BGH verordnet Beugehaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

  • Zitat

    Original geschrieben von Ness
    Hat nicht jeder ein Auskunftsverweigerungsrecht, wenn er sich mit seiner Aussage selbst belasten würde? Und wie will man ohne die Aussage zu kennen, diesen Fall dann ausschließen, oder haben das die Angeklagten durch eigene Aussagen bereits gemacht?


    Die betreffenden Terroristen sind für die fraglichen Morde bereits verurteilt worden, dürfen sich also selbst belasten, da ihnen keine weitere Strafe dafür mehr droht. Andere Terroristen waren hingegen möglicherweise beteiligt, sind aber noch nicht verurteilt worden. Natürlich ist es richtig, die Morde aufzuklären und noch nicht verurteilte Mörder ggf. auch als Mörder zu verurteilen. Ich verstehe die Diskussion nicht...

  • Ich kann mich dem nur anschließen, auch ich verstehe die Diskussion nicht. Es ist schon erschreckend genug, daß wir in einem Land leben, in dem unbelehrbare Massenmörder vom Schlage eines Christian Klar, der für seine Verbrechen immerhin zu einer Freiheitstrafe von 5mal lebenslänglich plus 15 Jahren verurteilt wurde, nach nicht einmal 25 Jahren wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Deren "Menschenwürde" scheint deutlich mehr wert zu sein als die ihrer Opfer, bei denen es sich ja mehrheitlich um "kleine Leute" wie Fahrer oder Polizisten handelte. Aber nachdem die Anwälte, Sympathisanten und Helfershelfer dieser Mörder wie Schily, Schröder, Fischer oder Trittin hier in höchste Staatsämter gelangen konnten, braucht man sich ja über garnichts mehr zu wundern.

  • Stimmt. Nachdem man heute ziemlich genau weiß, daß diese sogenannten Anwälte die Mörderbanden in ihren Luxusgefängnissen noch mit Telekommunikation und sogar Schußwaffen ausgestattet haben, hätte man diese Ganoven tatsächlich zu ihren Klienten dazusperren sollen. Sie waren Mitglieder des gleichen Terrornetzwerks, nur eben auf Paragraphen spezialisiert und nicht auf Bomben.

  • Eure Einstellungen zur RAF und ihren Verteidigern sind zwar interessant aber mich hätte viel mehr interessiert, ob die Ordnungshaft wirklich nur einen juristischen Hintergrund hat, oder ob man das Eurer Meinung nach auch mit der aktuellen rechtspolitischen Großwetterlage (Terror, Sicherheit etc.) in Verbindung bringen kann.


    Immerhin scheint man sich nicht allzu viel von dieser Maßnahme zu versprechen.

    “The ideas of economists and political philosophers, both when they are right and when they are wrong, are more powerful than is commonly understood. Indeed the world is ruled by little else. Practical men, who believe themselves to be quite exempt from any intellectual influence, are usually the slaves of some defunct economist.” (Keynes)

  • Zitat

    Original geschrieben von <registered>
    oder ob man das Eurer Meinung nach auch mit der aktuellen rechtspolitischen Großwetterlage (Terror, Sicherheit etc.) in Verbindung bringen kann.


    Glaube ich nicht, Gerichte sind nicht dazu da Politik zu machen und werden sich auch nicht dem Ruf aussetzen "zufällig" opportun zu handeln...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Abakus
    Andere Terroristen waren hingegen möglicherweise beteiligt, sind aber noch nicht verurteilt worden. Natürlich ist es richtig, die Morde aufzuklären und noch nicht verurteilte Mörder ggf. auch als Mörder zu verurteilen. Ich verstehe die Diskussion nicht...


    Das steht denke ich nicht in Frage, dass Straftaten generell entsprechend bestraft werden müssen, um zukünftigen entgegenzuwirken; nur kann ja der Zweck nicht die Mittel heiligen.


    Hier sollen ja Aussagen durch Strafmaßnahmen erpresst werden. Und haben solche Aussagen denn dann überhaupt noch Beweiskraft?

  • "Erpresst werden"? Ich finde nicht dass man das so nennen kann. Sicherlich soll eine Drohkulisse aufgebaut werden, aber sie dient der Aufklärung von Verbrechen und da ist es völlig korrekt wenn der Staat sich bemüht dieses zu gewährleisten. Es ist einem nicht freigestellt ob man zum Thema aussagen will oder nicht, sondern ein Zeugnisverweigerungsrecht gibt es nur wenn man sich selbst nicht belasten will, aber nicht um Mörder im Freundeskreis zu decken.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Dann gehören Helmut Kohl und viele andere Konsorten auch in Beugehaft! Soweit ich weiß hat unser BuKo auch noch unbezahlte Rechnungen offen. Zwar sicherlich keine Morde, aber auch Dinge, wo das Strafrecht greift.


    So eine Geschichts-Wischerei, es gibt sicherlich nicht nur Tausend, sondern abertausende Angelegenheiten, die die direkte Gegenwart betreffen und ungleich viel wichtiger sind, welche Strafbehörden und Gerichte verfolgen sollten! In meinen Augen grenzt diese Form der Pseudo-Vergangenheitsbewältigung an PR bzw. Augenwischerei, an die Wiederbelebung irgendjemands Hobby.


    Wahrscheinlich bringt man nächste Woche wieder irgendwelche Gründe, weshalb die Vorratsdatenspeicherung so unglaublich wichtig ist, die auf den RAF-Anschlägen basieren ("Sowas hätte es nicht gegeben, wenn wir damals Telefonate, Daten und Standorte erfasst hätten"). Alles vergeudete Energie...

  • Zitat

    Original geschrieben von <registered>
    Eure Einstellungen zur RAF und ihren Verteidigern sind zwar interessant aber mich hätte viel mehr interessiert, ob die Ordnungshaft wirklich nur einen juristischen Hintergrund hat, oder ob man das Eurer Meinung nach auch mit der aktuellen rechtspolitischen Großwetterlage (Terror, Sicherheit etc.) in Verbindung bringen kann.


    Immerhin scheint man sich nicht allzu viel von dieser Maßnahme zu versprechen.


    man hat die Beugehaft ja auch direkt erstmal wieder außer Kraft gesetzt :D:D:D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!