"Pixelversicherung" bei Notebookkauf -- was ist davon zu halten?

  • Das war rein rechtlich noch nie der Fall.


    Ein gesetzliches Rückgaberecht bei Nichtgefallen gibt es nur bei Onlinebestellungen aber nicht im Laden. Wenn ein Laden so etwas anbietet ist das immer Kulanz.

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Vielleicht gibt es aber irgendeine andere Möglichkeit, dass er aus der Sache wieder herauskommt.


    Wenn man die Postings so liest, will der da gar nicht rauskommen. Zumindest nicht so, wie es nach der Logik sinnvoll wäre.


    frst_bizzmarck:


    1. Sei mal die Frage erlaubt, was Dich dazu veranlasst, exakt dieses Notebook unbedingt und auch um den Preis eventuell über den Tisch gezogen zu werden, haben zu wollen.
    Notebooks gibt es viele, Läden die sowas verkaufen auch. Daher würde ich mich da bestimmt nicht auf irgendwas festlegen wollen. Besonders bei so einem Geschäftsmodell nicht.


    2. Was die Gefahr eines Fehlers angeht, sei Dir die Tabelle der Pixelfehlerklassen ans Herz gelegt. Da siehst Du was Dich zum Umtausch eventuell berechtigt und was nicht.
    In der Praxis hab ich bisher 4 Laptops/Notebooks verschlissen, und nur beim ersten ein einziges ständig grünes Pixel gehabt. Alle anderen waren sauber.


    Ich würde bei so einer Aussage wie in diesem Fall, die Bestellung sofort stornieren.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von redmax
    Seit wann hat mein kein Rückgaberecht mehr? Wenn ich mir einen LCD Fernseher im Laden kaufe und dieser mir Zuhause nach 2-3 Tagen nicht mehr gefällt dann kann ich diesen ohne Probleme zurück geben, sogar ohne Angaben von Gründen.


    Oder wurde das geändert? Ich glaube nicht


    Das war noch nie so. Oder wo steht das?
    MM z. B. wirbt mit "Umtausch ohne Wenn und Aber" oder sowas. Das ist freiwillig! Kulanz, du verstehst? Ein Recht darauf gab es offline nie. Dafür kannst du die Ware schließlich im Geschäft anschauen (naja, zumindest meistens) ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Das war rein rechtlich noch nie der Fall.


    Ein gesetzliches Rückgaberecht bei Nichtgefallen gibt es nur bei Onlinebestellungen aber nicht im Laden. Wenn ein Laden so etwas anbietet ist das immer Kulanz.



    Dann hatte ich bis jetzt immer Glück.
    Kaum zu glauben.... ich war immer der Meinung das ich ist Recht Sachen zurück zugeben.


    OK jetzt weiß ich Bescheid

  • Das war noch nie so. Viele Läden, wie etwa auch Mediamarkt und Saturn, bieten ein 14-tägiges Rückgaberecht an, aber das ist freiwillig und nicht, weil sie es von Gesetzes wegen müssten. Beim Kauf im Laden gibt es kein Rückgaberecht und gab es auch nie eines.


    Pixelfehler sind bei ThinkPads übrigens in der Tat sehr selten, gelten allerdings bei uns bis zu einer gewissen Anzahl tatsächlich nicht als Garantiefall.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Die Frage, die sich mir so aufdrängt. Könnte es ein Hinz und Kunz Plunder 3. Wahlhänler sein? Kein Großer? Das mit den äußerst unseriösen Händlingpauschalen - denn nix anderes ist es doch eigentlich - sieht so aus. Nach dem Motto, der andere wollte den Müll nicht, nun bekommst Du ihn. Und Pech gehabt, hast ja keine "Versicherung". Also sieh zu.



    Für mich wäre so ein Geschäftsgebahren nix, da bekomme ich Haarausfall dabei.

  • 2 Anmerkungen:


    - (Normale) Kaufverträge müssen nicht zwingend schriftlich abgeschlossen werden. Es reicht, wenn sich Verkäufer und Käufer über den Artikel und den Preis einig sind, was durchaus auch mündlich oder sogar durch sogenanntes konludentes Handeln geschehen kann. Ein (gesetzliches) Rücktrittsrecht besteht bei solchen Geschäften nicht.


    - Das Widerrufsrecht gilt nicht nur bei Online-Bestellungen (und Haustürgeschäften) sondern bei allen Geschäften die über Fernabsatzkänäle (also auch Telefon/Fax etc.) durchgeführt werden (Voraussetzung Kunde ist Verbraucher)

    Hier stand eine Signatur.

  • Es stimmt auch nicht, dass Pixelfehler generell von der Garantie ausgeschlossen sind. Dazu gibt es die bereits genannten Pixelfehlerklassen. Und die sind bei TFT Displays normalerweise angegeben, so auch bei Laptops. Wenn Dein Laptop mehr Pixelfehler ausweist, als die Pixelklasse zulässt, darfst Du ihn umtauschen. Gibs auch diverse Gerichtsurteile zu.


    Ich würde dem Laden aber Bescheid geben, dass Du die Bestellung stornierst. Völlig egal ob der Qualität des Laptops, im Garantiefall wirst Du immer Ärger mit denen haben. Egal ob Pixelfehler oder defekte Festplatte.


    bs

  • Du solltest Dir die Frage stellen, ob der Preis bei Deinem Händler + 25€ günstiger ist, als der onlinePreis, bei dem Du sicher gehen kannst den Laptop problemlos zurückzuschicken! Wenn dem so ist würde ich ihn auch dort kaufen.


    Ohne diese "Versicherung" würde ich dort nix kaufen, da der Händler ja irgendwas mit den "pixeligen" Dingern machen muss. Könnte mir vorstellen, dass in solch einem Laden die Wahrscheinlichkeit größer ist einen solchen zu bekommen als in einem Laden ohne Versicherung....

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