ZitatOriginal geschrieben von Ness
Hat nicht jeder ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn er sich mit seiner Aussage selbst belasten würde? Und wie will man ohne die Aussage zu kennen, diesen Fall dann ausschließen, oder haben das die Angeklagten durch eigene Aussagen bereits gemacht?
Die betreffenden Terroristen sind für die fraglichen Morde bereits verurteilt worden, dürfen sich also selbst belasten, da ihnen keine weitere Strafe dafür mehr droht. Andere Terroristen waren hingegen möglicherweise beteiligt, sind aber noch nicht verurteilt worden. Natürlich ist es richtig, die Morde aufzuklären und noch nicht verurteilte Mörder ggf. auch als Mörder zu verurteilen. Ich verstehe die Diskussion nicht...