Anzeige wegen gefährlichen eingreifens in den Strassenverkehr?! Fragen

  • Hallo und ein frohes neues Jahr!


    folgendes ist mir am Montag passiert.


    Ich war mit ca. 180 Sachen auf dem A44 Richtung Düsseldorf unterwegs.


    An einer Auffahrt fuhren dann ca. 3 - 4 Autos auf die Autobahn. Ich war schon auf der Höhe der Auffahrt (linke Spur), als ganz plötzlich und ohne auf nur zu blinken ein Wagen auf die linke Spur zog. Ich immer noch mit 180, der wagen vielleicht mit 100 - 120 (er war ja auch gerade erst auf die Autobahn gefahren).


    Ich musste also eine absolute Vollbremsung hinlegen und wäre dem fast noch hinten reingerauscht. Ich denke, hätte der nicht einen Sportwagen gehabt und wäre er damit nicht so schnell weggekommen wie er ist, hätte es gewaltig geknallt. Hinter mir waren auch noch 1 oder 2 Autos, die mir noch fast draufgefahren wären. Mir ist das Herz dabei erstmal in die Hose gerutscht.


    Dabei ist dann noch folgendes passiert. Auf meinem Beifahrersitz hatte ich mein Notebook liegen. Durch die Vollbremsung ist das volles pfund gegen mein Handschuhfach geknallt und dann im Fussraum gelandet und jetzt kaputt.


    Ich überlege mir nun den Typen wegen seines gefährlichen Verhaltens anzuzeigen (Kennzeichen etc. hab ich). Dabei würde mich aber auch Interessieren, ob mir dadurch (Versicherung etc.) der Schaden an meinem Notebook erstattet werden kann? Oder hab ich damit einfach jetzt "pech" gehabt?!


    Über ein paar Antworten würde ich mich freuen!


    Gruß Sebastian

  • Notebook auf dem Beifahrersitz liegen haben würde ich mal als fahrlässig bezeichen und sagen Pech gehabt.
    Wäre das Notebook in der Tasche gewesen und richtig abgestellt (zb hinterm Beifahrersitz) wäre sicherlich nichts passiert.


    Aber selbst wenn es nicht fahrlässig war, ohne einen weiteren Zeugen steht Aussage gegen Aussage wenn du den betreffenden Fahrer anzeigst.

    ~done~

  • Re: Anzeige wegen gefährlichen eingreifens in den Strassenverkehr?! Fragen


    Zitat

    Original geschrieben von avalox


    Ich überlege mir nun den Typen wegen seines gefährlichen Verhaltens anzuzeigen (Kennzeichen etc. hab ich). Dabei würde mich aber auch Interessieren, ob mir dadurch (Versicherung etc.) der Schaden an meinem Notebook erstattet werden kann? Oder hab ich damit einfach jetzt "pech" gehabt?!

    Eine strafrechtlich relevante Anzeige bei der Polizei hat nichts mit einem möglicherweise bestehenden, zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch zu tun. Das sind zwei Paar Stiefel.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Re: Re: Anzeige wegen gefährlichen eingreifens in den Strassenverkehr?! Fragen


    Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Eine strafrechtlich relevante Anzeige bei der Polizei hat nichts mit einem möglicherweise bestehenden, zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch zu tun. Das sind zwei Paar Stiefel.


    falls überhaupt ein Schadensersatzanspruch besteht, müsste ich den wahrscheinlich seperat mit einem Anwalt durchsetzen, oder?

  • Re: Re: Re: Anzeige wegen gefährlichen eingreifens in den Strassenverkehr?! Fragen


    Zitat

    Original geschrieben von avalox
    falls überhaupt ein Schadensersatzanspruch besteht, müsste ich den wahrscheinlich seperat mit einem Anwalt durchsetzen, oder?


    Nicht zwingend mit einem Anwalt, waere allerdings ratsam... bezweifle aber stark, dass bei o.g. Sachlage irgendein Anspruch auf SE durchsetzbar ist.

  • Ja und strafrechtlich wird wg. "Aussage gegen Aussage" nichts bei rumkommen, zivilrechtlich ist dasselbe Problem + die Fahrlässigkeit Deinerseits das Notebook einfach so auf dem Beifahrersitz liegen gehabt zu haben.

  • Ungeachtet dessen, wie ist denn die Geschwindigkeitsbegrenzung gewesen? Selbst wenn keine existiert, haben wir in good old Germany immer noch eine Richtgeschwindigkeit von 130 (sprich angemessenes Fahren - und das ist an einer Auffahrt bei einer 2 spurigen AB nicht wirklich mit 180 gegeben).


    Und im Bereich notebook hast du fahrlässig gehandelt, da wirst du wie schon gesagt kaum was sehen.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • exakt gleichen Fall hatte ich mal auf der A 59 von Düsseldorf nach Köln, nur die Geschwindigkeiten leicht unterschiedlich 160 bei mir und Tempo 90 (!) beim Auffahrenden. Habe ihn dann als ich abends wieder zu Hause war angezeigt. Er hat zunächst natürlich Widerspruch eingelegt, es wurde ein Termin vor Gericht anberaumt, drei Tage vor der Verhandlung bekam ich dann die schriftliche Mitteilung, dass Verfahren sei eingestellt. Wie ich später erfahren habe gegen Zahlung einer Geldbuße. Insofern betrachte ich das nicht als aussichtlos. Und wenn es nur dazu führt, dem Kerl mal vor Augen zu führen, was der da für einen Wahnsinn getrieben hat mit dem direkten nach links ziehen.


    Ich MUSS auf einer Autobahn auch mit Richtgeschwindigkeit immer damit rechnen, dass da ein schneller ankommt und gerade beim Auffahren MUSS ich mich besonders vorsichtig einfädeln und auf den fließenden Verkehr achten. Das kann mir keiner erzählen, dass er beim Auffahren alle Fahrspuren so unter Kontrolle hat, dass er das alles kann und deswegen direkt nach links durchzieht...das ist nur der Drang direkt am Vordermann vorbeizukommen.


    Was das Notebook angeht sehe ich auch eher schwarz. Sowas gehört eigentlich sicherer verstaut. Dass man unvorhergesehen bremsen muss, auch damit muss man eben leider rechnen. Und Teile, die dann im Auto umherfliegen können, sollte es eigentlich nicht geben.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • ich denke auch, daß ein SEA nicht durchsetzbar ist: selbst wenn Du einen Zeugen hast, kann und wird der "Flüchtige" behaupten, daß Dein Notebook vorher schon kaputt war - das ist m.E. der Knackpunkt an der Sache. Das läuft dann in Richtung Gutachten und übersteigt Deinen Schaden wahrscheinlich, zudem es auch zu einem Vergleich kommen kann mit den bekannten Nachteilen.


    Das mit dem Spur-freimachen an Ausfahrten ist sowieso eine Unsitte, meine Eltern haben erzählt, das hat früher mal "der 7. Sinn" im TV proklamiert..vor 30 Jahren oder so :flop:

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