ZitatOriginal geschrieben von Timeliner
Hallo,
wie sieht das nochmal mit Angeboten aus, die gemacht werden, falls die vergriffen sind?
Ist MM dazu verpflichtet einem für die Geltungsdauer des Prospektes, in dem das Angebot gemacht wurde, den Artikel auch zu verkaufen? Oder können die sagen wenn er ausverkauft ist, den gibts nicht mehr und fertig?
Ich meine nämlich, da gäbs ein Gesetz...
Die können dir sogar Ware, die die noch vorrätig haben und die im Prospekt stehen teurer oder gar nicht verkaufen.
Ich kenne den konkreten Fachbegriff nicht.
Aber ein Prospekt ist ein Angebot an eine Gruppe. Ein Händler muss sich daran nicht halten (das gilt sogar für die Auszeichnung der Ware im Geschäft bzw. in einem Schaufenster). Nur wenn dir persönlich ein Angebot gemacht wurde, sieht die Sachlage anders aus.
EDIT:
invitatio ad offerendum
http://www.lexexakt.de/glossar/invitatio.php
http://de.wikipedia.org/wiki/A…zur_Abgabe_eines_Angebots