"Pixelversicherung" bei Notebookkauf -- was ist davon zu halten?

  • Liebes Forum,


    ich brauche dringend euren Rat:
    Habe heute ein Thinkpad in einem Geschäft bestellt.
    Ich fragte, wie sie das handhaben würden im Falle eines Pixelfehlers.


    Mir wurde gesagt, dass Pixelfehler (bis zu einem gewissen Grad) grundsätzlich nicht zum Umtausch berechtigen.
    Ich könne aber eine Versicherung in der Höhe von 25 Euro abschließen.
    Dann hätte ich das Recht, wenn das Notebook eingetroffen ist, vor Ort erst zu testen und im Falle eines Pixelfehlers das Gerät zurückzugeben und ein neues zu bekommen.
    Ohne diese Versicherung könne man da nichts machen.


    Nun meine Fragen:


    1. Was haltet ihr von dieser Versicherung? Würdet ihr die abschließen?
    2. Stimmt es überhaupt, dass ich nicht das Recht habe, bei Pixelfehlern das Gerät austauschen zu lassen?
    3. Wie oft kommen Pixelfehler bei Neukauf eigentlich vor?
    4. Habe ich nicht sowiso dass Recht mir das Notebook vor Ort (nachdem es eingetroffen ist natürlich) anzuschauen und dann bei Nichtgefallen einfach zurückgehen zu lassen auch ohne Gründe?


    Danke im Voraus für euren Rat.
    P.S. Fall ich hier falsch gepostet habe, bitte nicht sauer sein und einfach verschieben, liebe Mods und Admins!

  • Bestell sowas im Internet, dann kannst du es ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Im Laden hast du keinen Anrecht darauf und must ggf. diese Versicherung abschließen.

  • Toller Laden. Da würd ich nicht mal ne Maus kaufen, wenn du dir das Teil nicht vor dem Kauf anschauen darfst.
    Kauf online, da hast du 14 Tage Rückgaberecht.
    Es ist aber tatsächlich so, daß Pixelfehler bis zu einem bestimmten Grad kein Garantiefall sind.
    Ich hatte bislang bei keinem Gerät Pixelfehler. Ob das Glück war, oder ob Pixelfehler tatsächlich eher die Ausnahme sind, kann ich nicht beurteilen.

  • Mal abgesehen davon, daß man die Fehler wie schon gesagt, akzeptieren muß, kauf das Teil woanders, wo man es auspacken kann. Übrigens ist der kleine Händler um die Ecke meist billiger als die Großen mit ihren "alles billig".

  • Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Bestell sowas im Internet, dann kannst du es ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen zurückschicken. Im Laden hast du keinen Anrecht darauf und must ggf. diese Versicherung abschließen.


    Ich dachte aber, dass man im Laden auch sowas wie ein grundsätzliches Rückgaberecht hat.
    Wie verhält sich das?
    Außerdem habe ich doch bis jetzt "nur bestellt" und noch gar nichts bezahlt.
    Ich hab das Ding doch noch gar nicht gekauft und eigentlich könnte ich doch verlangen, dass ich vorher zumindest noch im Geschäft ein mal das gerät ausprobieren darf, oder etwa nicht?
    Sind hier auch Juristen im Forum?
    Eine Einschätzung von euch wäre echt hilfreich.

  • Zitat

    Ich dachte aber, dass man im Laden auch sowas wie ein grundsätzliches Rückgaberecht hat.


    Gibts nicht. Nur bei "Haustürgeschaften und Käufen im Internet. Alles andere wäre Kulanz vom Händler, die er ablehnen kann!

  • Du hast im Laden überhaupt kein Rückgaberecht. Ich weiß nicht, warum sich dieses Märchen hartnäckig hält. Das ist bestenfalls Kulanz, wenn der Laden etwas zurücknimmt oder austauscht.
    Wie gesagt, wenn du gefragt hast, ob du das Teil vor dem Kauf auf Pixelfehler überprüfen darfst und die dir dann die Versicherung andrehen wollten, kauf woanders. Das ist imho ohnehin eine versteckte Bearbeitungsgebühr und hat nix mit einer Versicherung im eigentlichen Sinne zu tun.
    Streng genommen hast du jedoch mit deiner Bestellung eine Willenserklärung abgegeben, daß du das Teil kaufen wirst.

  • Zitat

    Original geschrieben von wswasser
    Gibts nicht. Nur bei "Haustürgeschaften und Käufen im Internet. Alles andere wäre Kulanz vom Händler, die er ablehnen kann!


    Ok. Verstehe.
    *NACH* dem Kaufen.
    Derzeit bin ich doch aber nicht verpflichtet das Notebook auch zu kaufen nur weil ich es bestellt habe, oder doch? :confused:


    Anyway, wenn das so ist wie wswasser sagt, dann ist ja die Versicherung gar nicht so schlecht.

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Hast Du schon einen Kaufvertrag unterschrieben?


    Nö!
    Ich hab einen Zettel unterschrieben auf dem steht: "Bestellung" (soweit ich mich erinnern kann).

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