meco hat das alles schon ganz richtig beschrieben.
Es gibt in euerem Fall kein Vertragsverhältnis Endkunde <-> Deutsche Telekom AG.
Deswegen könnt weder ihr noch eure Vermieterin das Bauen/Verlegen einer Endleitung bei
der Deutsche Telekom AG beauftragen.
Das kann aber sehr wohl Arcor. Die tun das aber nicht, weil sie aufgrund des
Vertragsverhältnisses Arcor <-> Deutsche Telekom AG für die TAL (Teilnehmeranschlussleitung)
das Herstellen dieser Endleitung (ist im Bereitstellen der TAL nicht enthalten, durchschalten ja,
Endleitung bauen nein, kann ja auch in die Hunderte gehen) bezahlen muss.
Deswegen der Passus in AGBs der Firma Arcor.
Wie wird es meistens gemacht: Ein von der Vermieterin oder von Euch beauftragter Elektriker
legt ein Telefonkabel vom APL in die Wohnung. Das wird dann selbstverständlich für die TAL
mitbenutzt.
Gruß
Tommy