ich denke mit dem notebook kann ich das dann wohl vergessen (oder könnte man da vielleicht was mit meiner Hausrat oder so machen?)
Aber die anzeige werde ich wohl trotzdem machen.
Danke für eure Antworten!
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ich denke mit dem notebook kann ich das dann wohl vergessen (oder könnte man da vielleicht was mit meiner Hausrat oder so machen?)
Aber die anzeige werde ich wohl trotzdem machen.
Danke für eure Antworten!
Feuer? Diebstahl? Leitungswasser? Ich glaube nicht, dass ein unvorhergesehenes Bremsmanöver in einer Hausratversicherung enthalten ist. Und alles was in die Richtung geht "könnte man nicht doch irgendwie"... sicher KANN man, man muss sich nur im klaren sein, dass man dann Versicherungsbetrug begeht...
Zitatch denke mit dem notebook kann ich das dann wohl vergessen (oder könnte man da vielleicht was mit meiner Hausrat oder so machen?)
Nun, es passiert schon mal, daß die Freunde einem das Cerankockfeld durch unachtsamkeit zerstören - was draufgefallen...... :cool:
ZitatAber die anzeige werde ich wohl trotzdem machen.
Loht nur, wenn Du in der Aufregung die Zeugen der anderen Autos notierthast. Sprich Nummernschild. Wenn das nicht passiert ist, sinnlos, wegen Aussage gg. Aussage.
ZitatOriginal geschrieben von Erik Meijer
Feuer? Diebstahl? Leitungswasser? Ich glaube nicht, dass ein unvorhergesehenes Bremsmanöver in einer Hausratversicherung enthalten ist. Und alles was in die Richtung geht "könnte man nicht doch irgendwie"... sicher KANN man, man muss sich nur im klaren sein, dass man dann Versicherungsbetrug begeht...
dem kann ich mich nur anschließen. und außerdem: versicherungen unterliegen dem solidarprinzip - wir zahlen das alles schön mit unseren "beiträgen" mit...
Solidarität hat noch nicht mal im Kummunismus geklappt.
Jungs, wenn hier jetzt wieder die verschiedenen Möglichkeiten besprochen werden die Versicherung zu bescheißen, dann hängt hier sicher bald auch das verdiente Schloss.
Ja es ist ärgerlich dass das Notebook kaputt ist. Da der TE aber sich zu einem großen Teil selber an die Nase fassen muss wäre es doch das sinnvollste aus dem Schaden klug zu werden, demnächst derartige Geräte nicht mehr offen im Fahrerraum zu haben (das ist ganz ab bei einem Unfall auch saugefährlich) und die Sache damit auch gut sein zu lassen.
Ne Straftat wegen einem popeligen Notebook? Ich würde mir sowas nicht ans Bein binden wollen.
EDIT:
wasser
Was ein tolles Argument...
ZitatOriginal geschrieben von wswasser
Solidarität hat noch nicht mal im Kummunismus geklappt.
deshalb >> von mir
Re: Anzeige wegen gefährlichen eingreifens in den Strassenverkehr?! Fragen
ZitatOriginal geschrieben von avalox
An einer Auffahrt fuhren dann ca. 3 - 4 Autos auf die Autobahn. Ich war schon auf der Höhe der Auffahrt (linke Spur), als ganz plötzlich und ohne auf nur zu blinken ein Wagen auf die linke Spur zog. Ich immer noch mit 180, der wagen vielleicht mit 100 - 120 (er war ja auch gerade erst auf die Autobahn gefahren).
Klugscheißmodus an: Das ist kein gefährlicher Eingriiff in den Straßenverkehr (Straftat) sondern Fehler beim Fahrstreifenwechsel u.U. könnte man Fehler beim Auffahren auf die Autobahn draus machen, wird aber wohl beim Fahrstreifenwechsel bleiben (OWIG). Klugscheißmodus aus.
Wenn Du eine Anzeige machst, egal ob OWIG und/oder Straftat, steht die Frage der Beweislast. Hast Du Zeugen? Wenn nicht, kannst Du Dich auf eine Einstellung des Verfahrens freuen, es sei denn, der Beschuldigte/Betroffene ist ein Vollidiot und gibt ohne Beweise zu, dass er die ihm zur Last gelegte Tat begangen hat. Und außerdem wird so etwas in der Regel im für den Tatort zuständigen Amtsgericht verhandelt, falls es bis zur Verhandlung kommt. Falls Du nicht gerade dort wohnst, viel Spass bei der Anreise. Allein aus letzterem Grund habe ich wegen solchen Sachen noch nie Anzeige erstattet, mir ist zum Glück dabei auch noch nichts kaputt gegangen.
