplett scheinfrei, keine Vorlesungen usw. mehr, nur die BA Arbeit bei freier Zeiteinteilung. Könnte da was gehen?


    Ich könnte das Praktikum auch auf 4 Monate begrenzen, dann würde sogar die 6 wöchige "offizielle" Bearbeitungszeit für die BA Arbeit erst danach beginnen...frag mich nur, ob das was bringen würde.


    Service Hotline der derzeitigen Krankenversicherung war planlos :mad:

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