Das beantwortet aber nicht die Frage:
Bist Du im Ladengeschäft vorbeigekommen und hast aufgrund der im Netz gestellten Bestellung die Ware abgeholt (z.B. unter Vorlage der Auftragsbestätigung oder der Bestellnummer) oder bist Du in den Laden gegangen und hast gesagt Du willst Produkt XY?
Im ersten Fall ändert sich durch die bloße Abholung im Geschäft tatsächlich nichts am Widerrufsrecht.