Re: Re: Anzeige wegen gefährlichen eingreifens in den Strassenverkehr?! Fragen
ZitatOriginal geschrieben von Blacky12
Klugscheißmodus an: Das ist kein gefährlicher Eingriiff in den Straßenverkehr (Straftat) sondern Fehler beim Fahrstreifenwechsel u.U. könnte man Fehler beim Auffahren auf die Autobahn draus machen, wird aber wohl beim Fahrstreifenwechsel bleiben (OWIG). Klugscheißmodus aus.
Wenn Du eine Anzeige machst, egal ob OWIG und/oder Straftat, steht die Frage der Beweislast. Hast Du Zeugen? Wenn nicht, kannst Du Dich auf eine Einstellung des Verfahrens freuen, es sei denn, der Beschuldigte/Betroffene ist ein Vollidiot und gibt ohne Beweise zu, dass er die ihm zur Last gelegte Tat begangen hat. Und außerdem wird so etwas in der Regel im für den Tatort zuständigen Amtsgericht verhandelt, falls es bis zur Verhandlung kommt. Falls Du nicht gerade dort wohnst, viel Spass bei der Anreise. Allein aus letzterem Grund habe ich wegen solchen Sachen noch nie Anzeige erstattet, mir ist zum Glück dabei auch noch nichts kaputt gegangen.
Aber es gibt leider Idioten, die sowas ständig machen. Selbst wenn es Aussage gegen Aussage steht, derjenige aber öfters eine Anzeige bekommt, dann kommt er irgendwann nicht mehr so leicht raus..
Re: Re: Anzeige wegen gefährlichen eingreifens in den Strassenverkehr?! Fragen
Klugscheißmodus on:
ZitatOriginal geschrieben von Blacky12
Wenn Du eine Anzeige machst, egal ob OWIG und/oder Straftat, steht die Frage der Beweislast. Hast Du Zeugen? Wenn nicht, kannst Du Dich auf eine Einstellung des Verfahrens freuen, es sei denn, der Beschuldigte/Betroffene ist ein Vollidiot und gibt ohne Beweise zu, dass er die ihm zur Last gelegte Tat begangen hat. Und außerdem wird so etwas in der Regel im für den Tatort zuständigen Amtsgericht verhandelt, falls es bis zur Verhandlung kommt. Falls Du nicht gerade dort wohnst, viel Spass bei der Anreise. Allein aus letzterem Grund habe ich wegen solchen Sachen noch nie Anzeige erstattet, mir ist zum Glück dabei auch noch nichts kaputt gegangen.
Wie oben schon angesprochen gehört die " Anzeige" zum Strafrecht, der Schadenersatz jedoch zum Zivilrecht.
Demzufolge kann es Dir vollkommen Latte sein, wer wie was beweist, denn das ist ein Verfahren im Sinne von: Bundesrepublik Deutschland vs. denjenigen, der "die Tat" begangen und gegen irgendeine Rechtsnorm verstoßen hat. Sinn der Anzeige ist es eben, die Justiz/Polizei auf einen Verstoß hinzuweisen (ANZUZEIGEN) und nicht eigene Ansprüche durchzusetzen. Die (Geld-)Strafe erhält dann auch die Staatskasse oder irgendeine hilfsbedürftige Organisation. Du hast erstmal gar nix davon!
Im Regelfall wirst Du auch nicht vorgeladen und normalerweise sagt Dir nicht mal jemand Bescheid, wie das Verfahren ausgegangen ist. Wenn Du ein berechtigtes Interesse am Verfahrensausgang nachweist, wird Dir evtl. gegen Erstattung von Porto- und Kopierkosten etwas mitgeteilt. Da Du also als Zeuge vorgeladen wirst, erhältst Du auch eine Aufwandserstattung.
Für den Fall des Zivilrechtlichen Verfahrens kannst Du entweder BEANTRAGEN, Straf- und Zivilverfahren zusammenzulegen oder Du führst ein selbständiges Zivilverfahren. Werden die Sachen zusammen verhandelt hast du evtl. Glück, weil die Beweisaufnahme des Strafverfahrens (durch den Staatsanwalt) Grundlage Deines SEA ist und Du recht günstig an Dein Geld kommst - schlecht ist es aber, weil meistens in separaten Zivilverfahren mehr Schadenersatz bei rauskommt, da gibt es auch einige Statistiken zu....
Letztendlich ist durchaus vorstellbar, daß jemand strafrechtlich verurteilt wird, zivilrechtlich aber nicht..oder umgekehrt. Siehe O.J. Simson: strafrechtlich des Mordes freigesprochen, zivilrechtlich zum Schadenersatz an den Hinterbliebenen verurteilt (unterschiedliche Beweise nötig)
Klugscheißmodus off:
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!