Datenaustausch zwischen KFZ Versicherungen

  • Folgener Ausgangspunkt,


    hatte vor knapp 3 Jahren einen selbstverschuldeten Unfall. Bisher gab es seitens der Versicherung keine Höherstufung, weder für 2007 noch 2008. Ich gehe davon aus dass die Versicherung einfach gepennt hat. Leider unterscheiden sich mittlerweile die Tarife zwischen Neu und Altkunden mittlerweile stark zu ungunsten der Altkunden, sodass ich eigentlich über kurz oder lang wechseln möchte.


    Die neue Versicherung fragt bei der alten den Schadensfreiheitsrabatt sowie die Anzahl der Vorschäden ab. Wie viele Jahre zurück werden Vorschäden berücksichtigt bzw. untereinander ausgetauscht?


    Der mittlerweile bei verschiedenen Versicherungen erhältlich Rabattschutz oder auch die frühere Variante Rabattretter haben ja auch das Problem, dass dieser nur gilt, solange man nicht anschließen in eine neue Versicherung wechselt oder liege ich hier falsch?


    Irgendwelche Tipps wie ich möglichst ohne Hochstufung "davonkomme"?



    Danke Hpman

  • Bist du dir denn sicher das überhaupt Ansprüche von dem Anspruchsteller an deine Versicherung gestellt worden sind?


    Ich kann es mir nämlich nicht vorstellen das deine Versicherung die rückstufung vergisst/übersieht. Eigentlich ist das überhaupt nicht möglich da diese Rückstunfungen automatisch von der EDV erfolgen.


    Der s.g. Rabattretter/ bonus ist nicht zu übertragen! Diese einschlüße haben für die Versicherung nur einen nutzen. Kundenbindung!!! Deine Versicherung würde also den hochgestuften SFR deiner neuen Versicherung mitteilen.


    MfG
    HT

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Also ich kann mir auch kaum vorstellen das die Versicherung das übersehen hat...
    Wie wurde der Schaden denn reguliert? War nur Deine Haftpflicht oder auch Deine Kasko betroffen?

  • man muß da erst mal zwischen dem Rabattschutz (meist aufpreispflichtig, schützt vor der finanziellen schlechterstellung <--- SFR verändert sich aber bei einem wechsel) und dem Rabattretter (ab SF25, meist umsonst inbegriffen, der vertrag wirde "nur" auf SF23 zurückgestuft, sprich am beitrag ändert sich nichts) unterscheiden!


    wie hoch war denn der schaden? läuft die versicherung über dich? hast du den schaden vllt doch innerhalb eines halben jahres an deine versicherung zurückbezahlt?
    denn das wäre echt unglaubliches glück wenn die die rückstufung "vergessen" hätten!


    der datenaustausch findet heutzutage i.d.r voll elektronisch statt, vllt hast also glück^^


    greetz weesel

  • Re: Datenaustausch zwischen KFZ Versicherungen


    Zitat

    Original geschrieben von Hpman
    Leider unterscheiden sich mittlerweile die Tarife zwischen Neu und Altkunden mittlerweile stark zu ungunsten der Altkunden, sodass ich eigentlich über kurz oder lang wechseln möchte.


    Warum deshalb wechseln? Da läßt man sich ein Neukundenangebot machen und ruft dann bei der Versicherung an oder schreibt, daß man das wolle, weil man sonst leider kündigen müsse! :top:

  • Es wurde von der Versicherung ein Haftpflichtschaden reguliert. Ich hatte bei der Versicherung angefragt, mir die Schadenshöhe mitzuteilen um das ganze selbst zu regulieren und die Hochstufung zu vermeiden. Allerdings lag die mitgeteilte Schadenshöhe dann leider über dem Wert, bis wohin es sich gelohnt hätte. Der Schaden liegt knapp 3 Jahre zurück daher hatten die bisher 2 Beitragsrechnung Zeit gehabt die SF Klasse anzupassen aber dies ist nicht erfolgt (außer jährlich nach unten), Rabattretter hatte ich auch keinen.


    Zitat

    Original geschrieben von Weesel
    denn das wäre echt unglaubliches glück wenn die die rückstufung "vergessen" hätten!
    der datenaustausch findet heutzutage i.d.r voll elektronisch statt, vllt hast also glück^^


    Verständlicherweise möchte ich daher alles vermeiden, was eine Anpassung nach oben auslösen könnte :), daher auch Diskussionen mit der Versicherung wegen deren Geschäftsgebaren, das Altkunden schlechter als Neukunden behandelt werden. Wobei ich das mittlerweile von verschiedenen Gesellschaften gehört habe.


