Uhrenkauf beim Juwelier: Gutschein VS Geld zurück. Wie sieht's rechtlich aus?

  • Hallo zusammen,


    habe Laubine zu Weihnachten eine Uhr geschenkt; welche ich am 22.12.2007 bei Juwelier Stein in Recklinghausen erworben habe. Unglücklicherweise hat die Uhr ihr nicht so gut gefallen; wie mir. ;)


    Wir sind daher heute losgefahren, um diese umzutauschen. Leider gab es im gesamten Sortiment kein Modell, welches meiner Frau zugesagt hat. Die Verkäuferinnen waren nicht bereit, das Geld zu erstatten (BTW: Uhr war noch in OVP, mit Garantiebeleg, Kassenbon usw.). Ich wurde jetzt auf den 3. Januar 2008 vertröstet, da der Chef dann wieder im Haus ist.


    Also meine Frage: Muss ich einen Gutschein akzeptieren und Geld zurück 'nur' aus Kulanz möglich, oder habe ich ein Anrecht auf Erstattung des Kaufpreises? Gilt es dann evtl. noch Fristen zu wahren?


    Mir ist klar, dass es im I-Net keine Rechtsberatung gibt, ggf. hat dennoch jemand einen Tipp und/oder Link, der uns weiterhilft.


    Besten Dank vorab und viele Grüße
    Laubi


    PS: Sollte es ein artverwandtes Thema bei TT bereits geben, kann dies gerne zusammengeführt werden. Habe mangels knackiger Suchbegriffe zumindest nichts gefunden.

    Newbie-Reloaded :-)

  • Selbst der Gutschein ist Kulanz, grundsätzlich gibt es soweit ich weiß bei Vorortkauf gar kein Umtausch- oder Rückgaberecht.


    Trialer

    Rentenretter

  • Dem schliesse ich mich an - der Juwelier kann Rückgabe bzw. Umtausch auch einfach komplett ablehnen. Als kundenorientierter Geschaeftsmann wird er das natuerlich nicht tun und bietet dir stattdessen einen Gutschein an; Anspruch auf "mehr" hast du nicht.

  • Und genau deshalb ist es wenig verwunderlich, dass immer mehr den Online-Handel bevorzugen....

    Samsung S8
    Nach 4 Jahren bei O2 nun wieder bei T-Mobile

  • Vielen Dank für die flotten Rückmeldungen, Jungs! Schade. :(


    Dann bleibt mir wohl wirklich 'nur' der Weg, einen Gutschein zu akzeptieren und diesen über's I-Net oder örtliche Printmedien zu verkaufen. Dachte wirklich, dass es kundenorientiertere Lösungen gibt, zumal die Uhr nicht getragen wurde o. ä.! Tja, war dann wohl mein (vor-)letzter Besuch in dem Laden. Demnächst dann wohl wirklich online ...


    Viele Grüße
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • hier der passende Artikel:



    @ Laubi:
    Hättest deine Geschichte doch nicht so verfälschen brauchen - hab dich sofort erkannt ;-)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Ich bin's nicht, polli. Eine A. Lange & Söhne hätte ich (wahrscheinlich) behalten. Ggf. lasse ich auch mal einen Anwalt ein Schreiben aufsetzen, um einen Kompromiß zu finden ... bin schließlich seit > 5 Jahren rechtschutzversichert, ohne jemals davon Gebrauch gemacht zu haben. ;)


    Hoffe, dass ich den werten Herrn Stein am 03. Januar in einem persönlichen Gespräch überzeugen kann. Wäre natürlich leichter, wenn ich rechtlich auf der sicheren Seite wäre.


    @ SunnyStar


    war ein Damenchronograph von XEN:



    Cheers
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Naja, du kannst ja immer noch versuchen, mit dem Geschaeftsfuehrer zu reden. Ist ja auch nur ein Mensch ;) Wenn du durchblicken laesst, dass er bei Kulanz in dieser Sache auch mit weiteren Besuchen von dir rechnen kann, im umgekehrten Fall die Beziehung zum Kunden nachhaltig beeintraechtigt wurde, ist vielleicht noch was zu machen.

  • vielleicht kann er ja eine bestellen, die ihr gefällt? dann ist aber natürlich das überraschungsmoment dahin..ist ja bald valentinstag :)

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