Widerruf bei Bestellung via Webshop und anschl. pers. Abholung möglich?

  • Das beantwortet aber nicht die Frage:
    Bist Du im Ladengeschäft vorbeigekommen und hast aufgrund der im Netz gestellten Bestellung die Ware abgeholt (z.B. unter Vorlage der Auftragsbestätigung oder der Bestellnummer) oder bist Du in den Laden gegangen und hast gesagt Du willst Produkt XY?


    Im ersten Fall ändert sich durch die bloße Abholung im Geschäft tatsächlich nichts am Widerrufsrecht.

  • Achso, ich dachte, das wäre klar. Natürlich Ersteres. Das läuft dort so, dass über den Countern 3 große LCDs hängen, auf denen die Namen der Besteller durchlaufen, deren Bestellungen zur Abholung bereit sind. Man geht dann, wenn man seinen Namen dort sieht, einfach an den Counter (bzw. stellt sich an), sagt seinen Namen, die geben dir deine Bestellung, und Du bezahlst.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Ich kann Dir sagen, wie das in Österreich läuft: nämlich genauso wie bei Dir, bei persönlicher Abholung zieht das Fernabsatzgesetz nicht. Hatte genauso einen Fall erst vor wenigen Monaten und mit Konsumentenschutz, Anwalt etc. telefoniert, keine Chance, der Händler ist im Recht.

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • Tja, hierzulande ja nach bisher recht einhelliger Meinung offenbar nicht. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Dann solltest Du zur Durchsetzung Deiner Rechte einen Anwalt konsultieren und die Ansprüche gerichtlich durchsetzen lassen. Alles andere ist ja nicht wirklich zielführend.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Somit habe ich aber in den meisten Fällen garkein Rücktrittsrecht! Also, ich habe die Ware ja theoretisch nie in meinem Besitz gehabt, bzw kann sie garnicht begutachten, wenn ich mir eine vorherige Bestellung einfach nur geben lasse!


    Stellt euch mal folgendes Szenario vor: Jemand bestellt etwas in einem Shop; erst 6 Tage später is das Ding zum Abholen da, dann geht man an den Schalter, sagt dass man die Ware bitte erstmal begutachten will (den Blick will ich sehn :D) und sagt dann "Öhh nöö, gefällt mir doch nicht!" ... Theoretisch sind doch 5 Tage um und man kann sie garnicht "zurückgeben", obwohl man sie nie hatte... :D


    Oder muss man es so verstehen dass die 5tägige Kulanzregelung bei alternate erst beginnt wenn man die Ware abgeholt hat? (also z.B. 11. bestellt, 17. abgeholt, bis 22. Zeit zur Rückgabe?!)


    Vom rein pragmatischen (und unwissenden :D) Standpunkt aus, würde ich sagen dass man trotzdem 14Tage Rückgaberecht haben sollte, da eine Möglichkeit der Begutachtung (siehe Fall oben, man HOLT seine BESTELLUNG AB) schlichtweg nicht möglich ist... man kann dann ja schlecht sagen wenn der Verkäufer das Ding geholt hat und mans vor ihm auspackt: "Nee, sorry, will ich doch nich! Im Internet war die Farbe des Mainboards dunkelblau, hier isses nur mittelblau!" :p :cool: )

  • Ich finde die Frage sehr interessant und werde mich auch mal ein wenig damit beschäftigen :)


    Klären sollte man vielleicht zunächst, wann denn eigentlich genau der Vertrag geschlossen wurde.
    Viele Händler haben ja den Passus in den AGB, dass ein Vertragsschluß (Annahme) erst mit Versand der Ware erfolgt. Für den Fall der Abholung könnte das ja bedeuten, dass der Vertrag erst im Laden zu Stande kommt, dann könnte es mit der Anwendung des §312b BGB schwierig werden.
    Leider geht die Seite alternate.de gerade bei mir nicht, sonst hätte ich mal einen Blick in deren AGB geworfen.


    Das die Prüfung der Ware aber auch in diesem Fall nur sehr eingeschränkt möglich ist sehe ich allerdings genauso.


    edit: schon geht die Seite wieder, schaue jetzt mal in die AGB

  • Zitat

    Original geschrieben von Przemek
    Oder muss man es so verstehen dass die 5tägige Kulanzregelung bei alternate erst beginnt wenn man die Ware abgeholt hat? (also z.B. 11. bestellt, 17. abgeholt, bis 22. Zeit zur Rückgabe?!)


    Wenn du was bestellts und die Lieferung dauert 2 Wochen hast du dann noch ein Rückgaberecht? Denk mal drüber nach ;)

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Also in den Alternate AGBs heisst es:



    Zitat

    1.1.Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn ALTERNATE Ihren Auftrag durch Lieferung der Ware, bzw. durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform annimmt.


    Nach deiner Schilderung hast du eine solche Auftragsbestätigung ja zugesandt bekommen, damit dürfte der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen sein. (Ausser vielleicht auf dieser "Bestätigung" steht, wie ich das z.B. von Amazon kenne, dass die Bestellung erst mit Auslieferung der Sache angenommen wird).


    Damit wäre der Vertrag rein unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen worden und damit ein Fall des §312b BGB.
    Die spätere "persönliche" Durchführung kann dem meiner Meinung nach nicht entgegenstehen, denn ohne ein Widerrufsrecht nützt dir ja die theoretische spätere Prüfungsmöglichkeit auch nichts mehr, da du ja an deinen Vertrag gebunden wärst.


    Demnach stimme ich der Mehrheit hier zu, dir sollte ein Widerrufsrecht zustehen.


    edit:


    Ich würde es vor einem Gang zum Anwalt noch mit einer Mail an Alternate versuchen. Auch wenn ihre Begründung meiner Meinung nach nicht durchschlägt, klingt es doch zumindest so, als stünde da tatsächlich ein menschliches Wesen mit Hirn dahinter (ist ja leider nicht immer so :) ).
    Argumente:
    - Entscheidend sind die vertragsrelevanten Handlungen (Palandt § 312b Rn.8)
    Hier sind sowohl Angebot (deine Bestellung) als auch Annahme (deren Auftragsbestätigung) mittels Fernkommunikationmitteln erfolgt -> Fernabsatzvertrag nach § 312b
    - Die von Alternate genannte Prüfungsmöglichkeit bei Abholung läuft ohne Widerrufsrecht leer, da zu dem Zeitpunkt ja bereits der Vertrag geschlossen war. Demnach ist eine Anwendung auch nach der Intention des Gesetzgebers sinnvoll, daran kann auch die von Alternate auf "manche Artikelgruppen" gewährte 5-tägige Kulanz nichts ändern.

  • Zitat

    Original geschrieben von diego206
    Wenn du was bestellts und die Lieferung dauert 2 Wochen hast du dann noch ein Rückgaberecht? Denk mal drüber nach ;)


    -.-


    Das Widerrufsrecht beginnt erst mit der Lieferung zu laufen.


    Also Bestellung ---> Lieferung ---> ab dann 2 Wochen


    (oder war das ironisch gemeint ? dann sorry :P)

    Hier stand eine Signatur.

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