    Um noch mal auf die eigentliche Frage zurückzukommen, werden nun eigentlich Vorschäden im Datensatz mit ausgetauscht und wie lange zurück ?


    Hpman

  • Meine neue Kfz-Versicherung (Direktversicherer) schrieb mich an das mein Fahrzeug (B) in die SF 1/2 (140 %) eingestuft wird.
    Ein Telefongespräch brachte dann etwas Licht ins Dunkel.
    Meine Vorversicherer, bei dem ich Fahrzeug A versichert hatte (bis Februar danach abgemeldet und verkauft), wollte den Versicherungsrabatt (?) nicht an die neue Versicherung weitergeben weil die Fahrzeug ID-Nr. von Fahrzeug A und Fahrzeug B nicht übereinstimmen. :D


    Die aktuelle Versicherung von Fahrzeug B verlangt von mir (Versicherungsnehmer) das ich den Versicherungsrabatt (SF) von der Vorversicherung (Fahrzeug A) übertragen lasse. Auf meinen Einwand, dass ich für Streitigkeiten zwischen den Versicherungen nicht zuständig bin wurde mir entgegnet das es bei den Direktversicherungen üblich sei, dass der Versicherungsnehmer bei Unstimmigkeiten zwischen den Versicherungen agiert.
    Die aktuelle Versicherung hat von mir eine Kopie der Versicherungspolice des Vorversicherers daraus ist ersichtlich in welcher SF_Klasse ich eingestuft war/bin.


    In den AGB konnte ich nichts darüber finden.
    Befindet sich die Versicherung im Recht?

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • servus!
    gib ihnen doch einfach die fahrgestellnummer deines damaligen PKWs..? bei einem versichererwechsel müßen wir in unserem antragsprogramm auch die damalige fahrgestellnummer angeben (neben kennzeichen vesteht sich). könnte mir also vorstellen (achtung, spekulation :D) das eine gewiße grundlage besteht...


    greetz
    weesel


    p.s deswegen mag ich direktversicherer nicht. im zweifelsfall wird alles auf den kunden abgewälzt...

  • Versicherungswechsel und Problem mit Rabattschutz!


    Hallo,
    folgende Ausgangssituation:
    war bis zum 31.12.13 bei der HUK Coburg 24 mit meinem Auto versichert.
    Dort hatte ich im August 2013 einen kleinen Parkschaden. Andere Gegenstände wurden nicht beschädigt.
    Ich habe dort einen Vertrag mit Rabattschutz und 1 Schaden ohne Höherstufung pro Kalenderjahr frei. Dies war der einzigste Schaden. Ich bin dort von denen nicht höhergestuft worden.


    Jetzt habe ich zum 1.1.14 meine Versicherung gewechselt und die HUK 24 hat der neuen Versicherung aber die SF Klasse mitgeteilt, als wenn ich keinen Rabattschutz gehabt hätte also statt 12 dann 10, also bin ich 2 SF Klassen runtergestuft worden in der Vollkasko.


    Die neue Versicherung schrieb mir daraufhin:
    die Huk-Coburg müsste diesen Schaden als freistellend mitteilen. Dann könnten Sie mir die SF 12 geben statt 10.


    Die HUK24 wiederum möchte das nicht machen aus welchem Grund auch immer!


    Wie bekomme ich jetzt noch den Rabattschutz bzw. die bessere SF KLasse? Leider ist diese Versicherung NICHT telefonisch erreichbar, alles geht über Mail.


    Die neue Versicherung sagt, sie würden das bei einem Vers. Wechsel auch so machen, dass sie den Rabattschutz an die neue versicherung weitergeben bzw. die bessere SF Klasse wenn jemand einen Rabattschutztarif hat -trotz Schaden in dem Jahr- .


    Danke

  • die rabattschutz-Tarife gelten immer nur, solange du bei der Versicherung bleibst.
    wechselst du, wird der reguläre schadensverlauf der neuen Versicherung mitgeteilt.


    daher ist der rabattschutz meistens auch nicht sinnvoll.


    bei welcher Versicherung ist das anders bzw. wo wurde dir anderweitiges versprochen? ich glaube da eher an eine "vertriebsaussage"... das würde ich lieber mal in den Bedingungen nachlesen.


    aus Kulanz könnte dir die neue Versicherung natürlich den rabatt geben, welche du bei der HUK24 in 2014 inkl. rabattschutz erhalten hättest - unabhängig davon was die vorversicherung meldet. wenn sie denn so kundenfreundlich ist, wie sie es behauptet, dann wird das ja sicherlich kein Problem sein ;)

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