Datenaustausch zwischen KFZ Versicherungen

  • Die neue Versicherung sagt sie würde mir den alten SF gerne geben, ihr sind aber die Hände gebunden und sie sind gezwungen, den Rabatt zu übernehmen, den die alte Versicherung ihr mitteilt! Weiss nicht ob das so stimmt!!

  • Stimmt nicht ganz. Die wollen und können einfach nicht. Aber mit Recht. Denn teilweise ist es sogar so, dass sich die SF-Klassen nicht gleichen, bei der einen Versicherung sind das 45% bei der anderen 50%. Bei einer ist die SF 13 34%, bei der anderen 40%.


    Ein Rabattretter ist nie übertragbar, außer aus Kulanz.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Gärtner12
    Die neue Versicherung sagt sie würde mir den alten SF gerne geben, ihr sind aber die Hände gebunden und sie sind gezwungen, den Rabatt zu übernehmen, den die alte Versicherung ihr mitteilt! Weiss nicht ob das so stimmt!!


    Ja, auch hier gibt es natürlich Gesetze im Versicherungsvertragsgesetz, bzw. Wettbewerbsgesetz, die das regeln. Die Gesellschaft hat recht, sie kann dich nicht einfach mal so in eine bessere Klasse einstufen, sondern muss übernehmen, was die Vorgesellschaft meldet. Ausnahmen sind Zweitwagenregelungen, da sind Sondereinstufungen möglich.


    Timba:
    Die SF-Klassen sind überall gleich. Welche "Prozente" dahinterstehen ist von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden, aber auch total irrelevant, da du den Bezugstarif ja nie kennst ;). 70% von 200€ Grundtarif sind halt trotzdem weniger als 55% von 500€ Grundtarif ;) :cool:


    Allein schon wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann die neue Gesellschaft nur den gemeldeten Wert übernehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    die rabattschutz-Tarife gelten immer nur, solange du bei der Versicherung bleibst.
    wechselst du, wird der reguläre schadensverlauf der neuen Versicherung mitgeteilt.


    Hier bräuchte man die komplette Formulierung aus den AGB bzw. den Wortlaut der "Rabattschutz"-Klausel.


    Es gibt die Variante, das die SF-Klasse steigt, aber der alte Beitrag zu zahlen ist. Das gilt dann nur für die aktuelle Versicherung, in der neuen zahlt man den zugehörigen SF-Beitrag.


    Es gibt auch eine Variante, dass die SF-Klasse NICHT steigt. Dann wird man auch bei der neuen Versicherung in diese SF-Klasse eingestuft.


    Wie bei allen Verträgen gilt: erst lesen, alles verstehen, bei Unklarheiten nachfragen, dann unterschreiben. Früher gab es für sowas den örtlichen Versicherungsvertreter. Heute will man aber "billig", und lässt diesen Schritt weg. Also muss man sich selbst um die Details kümmern...


    Viel Erfolg!


    Gruß Jörg

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