Hilfe benötigt wegen Vertragsabschluss

  • Hallo,


    habe im Oktober bei Ebay ein VF 50Studi inkl. K850 ersteigert. Nach kurzer Überlegung habe ich dem Händler geschrieben das ich kein Interesse an dem Gerät mehr habe(wollte doch lieber ein Viewty und das hatte der nicht). Vertragsunterlagen habe ich keine zugesandt nur meine persönlichen Daten per Email.


    Nun behauptet der Händler das er die Email so nicht erhalten habe und mein Vertrag aktiv wäre. VF hat auch schon Geld von meinem Konto abgebucht.



    Nun frage ich mich ob dies so überhaupt statthaft ist(da ich ja nie eine Unterschrift gleistet habe).


    Bitte um Mithilfe


    Gruss
    Hendrik

  • Eine Rechtsberatung ist nur zugelassenen Anwälten und (ich meine ab Januar 08) den Verbraucherschutzorganisatoren gestattet.


    Mein persönliches Empfinden sagt mir jedoch, dass hier kein Vertrag zustande gekommen ist. Im Zweifelsfall würde ich mich SCHRIFTLICH an VF wenden und Widerspruch gegen die Abbuchung bzw. Rechnung einlegen und parallel die Einzugsermächtigung widerrufen. Eine detaillierte Darstellung des Vorgangs gehört ebenso dazu!

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Generell sind auch per eMail geschlossenen Verträge rechtskräftig.


    Aber nur ein Jurist kann genau einschätzen ob insbesondere
    - per eMail eine rechtkräftige Willenserklärung stattgefunden hat
    - evtl. per eMail rehtkräftig Widerrufen wurde


    und wenn man im konjugtiv bleibt auch eine strategiche Beratung zukommen lassen.


    Also so einfach ist die Sache also nicht. Da wird man schon mit zur Rechtsberatung müssen. Persönlich würde da den Rechtberater beim Verbraucherschutz vorziehen als einen Anwalt. Und selbst wenn Anwälte oder Juristen hier mitlesen, werden sie dir keine Auskunft geben.


    Oft ist aber auch das Suchen nach einvernehmlichen Lösungen der bessere Weg, wenn die Gesprächsbasis nicht unwiderbriglich ins unsachliche abgerutscht ist.

  • hi,


    ne habe nur meine persönlichen Daten per Mail zugeschickt. Die Vertragsunterlagen(also das Papier) habe ich nie unterschrieben. Interessant wirds noch denn laut Widerruf:" Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung."


    Gruss Hendrik

  • Wenn der Händler net kulant ist, würd ich VF bitten der Vertrag zu stornieren und die Kosten zu erstatten.


    Du hast ja keinen VF-Antrag ausgefüllt.....


    Mit was hat der Händler denn bei VF aktiviert?????? Die wollen doch die Unterlagen haben????


    Bin kein Jurist, aber ich denke, die Karten stehen net schlecht. Zumindest gegenüber VF. Der Vertrag zw. dir und dem Händler ist ja über Ebay geschlossen.


    Hast Du keine Kopie der gesendeten Mail an den Händler? Das sollte doch helfen.....

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