Dubiose Congstar-AGB: Prepaid-SIM nicht für Selbständige, Gewerbetreibende, Firmen

  • Habt Ihr schon einmal derart Abwegiges gelesen?


    Ich habe ja schon einige Merkwürdigkeiten in den Congstar-Prepaid-AGB gefunden, aber nun habe ich erst den Anfang richtig gelesen. Spinnen die? :eek:



    Congstar Prepaid AGB


    1. Vertragspartner


    1.1 Vertragspartner sind die congstar GmbH (...) und der Kunde
    1.2. Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann. ...



    Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, Maurermeister, Schornsteinfeger usw. dürfen bei Real also keine Congostar-Karte kaufen, verstehe ich das richtig?!? Absurd!



    Muß ich als Selbständiger jetzt meine Gratis-Congstar-SIM wieder zurückschicken? ;)



    Bei aller Vertragfreiheit - ist so etwas (wettbewerbsrechtlich) zulässig? Dürfen Selbständige und Gewerbetreibende derartig diskriminiert werden?


    Warum machen die das, sind die noch zu retten? Glaubt die Telekom, so die Business-Kunden in den überholten T-Mobile Business-Tarifen halten zu können oder was soll so ein Quatsch?! :rolleyes:

    Freiheit stirbt mit Sicherheit - weg mit dem Totalüberwachungswahn, Widerstand gegen STASI 2.0.!

  • Re: Dubiose Congstar-AGB: Prepaid-SIM nicht für Selbständige, Gewerbetreibende, Firme


    Zitat

    Original geschrieben von simboss
    Muß ich als Selbständiger jetzt meine Gratis-Congstar-SIM wieder zurückschicken? ;)

    Also ich würde die Karte an Deiner Stelle unverzüglich zurücksenden, da Du ja gegen die AGBs handelst. :D

  • Die haben vielleicht (berechtigte?!) Sorge das (Kleine und Mittelständische) Kunden aus den Rahmenverträgen (BusinessProfessional & Co.) wechseln?


    Wenn ich bei uns in der Firma die Handy-Nutzung mal grob abschätze - für die meisten rechnet sich B.P. nicht - entweder Max (viel Festnetz + D1/Firmenintern Mobil) oder halt ein 10 Cent-Tarif - beides ist bei Congstar erhältlich.


    Finanzamtstaugliche Rechnungen - DAS ist der Knackpunkt!


    Laß die Geschäftskunden doch Congstar nutzen - ohne MwSt.-Abzug und ohne Möglichkeit die Kosten bei der Steuer zu berücksichtigen sind's eh wohl nur Selbständige (Personengesellschaften) für die sich das Wechseln lohnt. Keine Kapitalgesellschaft IMHO würde Firmenausgaben ohne Rechnung machen ...


    BTW: simyo hat's gelöst, sonst noch ein Discounter?


    hjrauscher

  • Was passiert eigentlich wenn die bösen Selbstständigen das doch tun? Heilt sich der Vertragsmangel bei Ausführung selbst? :)


    btw.ziemlich sinnlose Regelung wenn so was nur in den AGB steht. Die liest ja eh keiner ^^

    Weitgehend harmlos ...


  • Naja, der Betriebsausgabenabzug hängt ja nicht von der Gesellschaftsform ab, aber du hast recht, bei Congstar z.B. bekommt man zwar eine Abrechnung für die letzten 12 Monate, nur leider keinen "Finanzamtstauglichen" Beleg. Zitat aus den FAQ:
    "congstar bietet keine gedruckte Rechnung an, die per Post zugestellt wird. Unser Angebot richtet sich an Endverbraucher, die dies nicht für Ihre selbstständige oder beruflichen Tätigkeit nutzen."


    Schade eigentlich dass es an den Formalien einen begrenzten Benutzerkreis gibt, aber sicherlich ist die Rechnungserstellung und Verwaltung so teuer, dass diese eingespart werden muss.

  • Eigentlich sichert sich congstar damit nur gegenüber dieser Zielgruppe ab, einerseits um Missbrauch vorzubeugen, andernseits um Ansprüchen von Selbstständigen und Unternehmen wie finanzamttauglicher Rechnungen oder Mwst.-Abzug entgegenzuwirken. Wer darauf verzichtet, hat sicher nichts zu befürchten. Solche AGB sind weder dubios noch unseriös, sowas findet man z.B. nahezu in allen AGB für DSL-Anschlüsse. Wettbewerbsrechtlich spielt das keine Rolle, in Deutschland gilt noch immer Vertragsfreiheit. Du suchst dir deinen Anbieter aus, also gib dem Anbieter auch das Recht, sich seine Kunden auszusuchen.

    Für die meisten Menschen kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem ihr Traum ausgeträumt ist und ihnen klar wird, dass sie die Lippen nicht spitzen, um die Glücksfee, die ihnen hold zulächelt, auf den Mund zu küssen, sondern um die bittere Pille zu schlucken, die ihnen das Leben verabreicht hat.

  • Re: Dubiose Congstar-AGB: Prepaid-SIM nicht für Selbständige, Gewerbetreibende, Firme


    Zitat

    Original geschrieben von simboss
    1.2. Als Kunden werden nur Verbraucher akzeptiert. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    Die von dir aufgezählten Berufsgruppen dürfen sich selbstverständlich auch eine congstar SIM holen, und sie nutzen, allerdings nur privat (und damit in ihrer Eigenschaft als Verbraucher) nutzen.

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