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  • Aus den AGB, §1: "Sollte ein Verstoß vorliegen geben wir die Daten an den Geschädigten weiter."


    Wer stellt den Verstoß fest? Wieso erhält der Geschädigte die Daten? Was macht der Staatsanwalt in der Zeit?


    Und eine vorgegebene Zustimmung zu den AGB? Ich bin kein Anwalt, aber mich würde das stutzig machen.


    Frank

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