Hallo zusammen,
habe Laubine zu Weihnachten eine Uhr geschenkt; welche ich am 22.12.2007 bei Juwelier Stein in Recklinghausen erworben habe. Unglücklicherweise hat die Uhr ihr nicht so gut gefallen; wie mir.
Wir sind daher heute losgefahren, um diese umzutauschen. Leider gab es im gesamten Sortiment kein Modell, welches meiner Frau zugesagt hat. Die Verkäuferinnen waren nicht bereit, das Geld zu erstatten (BTW: Uhr war noch in OVP, mit Garantiebeleg, Kassenbon usw.). Ich wurde jetzt auf den 3. Januar 2008 vertröstet, da der Chef dann wieder im Haus ist.
Also meine Frage: Muss ich einen Gutschein akzeptieren und Geld zurück 'nur' aus Kulanz möglich, oder habe ich ein Anrecht auf Erstattung des Kaufpreises? Gilt es dann evtl. noch Fristen zu wahren?
Mir ist klar, dass es im I-Net keine Rechtsberatung gibt, ggf. hat dennoch jemand einen Tipp und/oder Link, der uns weiterhilft.
Besten Dank vorab und viele Grüße
Laubi
PS: Sollte es ein artverwandtes Thema bei TT bereits geben, kann dies gerne zusammengeführt werden. Habe mangels knackiger Suchbegriffe zumindest nichts gefunden.