Wie lang darf ein Handy in der Reperatur sein?

  • Moin!


    TeddybaerW schrieb:


    > Wieso dreist und Abzocke? Weil du die Hosen schon 5 Monate im Gebrauch (
    > ??? nehm ich mal an ) hattest.


    Na und?
    Seit wann ist es verboten, eine Ware auch zu gebrauchen?


    > Naja und durchs waschen usw entsteht ja irgendwann wohl auch ein Mangel.

    Allenfalls durch nicht sachgerechtes Waschen, z.B. Kochwäsche bei Schurwolle.

    > Kommt halt jetzt drauf an was für ein Mangel, aber wenn der nicht von
    > anfang an da war, hätten sie dir das Geld normal nicht zurück geben
    > müssen!?

    Wenn so eine Hose bei normalem Gebrauch (tragen, waschen, trocknen, falten, in-den-Schrank-packen etc.) innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf kaputtgeht, dann war definitiv beim Kauf ein Mangel vorhanden, denn diesen normalen Gebrauch muß eine Hose aushalten!

    > wenn beispielsweise ein Handy auf den Boden knallt und dann hin ist, gibts
    > auch keine Garantie oder Rücknahme mehr.

    Kommt drauf an.
    Bei einem "Outdoor"-Gerät wie dem Siemens ME 45 hätte ich auch in einem solchen Fall auf Gewährleistung gepocht.

    > Hosen sind da wohl eher anfälliger kaputt zu gehen! Deshalb Abzocke und
    > dreist!

    Keineswegs — siehe oben!

    > Wären sie nach 2 Wochen kaputt gegangen wärs für mich persönlich völlig
    > ok, so aber nicht!

    Im Klartext: Du rechnest damit, Dir alle 2 Wochen neue Klamotten kaufen zu müssen? :D

    > Die Klamotten 5 Monate tragen, waschen, evtl Grasflecken draufhaben,
    > hinfallen ect und dann hingehen und sagen hey stop mal, mein
    > Reisverschluss ist kaputt find ich daneben.

    Die Flecken zu "reparieren" kann man da nicht verlangen, aber der Reißverschluß sollte doch durch die Flecken nicht kaputtgegangen sein, oder?
    Naja, vielleicht kommt es ja vom Waschen, wenn es wirklich ein Reisverschluß war_..._:D



    Gerhard
    --
    "Ich habe ja nichts zu verbergen".
    Nunja:
    <http://daten-speicherung.de/wiki/index.php/
    Fälle_von_Datenmissbrauch_und_-irrtümern>

  • Zitat

    Original geschrieben von Macgerhard
    [list=1]


    [*] DANN erst zum RA, falls noch notwendig. :D
    [/list=1]


    Gerhard


    Kosten nutzen rechnen, denn das lohnt nur wenn die Rechtschutz zahlt.
    Die erste Instanz zahlen die Parteien selber, inkl. der Gerichtskosten.

    Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts...

  • So,....
    mein N82 ist heute endlich wieder zu mir gekommen. :D
    Gott sein Dank.


    Alles bestens, neuste Software daruf, meine Musikbib. geht nun wieder und es hat genau den selben Zustand wie ich es abgegeben hatte.


    Lag dann wohl wirklich an einer fehlenden Adressangabe seitens des NSC.


    Alles wieder bestens und ich bin über glücklich. :top:


    Gruß

  • aus dem Thread lese ich nur eins: Miese Qualität und mieser Service


    Gruß Tim

    Wär Rächtsräibphähler phindet darf sich phreuen

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