Abwicklung von Reklamationen. Wie läuft das ?

  • Hallo Freunde neuer Handyverträge,


    hab mal ein paar neue Frage. Und zwar wie die Handytarif-Anbieter, die tolle Sachen mit einem Abschluss raushauen (PS3, LCDs, Motorroller) mit Reklamationen und Ihrer Gewährleistungspflicht umgehen.


    Über Eteleon ist beispielsweise im telefon-treff.de Forum zu lesen, dass die wohl sehr unkooperativ sind, wenn's um Reklamationen geht. Die versuchen anscheinend solche Fälle auszusitzen und reagieren höchst lahmarschig. Wenn sie überhaupt auf Reklamationen reagieren.


    Wie ist das denn eigentlich ?


    1) An wen muss ich mich wenden, wenn ein Gerät mal kaputt geht ? An den Gerätehersteller und/oder an den EBay-Händler, über den ich die Geräte bezogen habe ? (der Händler wird wohl sagen, dass man sich an den Hersteller wenden soll)
    2) Wer trägt die Versandkosten, wenn ich ein Gerät (z.B. einen erworbenen LCD-Fernseher) bei Defekt einschicken muss ? Evtl. muss ich ja sogar eine Spedition mit dem Rückversand beauftragen.
    3) Wie bekomme ich raus, ob der Hersteller evtl. sogar eine Garantie auf seine über den Händler vertriebenen Geräte gibt, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgeht ? In den Artikelbeschreibungen der verschiedenen Angebote findet man dazu nichts. Auch in den AGBs der verschiedenen Händler habe ich dazu noch nichts gefunden. Heißt dass, dass für solche Geräte grundsätzlich nur die gesetzlichen Gewährleistungspflicht gilt ? Also damit auch, dass ich nach 6 Monaten beweisen muss, dass das Gerät schon von vorn herein den reklamierten Defekt hatte ?
    4) Können die Gerätehersteller dem EBay-Telefontarif-Dealer vielleicht günstigere Konditionen anbieten, um sich einer Garantie -die sie vielleicht beim Verkauf über den Fachhandel gewähren- , zu entziehen ?


    Und dann noch Fragen zum Wiederrufsrecht und dem Rückversand :
    5) Wenn ich von meinem 14 tägigen Wiederrufsrecht Gebrauch machen will, kann ich das/die Geräte ja per Gesetz ohne Angabe von Gründen wieder zurückschicken.
    Wenn in den AGBs steht, dass die Rückversandkosten erstattet werden, sobald der Warenwert 40 Eur übersteigt, gilt dass dann auch für die Geräte, die man bei EBay lt. Angebot für einen Euro erstanden hat ? Mehr bezahlt man ja nicht an den Händler (wenn man überhaupt was zahlen muss). Muss ich in diesem Fall für die Rückversandkosten selber aufkommen (was z.B. beim Rückversand eines LCD-Fernseher recht teuer wäre) ?.


    Wieder viele Fragen. Danke für jede Hilfe bzw. Antwort.

  • 1. grds. der verkäufer, mit dem hersteller hast du keinen vertrag


    2. grds. du bei gewährleistung, bei garantie schau in die bedingungen (bring-in, pick-up etc.)


    3.& 4. k.A.


    5. warenwert ist entscheidend, nicht preis!

  • StebuEx : Danke für Deine Antworten.


    zu 1 : Du schreibst, dass ich mich grundsätzlich an den Händler wenden und über diesen eine Raklamation abwickeln muss.


    6) Was aber tun, wenn dieser nicht reagiert (z.B. auf Mails, Support schlecht erreichbar, usw => davon liest man ja hier im Forum. Im Verkaufen sind sie alle gut, beim Service hakts an allen Ecken und Enden) ? Kann ich mich der Einfachkeit halber nicht mit dem Hersteller direkt in Verbindung setzen und eine Reklamation direkt über diesen abwickeln ?


    7) Habe mal gelesen, dass eine Reklamationsabwicklung über den Hersteller dazu führt, dass der Händler fortan aus dem Schneider und er damit seiner Gewährleistungspflicht entbunden wird . Stimmt das ?


    zu 2 : Wenn ich mir die Artikelbeschreibungen und die AGBs der Anbieter ansehe, steht da nirgends was von einer Garantie. Also einer über die Gewährleistung hinausgehende Garantie.


    Was interessant ist : Mittlerweile haben sich fast 200 Leute diesen Thread angesehen. Und "nur" einer geantwortet. Es scheint mir so, als sei dies ein Thema, welches sehr schwierig und unklar ist. Wenn ich die Infos beim Lesen hier im Forum richtig verstanden habe, scheinen hier ja auch viele Handyvertragshändler aktiv zu sein. Komisch ... wieso schreibt hier keiner von denen was zum Thema 'Reklamationen' ?


    8) Konkrete Frage an die Händler : Wie wickelt Ihr Reklamationen ab ? Ist das ein Thema, welches bei Euch 'unbeliebt' ist ?

  • Mittlerweile wurde dieser Thread 317 mal aufgerufen. Hat denn keiner hier Informationen zum Thema. Das gibt's doch gar nicht. Oder habe ich da etwa ein ungeliebtes Thema und eine Schwachstelle bei diesen Handyvertragsgeschäften an's Licht gebracht ?

  • jetzt seh ich erst weshalb du in deinem Crosspost so seltsam auf das Wort "eteleon" reagierst - hättest ja auch sagen können das du dich hier einsam fühlst weil keiner deine Fragen beantwortet...


    ichhabeantworten.de:
    3.
    a) Angebot
    b) Herstellerhomepage
    c) Fragen
    d) beim auspacken wenn dir ne Garantiekarte entgegenfällt
    e) beim Reparaturfall wenn die Werkstatt dir sagt das es Garantie ist


    - da Garantie etwas freiwilliges ist wird der in Marketing geübte Händler dies hervorheben, wenn er das nicht tut solltest du nicht davon ausgehen mehr zu bekommen als im Angebot steht (nur schriftliche Informationen sind dein Freund ;-) )


    4.
    ja, ist aber ungewöhnlich, soll aber schon vorgekommen sein. z.B. auch bei aus Afrika importierten Nokia Handies


    6.
    idR - ja, ansonsten den Rechtsweg geg. den Händler bestreiten.


    7.
    pauschal gesagt: ja
    deshalb solltest du, wenn der Händler nach Reklamation dich an den Hersteller verweist dir dies schriftlich bestätigen lassen (damit du nachweisen kannst das du ihm die Chance zur Erfüllung des Kaufvertrages gegeben hast).


    8.
    ja
    (unabhängig ob es sich um ein stationäres Geschäft oder Versandhandel dreht).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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