Handyschaden aufm Weg zur Arbeit

  • moin moin,


    hab ne Frage..


    mich hats heut morgen mitm Rad geschmissen wegen Glatteis.. nur so als Anmerkung, in unserem Landkreis gabs 30 Verkehrsunfälle deswegen.. ;)also ich bin net der einzige:P


    Dabei bin ich so bescheuert gefallen, das mein Handy (Nokia 6280) den geist aufgegeben hat, und das ganze mit nem total schönen Displayexitus besiegelt hat.


    nun.. da die ganze Sache aufm Weg zur Arbeit geschehen ist, zählt das ganze ja als Arbeitsunfall.. theoretisch.. springt die BG dann für den Schaden ein? Da mein Rad auch noch ein wenig in Mitleidenschaft gezogen würde es mich interessieren, ob ich nun auf meinem Schaden hocken bleib oder net?..


    vielen dank..


    gruß ausm schwabenland
    basti

    Mein Posting enthält in 5 von 5 Fällen Ironie. Bitte berücksichtigen Sie dies, um Missverständnisse zu vermeiden..Schwarzer Humor inbegriffen

  • ich kann mir nicht vorstellen das Du für das handy was bekommst...


    ..das die BG für den Wegeunfall aufkommt wird ganz sicher auf die gesundheitlichen Folgen begrenzt sein

  • Also ich würde mal sagen du verwechselst da was. Hast du einen Personenschaden, dann spingt die BG ein. Hast du einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit und dabei entsteht ein Blechschaden zahlst du den schön selbst, genauso dürfte das beim Handy sein.


    Edit: Es muss ein Gesundheitsschaden vorliegen (regelwidriger Körper- oder Geisteszustand). Dem Körperschaden gleichgestellt ist die Beschädigung eines Hilfsmittels (Brille, Prothese).


    Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsunfall

  • Vollkommen richtig.


    Allerdings kann man bei einem Autounfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit die Kosten hinterher steuerlich geltend machen.


    Ob das beim Handy auch geht, ist fraglich. Hast du Zeugen dafür, dass das Handy wirklich bei dem Unfall zerstört worden ist?
    Sonst könnte ja jeder kaputte Dinge bei der Steuererklärung aufführen mit dem Hinweis, es sei auf dem Weg zur Arbeit geschehen.

  • Für Sachschäden springt die BG nicht ein, auch die gesetzliche Unfallversicherung (falls für dich einschlägig) nicht, die decken nur den reinen Personenschaden ab (ohne Schmerzensgeld, das ist auch nicht abgedeckt).


    in deinem Fall würde wohl nur so eine Handyversicherung, die ja hin und wieder angeboten wird einspringen.

    Hier stand eine Signatur.

  • re


    morgens um halb 6 is außer mir und der zeitungsfrau noch niemand wach in dem kaff ;)...

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  • Re: re


    Zitat

    Original geschrieben von sevotharte
    morgens um halb 6 is außer mir und der zeitungsfrau noch niemand wach in dem kaff ;)...


    Dann hast du wohl einfach Pech gehabt ;) Kauf dir n neues und packs in nen Hardcase oder dergleichen.

  • re


    sieht wohl so aus..


    braucht jemand n 6280?.. displayschaden inklusive;) *g*


    danke euch ;)


    gruß basti

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  • Zitat

    Original geschrieben von kia
    Vollkommen richtig.


    Allerdings kann man bei einem Autounfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit die Kosten hinterher steuerlich geltend machen.


    Das war mal.... Wie ich aus eigener Erfahrung weiß, wurde das klammheimlich zusammen mit der Gesetzesänderung zur Pendlerpauschale geändert. Leider... Seit Anfang 2007 ist der Weg von oder zur Arbeit diesbezüglich Privatsache.

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