Diskussion: Allgemeiner Media-Markt Schnäppchen-Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von Timeliner
    Hallo,
    wie sieht das nochmal mit Angeboten aus, die gemacht werden, falls die vergriffen sind?
    Ist MM dazu verpflichtet einem für die Geltungsdauer des Prospektes, in dem das Angebot gemacht wurde, den Artikel auch zu verkaufen? Oder können die sagen wenn er ausverkauft ist, den gibts nicht mehr und fertig?
    Ich meine nämlich, da gäbs ein Gesetz...


    Die können dir sogar Ware, die die noch vorrätig haben und die im Prospekt stehen teurer oder gar nicht verkaufen.
    Ich kenne den konkreten Fachbegriff nicht.


    Aber ein Prospekt ist ein Angebot an eine Gruppe. Ein Händler muss sich daran nicht halten (das gilt sogar für die Auszeichnung der Ware im Geschäft bzw. in einem Schaufenster). Nur wenn dir persönlich ein Angebot gemacht wurde, sieht die Sachlage anders aus.


    EDIT:
    invitatio ad offerendum
    http://www.lexexakt.de/glossar/invitatio.php
    http://de.wikipedia.org/wiki/A…zur_Abgabe_eines_Angebots

  • Das ist zwar inhaltlich korrekt, BigBogdon, trifft aber den Sachverhalt nicht so ganz.

    Zitat

    Original geschrieben von Timeliner
    Ich meine nämlich, da gäbs ein Gesetz...

    § 5 V UWG, allerdings bist du als Privatperson nicht aktivlegitimiert. Du musst also durch entsprechende Verbände o.ä. klagen lassen.

    Abenteuer o2 - der Netzbetreiber ohne Netz

  • MacBook Air für 1500€ wäre das ein Schnäppchen?



    gruß Roman

    Leben, das ist das Allerseltenste in der Welt - die meisten Menschen existieren nur.

  • Weiß einer was genaueres zu der externen Festplatte, die aktuell im TV beworben wird?


    Wenn ich mich nicht täusche eine 1TB Fujitsu Platte für 99,00 EUR.
    Besonders Platteranzahl und Interface (gut wird wohl schon SATAII sein, oder?) würden mich brennend interessieren.
    Schwanke nämlich zwischen der Platte (würde die ausbauen und in einen Homeserver verpflanzen) und einer Samsung F1 identischer Größe...

  • Halte das Q210 Aura von Samsung auf für ziemlich günstig, überlege gerade von meinem Dell XPS1330 um zusteigen...
    Meinungen?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Wenn du dein 1330 zum guten Kurs verkaufen willst, PM me..:-)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Timba: Tu dir das nicht an (ich spreche aus leidvoller Erfahrung).

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBogdon
    Die können dir sogar Ware, die die noch vorrätig haben und die im Prospekt stehen teurer oder gar nicht verkaufen.


    Aber ein Prospekt ist ein Angebot an eine Gruppe. Ein Händler muss sich daran nicht halten (das gilt sogar für die Auszeichnung der Ware im Geschäft bzw. in einem Schaufenster). Nur wenn dir persönlich ein Angebot gemacht wurde, sieht die Sachlage anders aus.

    :rolleyes:
    Was für einen unglaublichen Unsinn schreibst du eigentlich hier?? Hast du das Thema nicht verstanden?
    Es geht hier um irreführende Werbung und Lockvogelangebote:



    "Unzulässig ist es, mit dem günstigen Preis einer Ware zu werben,
    wenn diese nicht oder nur in unzureichender Menge zur Verfügung steht."


    Die Wettbewerbszentrale hatte gegen Lidl vor dem Oberlandesgericht Stuttgart einen Unterlassungstitel wegen zweier Lockvogelangebote erwirkt. Lidl hat in Anzeigen einen Computerbildschirm und eine Funk-Tastatur angeboten. In einer Filiale war die Ware bereits um 9.00 Uhr ausverkauf. Für Angebote darf in hervorgehobener Weise nur geworben werden, wenn die Ware in ausreichender Menge für mindestens zwei Tage vorrätig ist.


    (Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb legt als Richtwert für Angebote einen Vorrat von mindestens zwei Tagen fest)


    Die Rechtsprechung geht darüber hinaus: Während ein Discounter sortimentsfremde Aktionsware mindestens drei Tage auf Lager haben muss (Urteil des OLG Düsseldorf v. 5.3.2002, Az: 20 U 130/01), kann die Prospektwerbung im Bereich der Unterhaltungselektronik selbst dann irreführend sein, wenn die dort angepriesenen Computer nach einer Woche ausverkauft sind (BGH-Urteil v. 4.2.1999, Az: I ZR 71/97).

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