Gibts schon eine portable FSE fürs 6610 ?

  • Hallo.
    Hat schon jemand zufällig irgendwo eine portable Freisprecheinrichtung fürs 6610 gesehen? Also so ein Teil, wie die PPH-1 für die 33**-Serie ist, aber eben fürs 6610.
    Ich weiss zwar, das solche Lösungen eigentlich nicht viel taugen, aber Hauptsache, man erfüllt die gesetzlichen Vorschriften und die Handy-Beleuchtung bleibt an!;)

  • Hallo Hirschi,


    eine FSE wie die PPH-1 für das Nokia 6610 gibt es von Nokia (bisher) nicht. Allerdings wird als portable Lösung die Kopfstützen-Freisprecheinrichtung BHF-1 als Nokia Originalzubehör angeboten. Diese FSE ist kompatibel für neue Geräte wie Nokia 6610/6650/7210/7250/6100.


    Ich finde diese Lösung für ganz interessant. Schau sie Dir einfach mal an:
    http://www.nokia.at/german/phones/6610/accs2.html


    MfG
    bluewin

  • Hallo bluewin.


    Das ist natürlich interessant, allerdings hatte ich bei einem anderen Handy schon mal ein ähnliches Teil, das mich fürchterlich enttäuscht hat. Dadurch, das Mikro und Lautsprecher so dicht beieinander sind, hörte der Anrufer sich selbst besser als mich!:flop:
    Sowas ist , besonders bei wichtigen Gesprächen, sehr ärgerlich. Dann werde ich wohl noch etwas abwarten müssen, bis Nokia, oder ein anderer Zubehörhersteller was passendes auf den Markt bringt. Vielen Dank für Deine Antwort. :)

  • Soweit ich weiß, ist auch die PPH-1 nicht mehr gesetzeskonform:


    -keine Stummschaltung des Radios
    -kein Aussenantennenanschluß (der sich aber durch den AXF-15S realisieren lässt)
    -keine feste Halterung (was nur über den MBC-15 geht)


    Folglich wird es denke ich keine Zigarettenanzünderlösungen mehr geben, zumindest keine e-geprüften von Nokia selbst.


    Gruß
    Martin

    Meine Dummy-Sammlung -|||- Mitglied #18 / Australischer "Dummy" des Nokia-TT-Taschenuhrbesitzerclub


    SUCHE Nokia 1221 und 8910i Dummy!

  • Hab diesen Thread hier gerade bei meiner Suche übers PPH-1 entdeckt, und frage mich nun, was ist da dran:



    MfG Dan

    Das Universum ist ein phantastischer Ort, ich würde nirgendwo anders leben wollen!

  • Sorry für OT!



    Das ist m.E. so nicht richtig.


    Der Gesetzestext lautet nach wie vor:


    "(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist." §23 Abs. 1a hier


    zum Thema "Headset" erläutert der ADAC folgendes:


    "Die Verwendung von sogenannten Head-Sets bleibt auch zukünftig zulässig, sofern sie unter Beachtung der neuen Regelung des § 23 Abs. 1 a StVO verwendet werden, wenn das Telefon also zur Bedienung nicht in die Hand genommen werden muss. Bei der Benutzung eines Head-Sets ist § 23 Abs. 1 StVO zu beachten, wonach der Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, daß sein Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Hieraus ergibt sich, daß lediglich die Verwendung eines einseitigen Head-Set-Systems zulässig ist. "


    Eine Halterung ist nich zwingend vorgeschrieben, vereinfacht allerdings die Handhabung, da das Telefon nicht in die Hand genommen werden darf.


    Die Stummschaltung des Radios wird nicht verlangt.


    Auch der Aussenantennenanschluss ist gesetzlich nicht gefordert, allerdings kann es sein, dass KFZ-Hersteller dies für ihre Fahrzeuge fordern, da die Strahlug des Mobiltelefons Störungen des Bordnetzes verursachen kann.


    Allerdings habe ich auch schon darüber gelesen, dass in Zukunft ein Headset nicht mehr ausreichend sein soll, um dem Gesetz gerecht zu werden. Leider habe ich dazu im Netz nichts genaueres gefunden. Wer was aktuelles weiss... Infos sind immer willkommen.

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