Hallo Freunde neuer Handyverträge,
hab mal ein paar neue Frage. Und zwar wie die Handytarif-Anbieter, die tolle Sachen mit einem Abschluss raushauen (PS3, LCDs, Motorroller) mit Reklamationen und Ihrer Gewährleistungspflicht umgehen.
Über Eteleon ist beispielsweise im telefon-treff.de Forum zu lesen, dass die wohl sehr unkooperativ sind, wenn's um Reklamationen geht. Die versuchen anscheinend solche Fälle auszusitzen und reagieren höchst lahmarschig. Wenn sie überhaupt auf Reklamationen reagieren.
Wie ist das denn eigentlich ?
1) An wen muss ich mich wenden, wenn ein Gerät mal kaputt geht ? An den Gerätehersteller und/oder an den EBay-Händler, über den ich die Geräte bezogen habe ? (der Händler wird wohl sagen, dass man sich an den Hersteller wenden soll)
2) Wer trägt die Versandkosten, wenn ich ein Gerät (z.B. einen erworbenen LCD-Fernseher) bei Defekt einschicken muss ? Evtl. muss ich ja sogar eine Spedition mit dem Rückversand beauftragen.
3) Wie bekomme ich raus, ob der Hersteller evtl. sogar eine Garantie auf seine über den Händler vertriebenen Geräte gibt, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgeht ? In den Artikelbeschreibungen der verschiedenen Angebote findet man dazu nichts. Auch in den AGBs der verschiedenen Händler habe ich dazu noch nichts gefunden. Heißt dass, dass für solche Geräte grundsätzlich nur die gesetzlichen Gewährleistungspflicht gilt ? Also damit auch, dass ich nach 6 Monaten beweisen muss, dass das Gerät schon von vorn herein den reklamierten Defekt hatte ?
4) Können die Gerätehersteller dem EBay-Telefontarif-Dealer vielleicht günstigere Konditionen anbieten, um sich einer Garantie -die sie vielleicht beim Verkauf über den Fachhandel gewähren- , zu entziehen ?
Und dann noch Fragen zum Wiederrufsrecht und dem Rückversand :
5) Wenn ich von meinem 14 tägigen Wiederrufsrecht Gebrauch machen will, kann ich das/die Geräte ja per Gesetz ohne Angabe von Gründen wieder zurückschicken.
Wenn in den AGBs steht, dass die Rückversandkosten erstattet werden, sobald der Warenwert 40 Eur übersteigt, gilt dass dann auch für die Geräte, die man bei EBay lt. Angebot für einen Euro erstanden hat ? Mehr bezahlt man ja nicht an den Händler (wenn man überhaupt was zahlen muss). Muss ich in diesem Fall für die Rückversandkosten selber aufkommen (was z.B. beim Rückversand eines LCD-Fernseher recht teuer wäre) ?.
Wieder viele Fragen. Danke für jede Hilfe bzw. Antwort.