ZitatKünftig soll das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf die Branchen ausgedehnt werden, in denen mindestens 50 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden sind. Diese Voraussetzung gilt in der bisherigen Fassung des Entsendegesetzes nicht. Ob auf dieser Grundlage tatsächlich weitere 10 bis 12 Branchen das Entsendegesetz anwenden können, ist unsicher, denn verlässliche Daten dazu liegen nicht vor und sind auch in vielen Fällen nur sehr schwer zu ermitteln.
Auch wenn die Voraussetzung erfüllt ist, kommt ein tariflicher Mindestlohn nach dem Entsendegesetz nur dann zustande, wenn die Arbeitgeberverbände dazu bereit sind und die jeweilige Branche tariflich bundesweit erfasst wird. Das heißt, dass bereits einzelne regionale Arbeitgeberverbände eine solche Lösung blockieren können. In vielen Niedriglohnbranchen gibt es zurzeit keine flächendeckenden aktuellen Lohn- und Gehaltstarifverträge. Dazu zählen unter anderem das Bäckerhandwerk, das Bewachungsgewerbe, der Erwerbsgartenbau, das Fleischerhandwerk, die Floristik, das Friseurhandwerk, das Hotel- und Gaststättengewerbe und die Systemgastronomie.
Bevor irgendwer auf die Idee damit hier kommt......................