Anschlussgebühr im Dez. doch nicht frei bei genion card S??

  • Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Das Bereitstellungsentgelt ist nun mal nicht das gleiche wie die Anschlussgebühr, auch wenn dessen Höhe gleich ist.

    Natürlich ist es das gleiche. Es wird nicht dadurch zu etwas anderem, dass o2 dem Kind einen anderen Namen gibt. Was soll denn die unterschiedliche Bezeichnung ausdrücken? In beiden Fällen wird hinsichtlich der Freischaltung der SIM-Karte die gleiche Dienstleistung erbracht. Dient doch offensichtlich nur der Kundenverwirrung.


    xxannexx: Solltest du an einen Screenshot aus dem Zeitraum deiner Bestellung kommen, in dem auf eine Anschlusspreisbefreiung für alle Tarife ohne weitere Fußnote hingewiesen wird, kannst du dich darauf berufen. Kommt bei o2 häufiger vor, dass die selber nicht durchblicken, da machen wohl auch die Praktikanten die Homepage. Mit der Argumentation "Natürlich ist der Genion S nicht von der Anschlusspreisbefreiung erfasst, denn da gibt es ja einen Bereitstellungspreis." kommen die nicht durch.

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Falsch.

    Wann? Wo?


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mathias386
    Ach ja: hat es irgendwelche Nachteile, den Vertrag als Selbständiger abzuschließen? Ich sehe da gerade irgendwie nur Vorteile (Office-Option, Hotline, ...) -- aber dann würde das ja wohl jeder machen...


    Wenn meine Existenz an einer Telefonnummer hängen sollte, würde ich um o2 einen großen Bogen machen und auf stabilere und servicefreundlichere Anbieter setzen. Ein verlorener Auftrag durch Nichterreichbarkeit o.ä. kann alle "Ersparnis" dezimieren. Warum sollte man bei Betriebsausgaben derat knausern und sich letztendlich selbst ins Knie schießen?

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Letztes Jahr mind. 2 mal.


    http://www.telefon-treff.de/sh…ghlight=o2+bereitstellung


    Gruß Marco



    Zitat

    Original geschrieben von gijan
    Außer vielleicht, dass es wohl längere Zeit eine Fußnote zu der Aktion mit der AG-Befreiung gab, die wohl nicht ganz klar war (wie fast immer bei O2) und deshalb zu wilden Spekulationen geführt hat.
    Hat halt auch was mit der Wortwahl zu tun. Die Card S ist immer OHNE AG, dafür aber MIT Bereitstellungsgebühr.



    Genau diesen Thread meinte ich. Aber wie gesagt: Nicht ganz klare Fußnoten, die mit viel Ärger erstritten werden müssen. Offiziell gab es diese Befreiung nie.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux


    xxannexx: Solltest du an einen Screenshot aus dem Zeitraum deiner Bestellung kommen, in dem auf eine Anschlusspreisbefreiung für alle Tarife ohne weitere Fußnote hingewiesen wird, kannst du dich darauf berufen. Kommt bei o2 häufiger vor, dass die selber nicht durchblicken, da machen wohl auch die Praktikanten die Homepage. Mit der Argumentation "Natürlich ist der Genion S nicht von der Anschlusspreisbefreiung erfasst, denn da gibt es ja einen Bereitstellungspreis." kommen die nicht durch.


    Leider habe ich keinen screenshot.
    Damals stand auf der HP halt oben im Werbebanner "alle Tarife ohne AG", hatte mir auf der HP auch das Kleingedruckte durchgelesen und wusste halt auch einfach nicht, dass die zwischen einer Bereitstellungs- und Anschlussgebühr unterscheiden.


    Sonst hätte ich ein Angebot bei ebay genommen mit 25 Euro "Auszahlung" oder einem Handy was ich verkauft hätte.


    Naja man lernt bei o2 halt nie aus und ich bin froh, meinen "richtigen " Vertrag nicht (mehr) bei denen zu haben...



    Liebe Grüße

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